Zu den zwei Jahren Freiheitsstrafe kamen noch 20 Monate aus einer “alten” Verurteilung dazu. Der Angeklagte hatte eine Vorstrafe wegen eines Gewaltdelikts, die ihm bedingt nachgesehen worden war und nun widerrufen worden ist. Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidiger Christian Hirsch meldeten in der unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Verhandlung sofort Rechtsmittel an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Vergewaltigungs-Prozess war nicht öffentlich
Nur der Anklagevortrag war öffentlich. Demnach soll der angeklagte gelernte Friseur, der türkischer Staatsbürger ist, einen jugendlichen Mithäftling, der mit Medikamenten von den Ärzten sediert worden war und schlafend im Bett lag, im September des Vorjahres vergewaltigt haben. Der Angeklagte erklärte sich “nicht schuldig”. Der sexuelle Akt sei “freiwillig” geschehen.
Ähnlicher Fall in Wien-Josefstadt
Erst Anfang April dieses Jahres ist jener Fall (nicht rechtskräftig) geahndet worden, der 2013 für Schlagzeilen gesorgt hatte. In der Justizanstalt Wien-Josefstadt hatte ein mittlerweile 17-Jähriger einen erst 14-jährigen Zellengenossen gedemütigt und vergewaltigt. (APA)