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Prozess um Pflegeheim-Skandal von Kirchstetten im Gange

Die ehemaligen Mitarbeiter sollen wehrlose Heimbewohner misshandelt haben.
Die ehemaligen Mitarbeiter sollen wehrlose Heimbewohner misshandelt haben. ©APA/dpa
Am Mittwoch begann in St. Pölten der Prozess um die Vorgänge im Pflegeheim Kirchstetten. Vier ehemaligen Mitarbeitern wird u.a. Quälen oder Vernachlässigen wehrloser Personen angelastet.
Zahlreiche Anzeigen

Nach jahrelangen Ermittlungen hat am Mittwoch in St. Pölten der mehrtägige Prozess um Vorgänge im Pflegeheim Kirchstetten (Bezirk St. Pölten) seinen Lauf genommen. Vier Ex-Mitarbeitern werden u.a. das Quälen oder Vernachlässigen sowie der sexuelle Missbrauch wehrloser oder psychisch beeinträchtigter Personen angelastet. Am ersten Verhandlungstag gab es kein Schuldbekenntnis.

Bei den Angeklagten handelt es sich um einen 30-Jährigen und um Frauen im Alter von 34, 52 sowie 55 Jahren. Ihnen wird neben dem Quälen und dem sexuellen Missbrauch auch Körperverletzung angelastet. In Bezug auf den 30-Jährigen steht zudem Urkundenfälschung im Raum.

Mitbewohner misshandelt

Das Quartett soll in der Einrichtung im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Pfleger bzw. Pflegehelfer mehrere alte Menschen geschlagen und beschimpft haben, die hilflosen Betroffenen gequält und Bewohner zu heiß geduscht haben. Die Opfer "waren bettlägerig oder auf den Rollstuhl angewiesen und nicht mehr mitteilungsfähig - keiner von ihnen konnte uns etwas dazu sagen, was ihnen passiert ist", betonte die Staatsanwältin im Eröffnungsvortrag. Die Anklage stützt sich daher auf Anzeigen zweier anderer Mitarbeiterinnen des Pflegeheims und auf Protokollen einer dienstlichen WhatsApp-Gruppe.

Stefan Gloß, der Verteidiger der vier Beschuldigten, bezeichnete die Anzeigen gegen seine Mandanten als dünn. Außerdem würden sich in den Protokollen der Pflegedokumentation keine Hinweise auf Verletzungen der betroffenen Heimbewohner finden. "Meine vier Angeklagten wurden von der Staatsanwaltschaft nie gehört", bemängelte der Verteidiger weiters.

Angeklagte bekannten sich nicht schuldig

Zu Wort kamen zwei Mitglieder des Quartetts jedenfalls am ersten Tag des Schöffenverfahrens. Der 30-Jährige und die 34 Jahre alte Angeklagte bekannten sich nicht schuldig. Zentral war in beiden Einvernahmen die dienstliche WhatsApp-Gruppe, in der immer wieder beleidigende und ordinäre Kommentare in Bezug auf die Heimbewohner ausgetauscht worden waren. Dies sei zwar nicht professionell, aber auch nicht illegal gewesen, betonte der 30-jährige Beschuldigte. Alle Beiträge hätten nichts mit realen Übergriffen zu tun gehabt.

Dem pflichtete die 34-jährige ehemalige Pflegehelferin bei. Die gebürtige Waldviertlerin sprach davon, dass in der Gruppe mit "übertriebenem Sarkasmus" jene Sachen ins Lächerliche gezogen worden seien, "die den ganzen Tag über passieren" - zur Verarbeitung des Pflegeablaufs. Die abgesetzten Mitteilungen seien durchgehend übertrieben gewesen. Generell seien die gegen sie im Raum stehenden Vorwürfe "abartig".

Ende des Prozesses erst im November

Weitere Stellungnahmen der Angeklagten zu den konkret vorgeworfenen Taten bekamen Beobachter am Mittwoch nicht zu hören. Die entsprechenden Teile der Einvernahmen fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der Prozess wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt. Auf dem Programm stehen dann die Einvernahmen der 52-jährigen und der 55-jährigen Angeklagten. Beide wurden am ersten Verhandlungstag nicht dazu befragt, ob sie sich schuldig bekennen. Auch diese Frauen hatten im Verlauf des Ermittlungsverfahrens jedoch sämtliche Vorwürfe bestritten. Im Fall einer Verurteilung droht dem Quartett bis zu zehn Jahre Haft.

Insgesamt sind in dem Schöffenverfahren acht Verhandlungstage geplant. Das Ende ist für den 18. November vorgesehen.

(APA/red)

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