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Prozess ÖVP vs. Falter: Dritter Termin mit Zeugenbefragungen steht an

ÖVP vs. "Falter": Die Causa geht vor Gericht weiter
ÖVP vs. "Falter": Die Causa geht vor Gericht weiter ©APA (Sujet)
Die Wochenzeitung "Falter" ist von der ÖVP bekanntlich wegen eines Berichts über ihre Wahlkampffinanzen geklagt worden. Nun geht die Causa weiter: Das Handelsgericht Wien befragt am Donnerstag weitere Zeugen.
Wahlkampfkosten: Dokumente laut ÖVP echt
Verfahren wurde auf Herbst vertagt

Nachdem die ÖVP die Wochenzeitung "Falter" wegen eines Berichts über ihre Wahlkampffinanzen geklagt hat, befragt das Handelsgericht Wien am Donnerstag weitere Zeugen.

"Falter" vs. ÖVP: Diese Zeugen kommen am Donnerstag zu Wort

Darunter den früheren ÖVP-Sprecher und eine Gutachterin. Auch beim dritten Verhandlungstermin geht es um die Frage, ob die ÖVP im Vorjahr ihre wahren Wahlkampfkosten verschleiern wollte. Die Zeitung hatte das unter Berufung auf interne Unterlagen vermutet. Die ÖVP bestreitet das.

Dem "Falter" waren im Sommer 2019 Unterlagen über die ÖVP-Wahlkämpfe 2017 und 2019 zugespielt worden. 2017 - im ersten Wahlkampf unter Sebastian Kurz - hatte die ÖVP ihren Kostenrahmen massiv überzogen und 13 statt der erlaubten 7 Mio. Euro ausgegeben. Das ist bekannt, die ÖVP bezahlte 800.000 Euro Geldbuße. Die internen Dokumente widersprachen aber den bisherigen Rechtfertigungen der ÖVP. Denn von Kurz abwärts hatte sie bis unmittelbar vor der Wahl im Oktober 2017 behauptet, die Kostengrenze einhalten zu wollen. Dem Bericht zufolge zeigen die Unterlagen aber, dass die 13 Mio. Euro schon Monate vor der Wahl budgetiert waren.

"Falter"-Bericht über Wahlkampffinanzen 2019: ÖVP verlangt Widerruf

Geklagt wurde der "Falter" aber nicht dafür. Auch ihre Behauptung, die Zeitung wäre manipulierten Unterlagen aufgesessen, wiederholte die ÖVP vor Gericht nicht. Einen Widerruf fordert die Kanzlerpartei vielmehr wegen der im Artikel enthaltenen Mutmaßung, dass auch im damals noch laufenden Wahlkampf 2019 eine Kostenüberschreitung geplant gewesen sei. Und dass Öffentlichkeit und Rechnungshof diesbezüglich getäuscht werden sollten. Denn neben offiziellen Wahlkampfkosten von 6,3 Mio. Euro hatte die ÖVP zusätzlich 2,6 Mio. Euro für "nicht Wahlkampf" budgetiert - in Summe also mehr als die erlaubten 7 Mio. Euro.

Beim Verhandlungstermin im Juni erklärte der frühere ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer die zwei unterschiedlichen Summen mit den Feinheiten des Parteiengesetzes: Demnach müssen Ausgaben, die auch in "normalen" Jahren anfallen, nicht zu den Wahlkampfkosten dazugerechnet werden. 2019 blieb so u.a. die jährliche Wandertour des Bundeskanzlers ausgeklammert. Aber auch Luftballons, Kugelschreiber und die Wahlkampfprämien der Mitarbeiter sollten nicht als Wahlkampfkosten gelten. Die gesetzliche Kostengrenze hat die ÖVP nach eigenen Angaben schlussendlich mit 5,6 Mio. Euro deutlich unterschritten.

Dritter Verhandlungstermin

Beim mittlerweile dritten Verhandlungstermin am Donnerstag werden nun weitere Zeugen gehört - darunter eine Gutachterin, ein Wirtschaftsprüfer und der frühere Sprecher der ÖVP. Letzterer war vom "Falter" vor Veröffentlichung des Artikels kontaktiert worden, wie der zuständige Redakteur bei seiner Befragung ausgesagt hatte. Erstere hat ein Gutachten für den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt erstellt, das ebenfalls von einer Überschreitung der Wahlkampfkosten durch die ÖVP ausgegangen war. Und der Wirtschaftsprüfer war für den ÖVP-Rechenschaftsbericht 2017 verantwortlich.

