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Prozess nach Vergewaltigung in Justizanstalt in NÖ: Zwei Jahre Haft

Am Mittwoch wurde ein 19-Jähriger in Niederösterreich verurteilt.
Am Mittwoch wurde ein 19-Jähriger in Niederösterreich verurteilt. ©APA (Symbolbild)
Ein 19-Jähriger soll in der Justizanstalt Gerasdorf am Steinfeld (Bezirk Neunkirchen) einen jugendlichen Mithäftling vergewaltigt haben. Er wurde am Mittwoch am Landesgericht Wiener Neustadt zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Missbrauch im Jugendgefängnis
Ähnlicher Fall in Wien

Zu den zwei Jahren Freiheitsstrafe kamen noch 20 Monate aus einer “alten” Verurteilung dazu. Der Angeklagte hatte eine Vorstrafe wegen eines Gewaltdelikts, die ihm bedingt nachgesehen worden war und nun widerrufen worden ist. Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidiger Christian Hirsch meldeten in der unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Verhandlung sofort Rechtsmittel an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Vergewaltigungs-Prozess war nicht öffentlich

Nur der Anklagevortrag war öffentlich. Demnach soll der angeklagte gelernte Friseur, der türkischer Staatsbürger ist, einen jugendlichen Mithäftling, der mit Medikamenten von den Ärzten sediert worden war und schlafend im Bett lag, im September des Vorjahres vergewaltigt haben. Der Angeklagte erklärte sich “nicht schuldig”. Der sexuelle Akt sei “freiwillig” geschehen.

Ähnlicher Fall in Wien-Josefstadt

Erst Anfang April dieses Jahres ist jener Fall (nicht rechtskräftig) geahndet worden, der 2013 für Schlagzeilen gesorgt hatte. In der Justizanstalt Wien-Josefstadt hatte ein mittlerweile 17-Jähriger einen erst 14-jährigen Zellengenossen gedemütigt und vergewaltigt. (APA)

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