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Prozess um terroristische Vereinigung: Männer in St. Pölten vor Gericht

Prozess um terroristische Vereinigung am Landesgericht St. Pölten
Prozess um terroristische Vereinigung am Landesgericht St. Pölten ©Bilderbox.at (Sujet)
Wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung haben sich am Dienstag am Landesgericht St. Pölten drei Tschetschenen vor Schöffen verantworten müssen.

Die Angeklagten sollen an einen Mithäftling herangetreten sein, um sich Plastiksprengstoff samt Zubehör für Terroranschläge zu beschaffen. Sie bekannten sich nicht schuldig. Laut Anklage hatten die Männer einander 2013 in ihrer Haft in St. Pölten kennengelernt.

Dort sollen sie einem russischen Mithäftling den Auftrag erteilt haben, 30 Kilogramm C4-Plastiksprengstoff und vier bis sechs Bomben mit Fernzündern und großer Reichweite für Anschläge durch die Terrororganisation Emirat Kaukasus zu besorgen. Für die weitere Abwicklung des Geschäfts wäre ein ukrainischer Zellengenosse nach seiner bedingten Entlassung vorgesehen gewesen. Dieser hatte sich jedoch laut Anklage mit einem Brief am 17. Juli 2013 an die Staatsanwaltschaft gewandt.

Prozess um terroristische Vereinigung

Alle drei Verteidiger bestritten die Vorwürfe in ihren Eröffnungsplädoyers und betonten die Schuldlosigkeit ihrer Mandanten. Diese würden sich in ihrer neuen Heimat Österreich sehr wohlfühlen und hätten daher keinen Grund, sich an einer terroristischen Vereinigung zu beteiligen. Die Anwälte forderten Freisprüche für die Angeklagten. “Ich habe nie wegen Bomben und solcher Dinge mit jemanden gesprochen”, beteuerte der 31-jährige Erstangeklagte. Er vermutete vielmehr Falschaussagen des russischen und des ukrainischen Häftlings. “Sie hatten Probleme mit Tschetschenen.”

Der 31-Jährige gab aber zu, Kontakt mit einem Freund gehabt zu haben, der nun in Syrien sein soll. Er habe zu ihm nach seiner Entlassung mit dem Zweitangeklagten reisen wollen, um ihn wieder nach Österreich zurück zu holen. Gegenüber Richter Helmut Weichhart betonte der 31-Jährige, dass sein Freund nie etwas mit einer islamistischen Organisation zu tun gehabt hatte, dieser sich aber zuletzt verändert habe. “In welche Richtung?”, wollte der Richter wissen. “Das weiß ich nicht”, so der Tschetschene.

Bis zu zehn Jahre Haft möglich

“Ich lebe seit neun Jahren in Österreich und hatte hier nie Probleme. Ich habe kein Motiv, es ist mir hier nur geholfen worden”, sagte der Zweitangeklagte. Er hätte seinen Zellengenossen auf dem Weg nach Syrien nur bis in die Türkei begleiten wollen, da er dort Familie habe. Zugesagt habe er die Reise aber noch nicht, da er kein Geld und Probleme mit der Wohnung gehabt habe. Der Richter wollte wissen, ob er in Syrien für den Jihad gekämpft hätte. “Das ist nicht mein Krieg. Der interessiert mich nicht.” Dass es keine Gespräche über Bomben gegeben habe, bestätigte auch der Drittangeklagte.

Den drei Männern drohen im Fall einer Verurteilung jeweils bis zu zehn Jahre Haft. Als Zeugen wurden neben dem russischen Häftling und dem ukrainischen – mittlerweile ehemaligen – Zellengenossen auch ein Ermittler des Landesamts für Verfassungsschutz geladen.

(APA)

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