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Prozess: Bauarbeiter belästigte jungen Kollegen in Wien-Penzing

Ein Bauarbeiter in Wien-Penzing muss sich vor Gericht verantworten, weil er einen Kollegen sexuell belästigt habe.
Ein Bauarbeiter in Wien-Penzing muss sich vor Gericht verantworten, weil er einen Kollegen sexuell belästigt habe. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Vor drei Monaten soll ein junger Arbeiter auf einer Baustelle in Wien-Penzing von einem älteren Arbeitskollegen sexuell belästigt worden sein. Jetzt muss er sich in einem Prozess um geschlechtliche Nötigung verantworten.

Nachdem dieser laut Anklage nach einem ersten Übergriff in Wien-Penzing noch vehementer wurde, ging der 21-Jährige zum Vorarbeiter und meldete unter Tränen die Vorfälle. Der mutmaßliche Täter wurde in weiterer Folge entlassen und angezeigt. Am Donnerstag musste sich der 47-Jährige wegen geschlechtlicher Nötigung am Landesgericht verantworten.

Angeklagter Bauarbeiter in Wien zeigte sich nicht geständig

Der Angeklagte - ein gebürtiger Kosovare, seit vielen Jahren verheiratet und Vater dreier Kinder - war nicht geständig: "Ich bin nicht so ein Typ, der so etwas machen würde." Der 21-Jährige habe die Vorwürfe erfunden, weil er ihm nicht aus einer finanziellen Klemme geholfen habe: "Ich kann auf die Bibel schwören." Die Frage des Richters, ob er sich für Männer, im Speziellen für den jungen Ex-Arbeitskollegen interessiere bzw. interessiert habe, verneinte der 47-Jährige.

Bauarbeiter belästigte Kollegen in Wien-Penzing

Laut Anklage lernten sich die beiden am 2. Mai auf einer Großbaustelle kennen. Der Angeklagte habe "den Neuankömmling unter seine Fittiche genommen", sagte Staatsanwältin Klara Schwarz. Er sei dem jungen Kollegen ausgesprochen zuvorkommend begegnet, habe mit diesem sogar seine Jause geteilt und schließlich seine körperliche Nähe gesucht. Am 11. Mai soll er dann den 21-Jährigen in der Mittagspause mit Gewalt zur Duldung einer geschlechtlichen Handlung genötigt haben, indem er ihn von hinten umklammerte, verbal und körperlich bedrängte und aufforderte, sich mit ihm in eine uneinsehbare Ecke zurückzuziehen. Der junge Mann habe das abgelehnt, worauf der 47-Jährige ihn nur wenige Minuten später neuerlich umklammert und fixiert habe, um deutlich zudringlicher als zuvor zu werden, schilderte die Staatsanwältin. Befreiungsversuche des 21-Jährigen seien gescheitert, der Kollege habe erst von ihm abgelassen, als er Schritte vernahm.

Angeklagter: Kollege sollte "ihm den Rücken durchstrecken"

Er habe den Burschen lediglich gebeten, "mir den Rücken durchzustrecken", behauptete dagegen der Angeklagte. Seit etlichen Jahren leide er unter Rückenschmerzen, er habe sich helfen lassen wollen und dem 21-Jährigen daher gezeigt, wie dabei vorzugehen sei: "Er sagte nein, er kann das nicht, weil er kein Arzt ist. Ich war blockiert. Ich wollte, dass er mich durchstreckt. Nichts weiter."

Staatsanwältin bezeichnete Darstellung des 21-Jährigen als sehr glaubwürdig

Die Staatsanwältin bezeichnete die Darstellung des 21-Jährigen, der seiner Zeugenladung nicht nachkam und deswegen mit einer Beugestrafe von 500 Euro belegt wurde, als "sehr glaubwürdig". Außerdem bestätige ein molekulargenetisches Gutachten dessen Angaben, denen zufolge der 47-Jährige ihn auch intensiv am Nacken geleckt haben soll. Dieser Bereich war unmittelbar nach den inkriminierten Vorgängen auf Abriebspuren untersucht worden - tatsächlich fand sich im Nackenbereich die DNA des Angeklagten, der bis dahin versichert hatte, er habe den 21-Jährigen nicht berührt.

Bauarbeiter muss sich vor Gericht verantworten

Vor Gericht mutmaßten nun der 47-Jährige und sein Verteidiger Mirsad Musliu, die DNA-Spuren wären mit der "flüssigen Aussprache" des Angeklagten erklärbar. Bei der Unterhaltung mit dem jungen Bauarbeiter habe sein Mandant "unter Umständen Flüssigkeit verloren", sagte Musliu. "Wir wissen nicht, war es Spucke oder ein Lecken am Nacken", hielt der Verteidiger fest. Letzteres könne er sich nicht vorstellen, "denn ich habe noch nie einen schüchterneren Mandanten gehabt".

Die Verhandlung wurde zur Einvernahme des 21-Jährigen auf 1. September vertagt. Die Polizei wird den jungen Bauarbeiter zum nächsten Termin zwangsweise vorführen.

(APA/Red)

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