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Prozess: PVA-Mitarbeiterin soll Autos in der Tiefgarage zerkratzt haben

So oder ähnlich sollen die Beschädigungen abgelaufen sein
So oder ähnlich sollen die Beschädigungen abgelaufen sein ©Bilderbox
War es übermäßiger Stress im Privatleben? Eine ehemalige Angestellte der Wiener Landesstelle der PVA soll über Jahre hinweg die Autos ihrer Kollegen in der Tiefgarage zerkratzt haben.
Vorgeschichte: Jahrelang Autos zerkratzt

Als sich die Beschädigungen immer mehr häuften, brachte die Polizei Überwachungskameras an. Die Bilder zeigten eine 55-Jährige, die seit acht Jahren bei der PVA beschäftigt war und offenbar regelmäßig fremden Fahrzeugen zu nahe kam. Dessen ungeachtet bekannte sie sich heute, Donnerstag, zu den insgesamt 30 inkriminierten Tathandlungen “nicht schuldig”.

Zwei Jahre lang Kratzer in der PVA

Von Anfang 2009 bis Herbst 2011 soll die Frau mit einem Schlüssel den Lack anderer Pkw zerkratzt haben (Vienna Online berichtete). Mancher Fahrzeug-Besitzer kam bis zu viermal zum Handkuss. Einige ließen gar keine Ausbesserungsarbeiten mehr durchführen, weil sie befürchteten, demnächst wieder dem unbekannten Vandalen zum Opfer zu fallen.

Heimlich Kameras installiert

Dieser erhielt ein Gesicht, als in der Garage heimlich Kameras angebracht wurden. Als die Polizei an die 55-Jährige herantrat und sie mit den belastenden Bildern konfrontierte, legte sie eine Art Geständnis ab, das sie nun allerdings vor Richterin Bettina Körber zur Gänze widerrief. Ein Polizist habe ihr beschieden, er müsse “irgendwas machen” und daraufhin “etwas geschrieben”. Sie habe sich das Protokoll nicht durchgelesen und wisse daher nicht, “was ich unterschrieben habe”.

Nur “angekommen”…

“Es kann sein, dass ich manchmal an einem Auto angekommen bin”, gab die Angeklagte zu Protokoll. Sie habe damals ihre Tante gepflegt und sei “überbeansprucht” gewesen. Infolge dessen habe sie nach dem Ein- bzw. vor dem Ausparken womöglich mit ihrem Körper fremde Autos berührt. Vorsätzlich habe sie sicher keinen Schaden angerichtet, schon gar nicht mit ihrem Schlüsselbund.

Das Bildmaterial ließ die Angeklagte nicht als Beweismittel gelten: “Ich hab’ den Film nicht gesehen. Nur die Fotos. Auf den Fotos sieht man mich nur vorbeigehen. Da hab’ ich nix gemacht.”

Die Verhandlung wurde auf den 15. März vertagt. Bei der PVA ist die 55-Jährige seit einigen Monaten nicht mehr beschäftigt. Angesichts der Beweislage hatte der Sozialversicherungsträger die fristlose Entlassung ausgesprochen.

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