Prozess zu Ende, Urteil folgt schriftlich

Wie sich später am Donnerstag erwies, ist der von der ÖVP gegen den "Falter" angestrengte Prozess mit diesem Gerichtstermin zu Ende gegangen. Die ÖVP hat auf Unterlassung geklagt, weil die Wochenzeitung der Kanzlerpartei im Wahlkampf 2019 eine neuerliche Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze vorgeworfen hatte. Die ÖVP versichert, die 7-Millionen-Grenze eingehalten zu haben. Die geprüfte Abrechnung liegt noch nicht vor. Befragt wurde zuletzt aber eine Gutachterin. Das Urteil ergeht schriftlich.

Dem "Falter" waren im Wahlkampf 2019 Unterlagen sowohl über den aktuellen als auch über den Wahlkampf der ÖVP 2017 zugespielt worden. 2017 hatte die ÖVP - das war bereits bekannt - die Kostengrenze massiv überschritten. Neu war im Bericht aber, dass die ÖVP die Überschreitung schon im Budget stehen hatte, während sie öffentlich noch die Einhaltung der Wahlkampfkosten zusagte. Außerdem schloss der "Falter" aus den Unterlagen, dass 2019 eine neuerliche Überschreitung bzw. die Verschleierung der tatsächlichen Wahlkampfkosten geplant gewesen sei.

Frage, was genau als Wahlkampfkosten gilt

Letzteres wollte die ÖVP nicht stehen lassen und klagte auf Unterlassung. Im letzten Prozesstermin am Handelsgericht ging es daher vor allem um die Frage, was genau den Wahlkampfkosten zugerechnet werden muss. So berichtete der für die Wahlkampfkostenabrechnung 2017 zuständige Wirtschaftsprüfer Heinz Manfreda, dass die ÖVP damals einen Teil der die Kosten für Kugelschreiber herausrechnen wollte. Und zwar deshalb, weil diese auch außerhalb des Wahlkampfs verwendet würden. Akzeptiert habe er das aber nicht.

Ähnliches hatte der "Falter" auch für 2019 kritisiert und außerdem darauf hingewiesen, dass auch die Wandertour von Kanzler Sebastian Kurz nicht im offiziellen Wahlkampfbudget stand. Beim Prozesstermin im Juni hatte die ÖVP dies damit erklärt, dass diese Sommertour jährlich stattfinde und daher keine besondere Wahlkampfaktivität sei. Sie beziffert ihre Wahlkampfausgaben mit 5,6 Mio. Euro.

Abrechnung für 2019 liegt noch nicht vor

Die von Wirtschaftsprüfern bestätigte Abrechnung für 2019 liegt noch nicht vor. Geladen war aber die Mediensachverständige Barbara Sommerer. Sie hatte die Einhaltung der Kostengrenze durch die ÖVP in einem im Juni veröffentlichten Gutachten für den Parteiensenat im Kanzleramt als "nur in geringem Maße plausibel" bezeichnet.

ÖVP-Anwalt Werner Suppan warf der Gutachterin Befangenheit vor, weil sie ein Mandat der NEOS in der Wirtschaftskammer innegehabt habe. Sommerer wies dies zurück und betonte, das Mandat nur angenommen zu haben, weil sie dafür weder den UNOS noch den NEOS habe beitreten müssen. Außerdem kritisierte Suppan, dass das Gutachten auch Kosten berücksichtige, die laut Gesetz gar nicht dem Wahlkampf zuzurechnen seien - darunter die Wahlparty: "Um 18:00 Uhr macht keiner mehr ein Kreuzerl, egal wie viel ich ihm zu fressen und zu saufen gebe."

Prüller hatte vom "Falter" einen detaillierten Fragenkatalog erhalten

Zuvor hatte das Gericht noch den damaligen ÖVP-Sprecher Jochen Prüller befragt. Er hatte vom "Falter" einen detaillierten Fragenkatalog erhalten, den die ÖVP eher allgemein gehalten beantwortete. Die Richterin wollte hier unter anderem wissen, wieso er nicht um Vorlage von Unterlagen oder um ein Treffen gebeten hatte. Das wäre die Bringschuld der Anfragesteller gewesen, meinte Prüller und verwies auch auf die knappe Deadline der Anfrage.

"Nach diesen spannenden Ausführungen glaube ich nicht, dass sie sich einigen? Sie wollen es im Namen der Republik haben", bilanzierte Richterin Kaiser zum Abschluss der dreistündigen Verhandlung. "Falter"-Anwalt Alfred Noll und ÖVP-Vertreter Suppan bestätigten. Das Urteil ergeht schriftlich.

(APA/Red)

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