Staatsanwalt Michael Radasztics kündigte den Geschworenen in seinem Einleitungsvortrag belastende Details an, “die alles andere als lustig sind”. “Keines der Opfer wurde mit weniger als 13 Axthieben getroffen”, betonte der Ankläger. Speziell seine Mutter habe der Angeklagte “ganz übel zugerichtet”. Auf den Tatortfotos der Polizei wären “praktisch keine Gesichtszüge mehr erkennbar”. Bei seiner Tochter wiederum habe der 39-Jährige “versucht, ihr mit einem Fuchsschwanz den Kopf abzuschneiden”. Das alles sei “grauenvoll anzuschauen”.
Neben der “besonderen Brutalität” verwies Radasztics auf die “Kaltblütigkeit” des Angeklagten. Während Frau und Tochter in ihrem Blut lagen, hätte dieser “in aller Seelenruhe telefoniert” und seine Frau bei deren Arbeitgeber krankgemeldet. Danach habe er sich “in aller Gemütsruhe geduscht”. Nachdem Reinhard St. in Linz mit dem Schwiegervater sein fünftes Opfer ums Leben gebracht hatte, sei er zurück nach Ansfelden gefahren: “Er hat sich in ein Bordell begeben und dort vergnügt.”
Eine weitere Prostituierte habe er später am Straßenstrich in Wien angesprochen und, ehe er sich der Polizei stellte, mit dieser ebenfalls Geschlechtsverkehr praktiziert. “Das ist etwas, was ich nicht verstehen kann und nicht verstehen will”, bemerkte der Staatsanwalt. Von den Geschworenen verlangte Radasztics eine”faire und gerechte Urteilsfindung”.