Im Prozess um den Vorwurf einer terroristischen Vereinigung sind die angeklagten drei Tschetschenen am Dienstag in St. Pölten im Zweifel freigesprochen worden. Sie hatten, so der Vorwurf, versucht, sich Plastiksprengstoff für Anschläge zu beschaffen.
Die Anklage stützte sich im wesentlichen auf die Aussagen zweier Mithäftlinge, die einen entsprechenden Auftrag erhalten haben bzw. mit der Abwicklung beauftragt worden sein wollten, sich heute jedoch in Widersprüche verwickelten.
St. Pölten-Prozess: Beweislage zu dünn
Die Beweislage sei daher zu dünn, begründete Richter Helmut Weichhart die Entscheidung des Schöffensenats. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Freispruch ist somit nicht rechtskräftig.
(apa/red)