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Prozess gegen Hooligans in Wien wurde vertagt

Sieben Hooligans müssen sich in Wien vor Gericht verantworten.
Sieben Hooligans müssen sich in Wien vor Gericht verantworten. ©APA
Am Mittwoch ist der Prozess um einen Überfall von Hooligans auf das Ernst-Kirchweger-Haus (EKH) in Wien-Favoriten fortgesetzt worden. Nach weiteren Zeugenaussagen wurde der Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt.
Details zum Überfall
Der erste Prozesstag
Fußball-Fans vor Gericht
Kritik an Anklage
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Demonstration am Ring
Bilder von der Demo

Sieben Hooligans, die dem mittlerweile offiziell verbotenen Austria Wien-Fanklub “Unsterblich Wien” angehören sollen, müssen sich wegen Hausfriedensbruchs verantworten, einer von ihnen zusätzlich wegen schwerer Körperverletzung. Er soll am 27. Oktober 2013 einem Funktionär der kommunistischen Gewerkschaft KOMintern im Stiegenhaus des EKH zwei Faustschläge versetzt haben.

Hooligans und Gewerkschafter angeklagt

Auf der Anklagebank befinden sich auch zwei KOMintern-Gewerkschafter. Sie sollen – nachdem man die Eindringlinge aus dem EKH vertrieben hatte – den Hooligans mit anderen Gesinnungsgenossen nachgelaufen sein und jenen Fußball-Fan, der zuvor ihren Kollegen attackiert hatte, mit einem Besenstiel und einem Wischmopp angegriffen haben. Die beiden wurden am heutigen Verhandlungstag von einem unbeteiligten Anrainer, der von seinem Fenster aus die Szenen auf der Straße beobachtet und das Geschehen mit seiner Kamera dokumentiert hatte – seine Aufnahmen finden sich als Beweismittel im Gerichtsakt – belastet. Er erkannte in den Gewerkschaftern jene Männer wieder, die auf den 34-jährigen Austria-Fan losgegangen waren. Letzterem sei ein Besenstiel auf den Kopf geschlagen worden.

Schwere Körperverletzung auf Fotos dokumentiert

Auf die Frage, weshalb er Fotos geschossen habe, erwiderte der Zeuge: “Meiner Meinung nach sind wir in einem Rechtsstaat und nicht im Dschungel.” Da der Aussage des Zeugen zufolge an dem Angriff auf den Hooligan einer oder zwei weitere, bisher nicht ausgeforschte Männer beteiligt waren, wurde die Anklage gegen die Gewerkschafter in Richtung schwere Körperverletzung ausgedehnt: Wenn mindestens drei Personen in verabredeter Verbindung eine Körperverletzung begehen, ist diese laut Strafgesetzbuch in jedem Fall als schwer einzustufen.

Angeklagte wurden im Prozess entlastet

Nach dem unbeteiligten Zeugen trat noch ein KOMintern-Gewerkschafter in den Zeugenstand, der von der Polizei bisher nicht vernommen worden war. Er entlastete die beiden Angeklagten, mit denen er seit längerem bekannt bzw. befreundet sei. Er könne “bezeugen”, dass diese nicht geschlagen hätten. Auf den Mann könnte jetzt ein Verfahren wegen falscher Zeugenaussage zukommen: Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter beantragte eine Protokollabschrift, um nach neuerlicher Prüfung seiner Angaben allenfalls gegen den Funktionär vorzugehen.

Bis zum nächsten Termin soll auch noch ein gerichtsmedizinisches Gutachten eingeholt werden. Das Gericht möchte klären lassen, ob es sich bei den an den Händen festgestellten Verletzungen des 34-jährigen Austria-Fans um Abwehrverletzungen handelt oder diese eher darauf hindeuten, dass dieser mit seinen Fäusten den verletzten KOMintern-Funktionär “bearbeitet” hatte. (APA)

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