Prozess um Arsen-Morde - Warten auf Urteil
Den gerichtsmedizinischen und chemischen Gutachten zufolge starben die Pensionisten aus Wien und Niederösterreich an den Folgen einer Arsenvergiftung, auch wenn die Todesursachen natürlich erklärbar waren. Laut Christian Reiter wurde bei Herbert A. (68) – er starb im Oktober 2010 – eine wiederkehrende Gabe nachgewiesen, bei Alois F. (61), der im Februar 2011 starb, eine einmalige oder kontinuierliche. Die angeklagte polnische Pflegehelferin (52) hatte in beiden Haushalten gelebt.
Liebesbeziehung bestritten
Zu Verhandlungsbeginn am Montag hatte sie sich nicht schuldig bekannt. Sie gab an, bei dem Wiener A. als Haushaltshilfe und später Pflegerin, bei F. als Putzfrau gearbeitet zu haben. In beiden Fällen habe sie bzw. ihr Mann und Sohn deren Pkw gekauft – ob die Summen tatsächlich übergeben wurden, ist nicht belegt. Der Wiener hatte ihr – neben einem verkauften Mobilheim im Weinviertel – auch seine Eigentumswohnung geschenkt. Tatsächlich hatten die einsamen Männer die Frau über Inserate, in denen sie eine Lebensgefährtin suchten, kennengelernt und sich Zeugenaussagen zufolge in die 52-Jährige verliebt. Sie selbst bestritt jegliche Liebesbeziehung.
Wie Reiter am Donnerstag ausführte, litten die Pensionisten aus Wien und Niederösterreich an altersbedingten verschiedenen “Wehwetscherln”, waren ansonsten aber halbwegs gesund. Ihr Zustand verschlechterte sich dann jedoch rapide. In aufwendigen hochtechnischen Analysen wurden Organe sowie Haare und Nägel der Opfer untersucht, wodurch nicht nur der Nachweis des Giftes gelang, sondern sich – rückgerechnet auf das Wachstumstempo der Nägel – auch der Zeitpunkt der Arsengaben eingrenzen ließ.
Verteidiger fordert “Freispruch im Zweifel”
Staatsanwältin Susanne Waidecker zeigte sich in ihrem Schlussvortrag von der Schuld der Angeklagten überzeugt und forderte eine gerechte Strafe. Sie verwies auf diverse Widersprüche in den Aussagen der 52-Jährigen und auf die Parallelen bei den Opfern – beide einsam, beide relativ ohne Kontakte, beide suchten per Inserat eine Gefährtin für ihren Lebensabend. Für Waidecker stand auch außer Frage, dass es intime Beziehungen gab.
Verteidiger Timo Gerersdorfer forderte einen Freispruch im Zweifel. Das Beweisverfahren habe “nicht einmal ansatzweise ergeben”, dass seine Mandantin den Männern Arsen verabreicht habe. Es sei nicht geklärt, wo das Gift her- und hinkam. Vermögensrechtlich hätten ihr Sohn und ihr Mann profitiert, die aber nicht auf der Anklagebank saßen. Vielmehr sei seitens der Staatsanwaltschaft die Einvernahme des 29-Jährigen abgesagt worden.
(APA)