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Prozess gegen ÖBB nach Zugkollision in Wien-Margareten

Nach dem Zusammenstoß einer Schnellbahn mit einem Oberbauzug am Matzleinsdorfer Platz in Wien-Margareten müssen sich die ÖBB am Donnerstag im Straflandesgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
Seit der Einführung des Unternehmensstrafrechts sind Strafverfahren nicht mehr ausschließlich an das individuelle Verschulden einer natürlichen Person gebunden. Im gegenständlichen Fall werden den ÖBB unzureichende Sicherheitsvorkehrungen vorgeworfen, die zur Zugkollision geführt haben sollen.

Am 9. Oktober 2009 war eine S-Bahn Richtung Wiener Neustadt versehentlich auf ein Gleis geführt worden, auf dem sich ein Oberbauzug befand, der Schotter zu einer Baustelle bringen sollte. Bei dem Crash wurde der Triebfahrzeugführer des Oberbauzuges schwer verletzt. Der vordere Waggon der S-Bahn-Garnitur entgleiste, 13 Passagiere erlitten leichte bzw. mittelschwere Verletzungen.

(apa)

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