Die Staatsanwaltschaft wirft Ganswindt vor, als Chef der Siemens-Kommunikationssparte ab 2001 schwarze Kassen geduldet und Hinweise auf Schmiergeldzahlungen für Aufträge im Ausland ignoriert zu haben. Wegen “vorsätzlicher Verletzung der Aufsichtspflicht” und Steuerhinterziehung zugunsten von Siemens droht ihm deshalb eine Bewährungs- und Geldstrafe.
Ganswindt beteuert seine Unschuld. Beim Prozessauftakt hatten seine Verteidiger am vergangenen Donnerstag noch vor Verlesung der Anklage eine aufwendige, kontroverse Beweisaufnahme angekündigt, die Besetzung der Richterbank mit zwei Berufsrichtern als ungenügend abgelehnt und mit Revision gedroht.
Die Kammer beschloss deshalb, “die Hauptverhandlung auszusetzen und mit drei Berufsrichtern neu zu beginnen”. Entgegen der bisherigen Aktenlage sei nach den Äußerungen der Verteidiger zweifelhaft, welche Gerichtsbesetzung geboten sei. Um auf Nummer sicher zu gehen, werde sie den Prozess in größerer Besetzung neu eröffnen.
Ganswindt ist der erste Siemens-Konzernvorstand, der wegen des Schmiergeldskandals auf der Anklagebank sitzt. Ein Vorstandsmitglied der Kommunikationssparte ICN und mehrere Mitarbeiter, die die schwarzen Kassen und die Geldflüsse organisiert hatten, sind bereits wegen Veruntreuung von Firmengeldern zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt worden. Die Bestechungsvorwürfe wurden jedoch fallen gelassen.
Auch im Fall Ganswindt wurde der Vorwurf der Beihilfe zur Bestechung durch Unterlassen bereits abgetrennt. Unabhängig vom Strafprozess ist Ganswindt von Siemens auf 5 Mio. Euro Schadenersatz verklagt worden.