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Prozess nach Trafiküberfall in Wien-Meidling aus dem Jahr 1995: Angeklagter freigesprochen

Der Angeklagte wurde in Wien freigesprochen.
Der Angeklagte wurde in Wien freigesprochen. ©APA (Symbolbild)
Am Dienstag musste sich ein in den USA erfolgreicher Transportunternehmer wegen einem bewaffneten Trafik-Überfall, der sich 1995 in Wien-Meidling ereignete, vor Gericht verantworten und wurde freigesprochen.

Der mittlerweile 43-jährige Mann wurde im heurigen Jänner zu seiner Überraschung festgenommen, als er von Tschechien kommend in Österreich einreisen wollte.

Unternehmer wurde heuer festgenommen

Der erfolgreiche Geschäftsmann – er verdient eigenen Angaben zufolge mindestens 8.650 Euro monatlich – sei “aus allen Wolken gefallen”, als für ihn die Handschellen klickten, berichtete Verteidiger Robert Baum einem Schöffensenat (Vorsitz: Norbert Gerstberger). Nach dreiwöchiger U-Haft kam der 1996 in die USA Ausgewanderte gegen Hinterlegung einer Kaution von 15.000 Euro und die Zusicherung, sich weiter seinem Verfahren zu stellen, wieder auf freien Fuß.

Er habe bei dem von drei Personen begangenen Überfall nicht mitgemacht, versicherte der Angeklagte. Den Vorwurf könne er sich nicht erklären: “Ich würde selber gerne wissen, wie es dazu kommt.”

Trafik-Überfall im Jahr 1995 in Wien-Meidling

Belastet wurde er von einem ehemaligen Schulfreund, mit dem er in jungen Jahren im Park abzuhängen pflegte und diverse Wirtshäuser besuchte. Der Bekannte entwickelte eine Drogenabhängigkeit und geriet auf die schiefe Bahn, indem er zur Finanzierung seiner Sucht Kellereinbrüche und Raubüberfälle verübte. Dafür wurde er zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Im Oktober 1999 bezichtigte er den nunmehr Angeklagten anlässlich einer polizeilichen Vernehmung der Mittäterschaft. Dieser hätte gemeinsam mit ihm und einem weiteren Komplizen am 3. Februar 1995 eine Trafik in Meidling ausgeraubt und dabei 2.000 Schilling sowie eine Zigaretten-Packung erbeutet. Seither wurde nach dem 43-Jährigen, der im US-Bundesstaat Connecticut lebt, gefahndet.

Ehemaliger Schulfreund belastete den Angeklagten

Auf die Frage, ob er den Belastungszeugen kenne, erwiderte der Angeklagte: “Der Name ist mir nicht unbekannt.” Er hätte mit diesem jedoch nie krumme Dinge gedreht. Ob er von dessen kriminellen Machenschaften wusste? “Ich war ihm nicht so nahe, dass er mir davon erzählt hätte”, antwortete der 43-Jährige.

Als der Zeuge in den Saal gerufen wurde, erkannte er den Angeklagten auf Anhieb wieder: “Früher waren wir Freunde.” Auf die Frage, ob dieser am Trafik-Raub beteiligt war, meinte er: “Wenn ich es vor 20 Jahren so gesagt hab’, wird’s so sein.” Er habe “mit dem abgeschlossen” und hätte seinerzeit “diese Sachen zugegeben, wo ich dabei war”. Zum genauen Tatbeitrag des Angeklagten konnte der Zeuge keine Angaben liefern: “Ich kann nicht mehr sagen, ob er mit drinnen war oder ob er nicht drinnen war und wo das war.”

Der dritte Beteiligte, der anschließend als Zeuge vernommen wurde, beteuerte, er hätte den Angeklagten nie zuvor gesehen. Er habe bei dem Raub mitgemacht, sei dafür und für weitere Straftaten auch “gesessen”, aber wer neben ihm und dem zuvor befragten Zeugen der dritte Mann war, wisse er nicht mehr: “Das ist mehr als 20 Jahre her.”

Prozess endete mit Freispruch

Nach kurzer Beratung fällte der Schöffensenat einen Freispruch. Die Indizien erschienen dem Gericht nicht ausreichend, um mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit von einer Beteiligung des 43-Jährigen auszugehen, zumal die überfallene Trafikantin nicht mehr als Zeugin zur Verfügung stand. Sie ist inzwischen verstorben. “Ich wünsche Ihnen für Ihr weiteres Leben alles Gute”, gab der Vorsitzende dem Unternehmer mit auf den Nachhauseweg. Für die dreiwöchige U-Haft kann dieser Haftentschädigung geltend machen, die Kaution wird ihm auf das Konto seines Anwalts zurücküberwiesen.

(APA/Red)

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