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Prozess um Raubmord an Pensionistin: Angeklagte geständig

Im Geschworenenprozess um einen Raubmord an einer 76-jährigen Pensionistin am 27. Juli in Timelkam im Bezirk Vöcklabruck hat sich die 34-jährige Angeklagte am Donnerstag im Landesgericht Wels geständig gezeigt.

Sie habe Geld für einen Familienurlaub gebraucht, nannte sie als Motiv. Ein Urteil war noch für Donnerstag geplant.

Die Mutter von fünf Kindern im Alter von neun bis 16 Jahren soll laut Anklage “aus Geldgier” die ihr bekannte Pensionistin in deren Haus mit einer Prosecco-Flasche zu Boden geschlagen haben. Obwohl ihr Opfer um sein Leben bettelte, habe sie ein Messer aus der Küche geholt und ihm 34 Stiche mit großer Wucht zugefügt. Sie waren tödlich. Dann durchsuchte sie das Haus und fand Silber- und Goldmünzen sowie etwas Bargeld. Am Abend des selben Tages fuhr sie mit ihrem Mann und vier ihrer Kinder auf Urlaub nach Kroatien. Bei ihrer Rückkehr klickten die Handschellen. Denn als die Frau die Münzen in einer Bank zu Bargeld gemacht hatte, war sie von der Überwachungskamera gefilmt worden.

Ihr Verteidiger argumentierte mit einer vom psychiatrischen Sachverständigen festgestellten “chronischen finanziellen Konfliktsituation”. Die Frau sei von ihrem Ehemann sehr kurz gehalten worden, was dieser im Zeugenstand so nicht gelten lassen wollte. Er habe ihr nur dann Geld gegeben, wenn es unbedingt notwendig gewesen sei. Denn sie habe damit nicht umgehen können und viel unnützes Zeug gekauft. Dafür habe sie sogar von ihm daheim verstecktes Geld “genommen”.

Sowohl der Mann als auch die Frau erklärten, dass sie von der an sie überwiesenen Kinderbeihilfe von monatlich 1.150 Euro den Familienunterhalt bestreiten habe müssen. Das entspricht etwas mehr als fünf Euro pro Kopf und Tag. Für den elftägigen Urlaub sei vereinbart worden, dass der Mann die Fahrt- und die Beherbergungskosten trage, sie sollte für die Verpflegung sorgen.

Das Geld bekam sie nicht zusammen. Sie habe aber die Kinder, die sich schon auf die Reise gefreut hatten, nicht enttäuschen wollen, schilderte sie. Das Geld für die Ausstellung der Pässe habe sie in ihrem Job als Aushilfskellnerin durch Veruntreuung beschafft. Für die Verpflegung in Kroatien versuchte sie noch am Tag der Tat vergeblich, bei der Bank einen Überziehungskredit zu bekommen. Auch auf eine von ihr plump gefälschte Bestätigung der Bezirkshauptmannschaft, dass sie ohnehin erhebliche Unterhaltszahlungen des Landes bekommen sollte, fiel die Bankangestellte nicht herein. In dieser verzweifelten Situation habe sie den Entschluss gefasst, die Pensionistin, von der sie annahm, dass dort etwas zu holen sei, zu berauben und – da sie ja mit dem Opfer bekannt war – zu töten.

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