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Prozess um Schraubenzieher-Attacke in Wiener Lokal: 16-Jähriger verurteilt

Der junge Mann wurde wegen schwerer Körperverletzung verurteilt.
Der junge Mann wurde wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. ©APA (Sujet)
Im November 2018 attackierte ein Jugendlicher einen 24-Jährigen in einem Lokal in der Wiener Innenstadt mit einem Schraubenzieher und verletzte ihn dabei am Hals und Oberkörper. Am Mittwoch wurde er wegen schwerer Körperverletzung zu 18 Monaten teilbedingt verurteilt.
Jugendlicher sticht auf Mann ein

Mit einem Schraubenzieher ist im vergangenen Herbst ein 16-Jähriger in einem bekannten Lokal in der Wiener Innenstadt auf einen anderen Gast losgegangen. Er versetzte dem 25 Jahre alten Fleischhauer mehrere Stiche in den Hals und in den Oberkörper. Der junge Syrer wurde am Mittwoch am Landesgericht wegen schwerer Körperverletzung zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt verurteilt.

Plötzliche Stichattacke auf  Mann in Wiener Lokal

Weshalb der Bursch am 24. November 2018 zu später bzw. früher Stunde – das inkriminierte Geschehen spielte sich gegen 2.30 Uhr ab – gewalttätig wurde, vermochte er vor Richter Georg Allmayer nicht zu erklären. Der 16-Jährige hatte sich mit seinem älteren Bruder und seiner Schwägerin in dem Lokal befunden. Letztere hätte “nur provoziert”, er habe daher eigentlich heimgehen wollen. Stattdessen stieß er im Eingangsbereich den Schraubenzieher einem ihm völlig unbekannten Mann in den Körper, mit dem es zuvor zu keiner Auseinandersetzung, nicht ein Mal zu einem Wortwechsel gekommen war.

“Ich hab’ gedacht, bevor ich geschlagen werde, habe ich das getan”, gab der Angeklagte auf die Frage nach seinen Beweggründen zu Protokoll. Und weiter: “Ich weiß, das ist furchtbar.” Weshalb er ein Werkzeug bei sich hatte? “Der Schraubenzieher war mit mir, weil mein Bruder von Afghanen geschlagen wurde”, betonte der Jugendliche.

Angeklagter und Opfer waren alkoholisiert

Der Bursche war zum Tatzeitpunkt alkoholisiert und – wie er betonte – aufgrund dessen vermutlich enthemmt. Er hätte im Verlauf des Abends bzw. der Nacht Bier, Wodka, Whiskey und Tequila getrunken, gab er an, was seinen Verteidiger Werner Tomanek freute: “Sein Verhalten zeigt, dass er nicht unbedingt als Radikalislamist anzusehen ist.” Der Fleischhauer gab hinsichtlich der vom jungen Syrer geltend gemachten Alkoholisierung jedoch zu bedenken: “So besoffen hat der Mensch nicht gewirkt, wenn er mich mit meinen 95 Kilo fixieren kann.” Der 16-Jährige hätte ihn außerdem aus ihm unerfindlichen Gründen als “Hurenkind” und “Missgeburt” beschimpft, ehe er zustach.

Der Richter wollte noch wissen, weshalb sich der körperlich deutlich überlegene Zeuge nicht mit aller Gewalt gegen den schmächtigen Angeklagten zur Wehr gesetzt hatte. Er habe zwei große Bier und somit 1,3 Promille intus gehabt, antwortete der Fleischhauer: “Ich hätte mich nicht wehren können”. “Geh”, schüttelte Verteidiger Tomanek den Kopf, zwei Bier vertrage man “zum Frühstück”. “Ich bin Sportler”, ließ der Zeuge diesen Einwand nicht gelten.

 18 Monate teilbedingt: Urteil noch nicht rechtskräftig

Dass er nicht lebensgefährlich verletzt wurde, führte der 25-Jährige darauf zurück, dass der Angeklagte offenbar nicht mit einem Schraubenzieher umzugehen wisse: “Er hat das Werkzeug so komisch gehalten.” So ließen sich keine tiefer gehenden Stichbewegungen durchführen. “Handwerker wird der junge Mann keiner”, vermutete der Fleischer.

“Er will Friseur lernen”, informierte ihn der Verteidiger, der das Urteil – neben der teilbedingten Haftstrafe wurde Bewährungshilfe und ein Anti-Aggressionstraining angeordnet, der 16-Jährige muss dem Verletzten außerdem 770 Euro an Wiedergutmachung bezahlen – akzeptierte. Die Anklagevertreterin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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