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Vergewaltigung eines Burschen (14) im Jugendgefängnis: 15 Monate Haft

Ein 17-Jähriger wurde in Wien wegen einer Vergewaltigung im Gefängnis verurteilt
Ein 17-Jähriger wurde in Wien wegen einer Vergewaltigung im Gefängnis verurteilt ©APA (Sujet)
Jener mittlerweile 17-Jährige Bursch, der am 6. Mai 2013 in der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt einen 14 Jahre alten Mithäftling misshandelt und vergewaltigt haben soll, ist am Dienstag in vollem Umfang der Anklage schuldig gesprochen worden.
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14-Jähriger vergewaltigt

Der 17-Järhige wurde zu 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Der Schuldspruch wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und Nötigung ist nicht rechtskräftig.

Schuldsprüche auch für Mithäftlinge

Schuldsprüche setzte es auch für die beiden Mitangeklagten. Die beiden Burschen wurden wegen Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung, einer der beiden zusätzlich wegen Körperverletzung zu jeweils vier Monaten auf Bewährung verurteilt.

Richter: “Sie sind kein Sexualtäter”

Bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren fand der Schöffensenat beim 17-Jährigen mit einer Strafe an der Untergrenze das Auslangen. Obwohl dieser nach einem schweren Raub in der Justizanstalt (JA) Gerasdorf noch bis 2016 eine dreijährige Freiheitsstrafe abzusitzen hat und daher eine gravierende Vorstrafe aufweist, waren für das Gericht für die Vergewaltigung 15 Monate unbedingt angemessen.

“Klassisches Demütigungsverhalten”

“Sie sind sicher kein Sexualtäter”, meinte Richter Norbert Gerstberger in der Urteilsbegründung. Er bezeichnete die Misshandlung mit dem Besenstiel als “klassisches Demütigungsverhalten von Jugendlichen im Zuge der Haftbedingungen”. “Fast noch grauslicher” fand Gerstberger, dass der 14-Jährige zuvor vom Fußboden Abfall und Speisereste aufessen hatte müssen, in die der Hauptangeklagte zusätzlich hineingespuckt hatte.

Häftling machte guten Eindruck

Allerdings hielt das Gericht dem gebürtigen Südamerikaner zugute, dieser habe bei der Verhandlung “einen guten Eindruck gemacht und das Gefühl gegeben, sich mit der Tat auseinanderzusetzen”. Der 17-Jährige absolviert in der JA Gerasdorf eine Schlosser-Lehre und soll dort eine Art Musterhäftling sein.

Mitangeklagte hatten Vorstrafen

Bei den beiden Mitangeklagten war bei der Strafbemessung auf zwei jeweils aus Raubüberfällen resultierenden Vorstrafen Bedacht zu nehmen. Die je vier Monate wurden daher als Zusatzstrafen zu Freiheitsstrafen von 24 zu 21 Monaten verhängt und auf Bewährung ausgesprochen, da sich die Burschen, die sich der Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung schuldig gemacht hatten, seit längerem wieder auf freiem Fuß befinden und mittlerweile einen Job bzw. eine Lehrstelle gefunden haben.

700 Euro für Opfer von Vergewaltigung

Der Hauptangeklagte meldete gegen seine Verurteilung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der Staatsanwalt gab zu sämtlichen Urteilen vorerst keine Erklärung ab. Dem vergewaltigten Burschen wurden vom Gericht 700 Euro zugesprochen.

Mit seinen darüber hinausgehenden Ansprüchen gegen die drei Angeklagten – Opfer-Vertreterin Irene Oberschlick hatte insgesamt 15.000 Euro geltend gemacht – wurde er auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Mehr zum Prozess finden Sie hier.

(apa/red)

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