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Prozess gegen Pongauer wegen Lawinentod seiner Frau erneut vertagt

Der Prozess gegen einen 63-jährigen Skitourengeher aus dem Pongau, der Schuld am Lawinentod seiner Frau am 17. März dieses Jahres in Tweng im Lungau haben soll, ist am Donnerstag am Landesgericht Salzburg erneut vertagt worden.
Ein Sachverständiger für Lawinenkunde wird den Unglückshang im Winter begutachten. Zudem holt Einzelrichter Manfred Seiss zur Abklärung der Todesursache eine schriftliche Stellungnahme jenes Arztes ein, der bei der Bergung der Skitourengeherin dabei war.

Nach Ansicht von Verteidiger Peter Schartner ist die 59-jährige Ehefrau des Pensionisten unter der 80 Zentimeter dicken Schneedecke nicht erstickt, sondern habe bei dem Lawinenabgang in der Sichelwand “einen plötzlichen Tod erlitten – durch einen Genickbruch oder Schädelbasisbruch“. Der Anwalt beruft sich auch auf die heutige Zeugenaussage des Bezirksleiters der Bergrettung Lungau, der damals dem Einsatz vorstand. “Die rechte Seite der Kopfoberfläche war schwer verletzt. Der Mund war noch voller Pulverschnee. Sie hat nicht mehr ausgeatmet. Sie hat sicher einen plötzlichen Tod erlitten”, erklärte der Zeuge.

Nun soll der Sprengelarzt von Radstadt und Untertauern (Pongau), Werner Aufmesser, der bei der Bergung der Frau anwesend war, zur Todesursache befragt werden. Denn ein Lungauer Sprengelarzt hatte “Tod durch Ersticken” attestiert. Falls die Frau einen plötzlichen Tod erlitten hat, “dann wäre ein Pieps ja ziemlich sinnlos”, sagte der Verteidiger. Dann würde auch die Zusatzqualifikation “unter besonders gefährlichen Verhältnissen” zum vorgeworfenen Delikt “fahrlässige Tötung” wegfallen. Der Jurist beantragte die Einholung eines Obduktionsberichtes. Eine Entscheidung darüber behielt sich der Richter aber noch vor.

Beide Tourengeher hatten damals ein Lawinenverschüttetensuchgerät (LVS) mit, es aber nicht eingeschaltet. “Für uns war es eine routinemäßige und ungefährliche Abfahrt. Wir meinten, wir fahren auf einer sicheren Route“, sagte der Angeklagte zum Sachverständigen, der die Expertise über die Gefährlichkeit der Tour erstellt. “Bei dem schönen Wetter damals glüht da jeder hinunter”, meinte ein 75-jähriger Skitourengeher, der in der Nähe des Unglücksortes war, im Zeugenstand.

Dem Lawinenlagebericht zufolge bestand an diesem 17. März Lawinenwarnstufe drei. Ab 35 Grad steile, eingewehte Nordosthänge – wie die “Sichelwand” – “hätten nicht mehr befahren werden sollen”, sagte der Staatsanwalt in der ersten Verhandlung im Juni. Für den Pongauer sei die Windverfrachtung des Schnees aber nicht ersichtlich gewesen, nahm der Bezirksleiter der Bergrettung den Beschuldigten in Schutz. An dem Unglückstag hätten “die gleichen Verhältnisse, 15 bis 20 Zentimeter Neuschnee” vorgeherrscht wie einen Monat zuvor, als er mit dem Ehepaar dort abgefahren sei. “Es gibt allerdings nichts anderes, als beim Start einer Skitour den Pieps einzuschalten und ihn dann auszuschalten, wenn man zum Auto kommt.”

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