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Prozess gegen Geisterfahrer in Wiener Neustadt vertagt

Ein mutmaßlicher Geisterfahrer musste sich am Freitag vor Gericht verantworten.
Ein mutmaßlicher Geisterfahrer musste sich am Freitag vor Gericht verantworten. ©APA (Sujet)
Ein 37-jähriger Niederösterreicher musste sich am Donnerstag in Wiener Neustadt wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung verantworten. Er soll im November 2013 auf der Südautobahn (A2) 60 Kilometer als Geisterfahrer unterwegs gewesen sein, dabei gab es einen Unfall mit zwei Verletzten.
Geisterfahrer-Prozess startet

Der Angeklagte will mit Ganzen nichts zu tun haben: “Nicht schuldig.” Der Prozess musste vertagt werden.

Zwei Verletzte bei Unfall auf der A2

Es war nass und nebelig am 20. November 2012, als ein Arbeiter kurz vor Mitternacht auf der A2 Richtung Graz fahrend, einen Lkw überholen wollte. “Es ging so schnell, ich hab nur geschrien: ‚Auto kommt entgegen’, da hat mein Kollege das Auto nach links verrissen, und der Geisterfahrer ist an uns vorbeigefahren”, schilderte der Beifahrer des Arbeiters im Zeugenstand. Der Pkw der beiden krachte in die Mittel-Leitwand und wurde durch die Wucht des Anpralls über beide Fahrspuren auf den Pannenstreifen geschleudert. Zum Glück hatte der Lkw, den der Pkw überholen hätte wollen, die Stelle schon passiert. Die zwei Arbeitskollegen (26 und 27 Jahre alt) wurden lediglich leicht verletzt.

“Es waren Schutzengel”, dass nicht mehr passiert ist, meinte der Leiter der nö. Landesverkehrsabteilung, als damals Geisterfahrerwarnung gegeben werden musste. Mit 150 bis 160 km/h soll der Geisterfahrer von Seebenstein (Bezirk Neunkirchen) auf der falschen Richtungsfahrbahn bis knapp vor Wien gerast sein, dann einfach gewendet und die Autobahn bei einer der nächsten Abfahrten verlassen haben.

Geisterfahrer ignorierte Straßensperren

Durch Notbremsungen und Ausweichmanöver konnten Massenkarambolagen verhindert werden. An drei Straßensperren (bei Seebenstein, Kottingbrunn und Baden) raste der Geisterfahrer vorbei, auch Folgetonhorn und Warnsignale der Polizei zeigten keine Wirkung. Tatsächlich entwischte der Mann der Polizei.

Aber ein Lkw-Lenker notierte sich das Kennzeichen des in die falschen Richtung rasenden Pkw. Ein anderer Lkw-Fahrer, der sah, wie der Geisterfahrer auf der Autobahn umgedreht hatte, nahm dann die “Verfolgung” auf. So kam man auf den jetzt Beschuldigten. Doch der will nachweisen, dass es “unmöglich” sei, dass er der Geisterfahrer war. “Die Anklage baut nur darauf auf, dass jemand in der Nacht einen schwarzen Audi gesehen hat, aber schwarze Audis gibt es leider viel”, meinte der Verteidiger. Weil die Mehrzahl der Zeugen nicht erschienen war, musste Richter Erich Csarmann den Prozess auf unbestimmte Zeit vertagen.

(APA)

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