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Prozess gegen mutmaßlichen IS-Terroristen: 12 Jahre Haft

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©APA/Helmut Fohringer (Themenbild)
Donnerstagnachmittag ist ein 29-Jähriger vom Wiener Schwurgericht zu zwölf Jahren Haft wegen terroristsicher Straftaten verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Prozess gegen 29-Jährigen

Im Wiener Terrorprozess ist Donnerstagnachmittag ein 29-jähriger Kasache von einem Wiener Schwurgericht zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann soll bei Kampfhandlungen in Syrien für die tschetschenische Islamistengruppe "Emirat Kaukasus" gekämpft haben und dabei auch mit einer Kalaschnikow auf syrische Soldaten geschossen haben. Das wurde als mehrfach versuchter Mord gewertet.

Prozess in Wien: Urteil ist nicht rechtskräftig

Das Urteil wegen der Verbrechen der terroristischen Straftaten, der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation ist nicht rechtskräftig. Beide Seiten erbaten Bedenkzeit. Neben der Unbescholtenheit des Mannes und dass es bei den Tötungsdelikten beim Versuch geblieben ist, wurde das volle und reumütige Geständnis massiv mildernd gewertet. Ohne diesen Aussagen "hätte man den Mordversuch nicht nachweisen können", sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Deshalb sei man mit den zwölf Jahren Haft deutlich im unteren Bereich des Strafrahmens wegen Mordes von zehn bis 20 Jahren oder lebenslange Haft geblieben.

Der Mann soll von August 2013 bis November 2015 mehrfach nach Syrien gereist sein und aktiv gegen die Truppen des Regimes des syrischen Machthabers Bashar al-Assad gekämpft haben. Dabei schloss er sich der tschetschenischen Islamistengruppe "Emirat Kaukasus" an, die dem "Islamischen Staat" (IS) die Treue schwor. Der 29-Jährige gab zu, "Emirat Kaukasus" unterstützt zu haben, doch er lehne die Ideologie des IS ab.

Angeklagter relativierte seine Aussagen

Im Prozess relativierte er die zuvor bei der Polizei getätigten Aussagen. Er sei nach Syrien gereist, um die Zivilbevölkerung zu unterstützen. "Ich wollte nur helfen", sagte er. Er habe dabei nie gezielt auf Menschen geschossen. Er wollte mit den Schüssen ein Heranrücken der feindlichen Truppen verhindern.

Der Angeklagte entwickelte Anfang 2013 Interesse am Krieg in Syrien. Der 29-Jährige entschloss sich im August 2013, nach Atmeh zu reisen, um gegen die Truppen des Assad-Regimes zu kämpfen. Von seiner Heimat Kasachstan flog er über Moskau nach Istanbul. Mithilfe von Schleppern wurde er nach Syrien gebracht. Der Plan war, sich dort der aus dem syrischen Flügel der tschetschenischen Islamistengruppe "Emirat Kaukasus" gebildete Miliz Jamwa (Jaish al-Muhajuireen wal-Ansar) anzuschließen.

In Atmeh wurde er zunächst drei Wochen lang in einem Camp für angehende Kämpfer ausgebildet. Neben einem täglichen Kampftraining wurde dem 29-Jährigen auch die Handhabung mit Waffen - dem Sturmgewehr AK47 sowie einer Panzerfaust - beigebracht. Bestückt mit einer Pistole der Marke "Tokarev" und der Kalaschnikow wurden er und seine Kameraden ab Herbst 2013 mit der Verteidigung der Stadt Haritan sowie dem nahegelegenen Aleppo betraut, wobei er bei Stellungskämpfen laut Anklage durchaus seine Waffen gegen heranrückende syrische Soldaten einsetzte.

Jänner 2015: Angeklagter soll aus einem Schützengraben 120 Schuss abgegeben haben

Im Jänner 2014 kehrte der Angeklagte in die Türkei zurück, um sich von den Strapazen der Kämpfe zu erholen. Nachdem er im Sommer 2014 im Dienste ukrainischer Kämpfer als Söldner im Einsatz war, kehrte er im Jänner 2015 nach Syrien zurück, um die Kampftruppe Jamwa erneut zu unterstützen. Bei zwei Tage lang andauernden Gefechten nahe Sheikh Najjar, einer Industriestadt im Norden Syriens, soll er laut Staatsanwaltschaft aus einem Schützengraben 120 Schuss abgegeben haben. Von diesem Vorwurf wurde der Mann freigesprochen.

Allerdings wurde der 29-Jährige dabei durch Bombensplitter am Oberschenkel, Kopf und Händen verletzt. Nachdem seine Verletzungen verheilt waren, verließ er die Truppe und floh über die Ukraine nach Österreich, wo er den Antrag auf internationalen Schutz stellte.

Mann veröffentlichte Erlebnissschilderungen auf sozialen Medien

Noch bevor er sich in Österreich niederließ, veröffentlichte er laut Staatsanwalt in einem sozialen Medium Schilderungen seiner Erlebnisse in Syrien. Dabei habe er "stolz Fotos von seinen Kampfverletzungen" gezeigt, sagte der Ankläger. Mindestens vier Kontakten soll er so Berichte über seine Beteiligung an Kampfhandlungen sowie glorifizierende Fotos von terroristischen Vereinigungen geschickt haben mit dem Ziel, Gleichgesinnte zu gewinnen und das Gedankengut zu verbreiten, was der 29-Jährige ebenfalls bestritt.

Mann lebte seit 2015 unter falscher Identität in Wien

Der Prozess fand deshalb in Österreich statt, weil der Mann seit Dezember 2015 in Wien unter falscher Identität gelebt hat. Er gab bei den österreichischen Behörden an, Russe zu sein und aufgrund seiner religiösen Minderheitsangehörigkeit in Russland verfolgt zu werden. Damit stellte er Antrag auf internationalen Schutz. Er lebte mit seiner Familie jahrelang in der Donaustadt, ging keiner Beschäftigung nach und kassierte monatlich Sozialhilfe.

Im März 2017 allerdings informierten die kasachischen Sicherheitsbehörden das österreichische Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) über den Aufenthalt des ehemaligen Kämpfers in Wien. Mittels Fingerabdrücken und Lichtbildern wurde der Mann, der sich mit falscher Geburtsurkunde und falschem russischen Führerschein auswies, als der gesuchte Kasache identifiziert.

Die Behörden in Kasachstan beantragten die Auslieferung. Das Wiener Straflandesgericht erklärte dies jedoch für unzulässig, da in seiner Heimat ein Strafverfahren nicht den Grundsätzen der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten entsprechen würde.

(APA/Red)

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