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Prozess in Wien: Corona-Infizierter verschaffte sich Zutritt zur Nachbarin

Am Montag musste sich der 69-Jährige vor Gericht verantworten.
Am Montag musste sich der 69-Jährige vor Gericht verantworten. ©APA/HANS PUNZ
Am Montag musste sich ein 69-Jähriger in Wien vor Gericht verantworten. Er wurde wegen Hausfriedensbruchs und vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten angezeigt.

Ein pensionierter Lehrer hat sich am Montag wegen Hausfriedensbruchs und vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten am Landesgericht verantworten müssen. Der 69-Jährige hatte am 14. November 2020 an die Tür einer Nachbarin geklopft und sich in deren Wohnung gedrängt, als sie aufmachte. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Mann jedoch einen Absonderungsbescheid und hätte infolge einer Corona-Infektion seine Wohnung nicht verlassen dürfen.

Angeklagter habe im Moment "nicht an Corona gedacht"

Der Angeklagte und sein Verteidiger Nikolaus Rast machten darauf aufmerksam, dass die Feuerwehr den Pensionisten telefonisch aufgefordert hatte, mit der Frau, die direkt über ihm wohnt, zu reden. Es tropfte nämlich von oben durch seine Decke. "Ich bin aufgewacht in der Früh und es hat getropft. Das Badezimmer war unter Wasser", schilderte der Mann. Er habe sofort die Feuerwehr angerufen, wo man ihm geraten habe, der Ursache nachzugehen, während sich Einsatzkräfte auf den Weg machten.

"In dem Moment hat er nicht an Corona gedacht", meinte Verteidiger Rast. Der Pensionist, der auf einen Gehstock angewiesen ist, ging einen Stock nach oben und begab sich in die fremde Wohnung, "weil die Frau auf mein Klopfen die Tür geöffnet hat und mich groß angeschaut hat und zur Seite gegangen ist", wie er zu Protokoll gab.

Im Badezimmer der Mieterin nahm der 69-Jährige dann wahr, dass ein Rohr an einer Wanne nur provisorisch verlegt worden war, was kausal für den Wasserschaden war. Die Feuerwehr, die wenige Minuten später eintraf, behob den Schaden. Die Nachbarin wurde nicht mit SARS-CoV-2 infiziert. Zur ergänzenden Beweisaufgabe wurde auf April vertagt.

Auch 28-Jährige stand vor Gericht

Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten wurde in einer weiteren Verhandlung auch einer 28 Jahre alten Frau vorgeworfen, die am 30. Oktober 2020 in einem Baumarkt beim Diebstahl mehrerer Lackdosen im Gesamtwert von 33,25 Euro ertappt worden war. Sie riss einem Angestellten, der sie zur Rede stellte und anhielt, die Schutzmaske vom Gesicht und spuckte dem Mann ins Gesicht. Da die Angeklagte aber kein Corona hatte, war keine Gefahr einer Weiterverbreitung des Virus gegeben. Die 28-Jährige wurde rechtskräftig wegen versuchten Diebstahls und Nötigung sowie Sachbeschädigung - sie hatte in der Innenstadt in zahlreichen Fällen auf Fassaden, Telefonzellen und Schaufenstern jeweils den Schriftzug "Mindcontrol" angebracht - zu acht Monaten Haft, davon zwei Monate bedingt verurteilt.

(APA/Red)

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