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Prozess um Betrug bei Unterstützungskassa für Arbeitslose

Ein 55-Jähriger musste sich in einem Betrugsprozess rund um eine Unterstützungskassa für Arbeitslose vor dem Wiener Landesgericht verantworten.
Ein 55-Jähriger musste sich in einem Betrugsprozess rund um eine Unterstützungskassa für Arbeitslose vor dem Wiener Landesgericht verantworten. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Ein 55-jähriger Mehrfach-Akademiker musste sich am Donnerstag am Wiener Landesgericht verantworten, nachdem er eine Unterstützungskassa für unverschuldet gekündigte Arbeitnehmer ins Leben gerufen hatte.

Die Anklage legte ihm Betrug zur Last, er soll zwischen April 2015 und November 2017 die Mitglieder seines Vereins hinters Licht geführt haben. Der Angeklagte und sein Verteidiger Wolfgang Jantscher wiesen das aufs Entschiedenste zurück.

Prozess um Betrug bei Kassa zur Unterstützung von Arbeitslosen

"Er hat keine Bereicherungsabsicht gehabt. Er ist eher ein Idealist. Ich kenne keinen Idealisten, der mit Bereicherungsvorsatz gehandelt hat", bemerkte Jantscher. Das Beweisverfahren werde ergeben, "dass er weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht ein Verbrechen begangen hat". Die Leistungen des Vereins wären "freiwillig und nicht durchsetzbar" erfolgt, etliche vermeintliche Opfer hätten aus der Unterstützungskassa mehr Beiträge als die von ihnen eingezahlte Summe erhalten, betonte der Verteidiger.

"Er hat keine Bereicherungsabsicht gehabt. Er ist eher ein Idealist"

Im Anschluss erläuterte der Angeklagte, der seit 1995 als Unternehmensberater tätig und auf betriebliche Altersvorsorge spezialisiert ist, er habe mit der Unternehmenskassa eine im Betriebspensionsgesetz vorgesehene Möglichkeit umsetzen wollen. Eine solche Kassa habe "unheimliche Vorteile gegenüber Versicherungen", deswegen habe er versucht, "das Thema in die Unternehmen zu tragen".

Mitglieder zahlten Pauschale von 25 Euro für Unterstützung im Notfall

Sein vor allem in einem Magazin beworbenes Modell sah vor, dass Mitgliedern des Vereins für einen pauschalen Unterstützungsbetrag von 25 Euro im Fall einer unverschuldeten Beendigung ihres Dienstverhältnisses seitens des Dienstgebers "nach dem Umlageverfahren" unter die Arme gegriffen werde. Bis zu einem Jahr sollte es Geld geben. Dafür musste man allerdings mindestens sechs Monate Vereinsmitglied sein, finanzielle Hilfe gab es außerdem frühestens zwei Monate nach dem Bezug des Arbeitslosengeldes. Außerdem spielte die Liquidität des Vereins eine maßgebliche Rolle. Das alles rief schließlich die Finanzmarktaufsicht (FMA) auf den Plan, die die Staatsanwaltschaft einschaltete.

Auf 20 Mitglieder sollte ein Versorgungsfall kommen

"Es war so angelegt, dass auf 20 Mitglieder ein Versorgungsfall kommt", erklärte der Angeklagte. Er sei davon ausgegangen, "dass bei einer Mitgliederanzahl von 1.000 Leuten das rund läuft". Diese selbstgelegte Latte meisterte der 55-Jährige aber bei weitem nicht. Der Verein habe "in Summe über die letzten zehn Jahre 100 Mitglieder umfasst", räumte er ein.

Verhandlungen wurden zur Ladung von Zeugen vertagt

Die Verhandlung wurde zur Ladung etlicher Zeugen vertagt. Der Unternehmensberater war schon im Vorjahr wegen Betrugs vor Gericht gestanden - der damalige Richter sprach ihn frei. Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab jedoch einer Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Folge und hob dass Ersturteil wegen Feststellungsmängeln auf.

(APA/Red)

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