Protokoll der 10. Gemeindevertretungssitzung
Verhandlungsschrift
über die 10. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag,
den 20.10.2011, im Gemeindehaus (Sitzungsraum 3).
Beginn der Sitzung: 20.00 Uhr
Sitzungsteilnehmer
Vorsitzender Partei
Bgm. Mag.(FH) Peter Neier TNP/VP
Gemeindevertreter Ersatzmitglieder
GR Ewald Frei Jürgen Melk TNP/VP
GR DI Wolfgang Burtscher Mag. Patrick Piccolruaz TNP/VP
Monika Moll Christian Lutz TNP/VP
Bernhard Perzl TNP/VP
Wolfgang Bickel TNP/VP
Ing. Hans Peter Vratar TNP/VP
Angelika Kurzemann TNP/VP
Günter Steckel TNP/VP
Roland Bitsche TNP/VP
Mag.(FH) Peter Spalt TNP/VP
Julius Tschann TNP/VP
Vzbgm. Eva Nicolussi Erich Stecher SPÖ/PF
Elke Capelli Werner Steiner SPÖ/PF
DI Karl Schmid SPÖ/PF
Bruno Walter SPÖ/PF
Josef Paterno SPÖ/PF
Hubert Hrach Markus Berchtold FPÖ/PF
Entschuldigt
GR Dr. Christoph Schneider TNP/VP
Ing. Peter Mahner TNP/VP
Norbert Frei TNP/VP
DI Hansjörg Wolf SPÖ/PF
Reiner Tschenett SPÖ/PF
Josef Suitner FPÖ/PF
Schriftführerin
Mag. Alexandra Durics
Auskunftspersonen
Kindergartenleiterin-Stellvertreterin Cornelia Spalt (zu Tagesordnungspunkt 2)
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgte und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Verlauf der Sitzung wird auf Minidisc aufgezeichnet.
Soweit in der Verhandlungsschrift nichts anderes vermerkt ist, liegt die Beschluss-
fähigkeit zum Zeitpunkt jeder Abstimmung vor.
Vor Eingang in die Tagesordnung wird der Tagesordnungspunkt 6 wie folgt einhellig geändert:
6. Vorlage und Kenntnisnahme GIG-Bilanz 2010
Die zu behandelnde Tagesordnung lautet daher wie folgt:
Tagesordnung
1. Berichte
2. Präsentation Kindergarten-Konzeption
3. Beratung über Umwidmungsantrag Zollgasse
4. Änderung des Flächenwidmungsplanes
5. Änderung des Gesamtbebauungsplanes
6. Vorlage und Kenntnisnahme GIG-Bilanz 2010
7. Novellierung der Friedhofsordnung
8. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 9. Sitzung vom 30.06.2011
9. Allfälliges
1. Berichte
Der Vorsitzende berichtet, dass der Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 14.09.2011 die Auftragsvergabe der Kanalzustandsuntersuchung und Reini-gung, Bauteil 2 an die Fa. WDL GmbH, Saalfelden zum Angebotspreis von
netto EUR 56.205,68 beschlossen hat. Die Beschlussfassung ist gemäß § 60
Abs. 3 GG erfolgt.
Der Obmann des Bau- und Ortsplanungsausschusses informiert über eine Sit-zung des Ausschusses am 13.10.2011. Im Rahmen dieser Sitzung wurden der Umwidmungsantrag Zollgasse, die Novellierung der Friedhofsordnung sowie vier Bauvorhaben beraten.
Der Obmann des Forstausschusses Bruno Walter informiert, dass in der Sitzung des Forstausschusses am 12.09.2011 dem Gemeindevorstand die Aufnahme eines Nutzungsberechtigten ins Mitgliederverzeichnis empfohlen wurde. Wei-ters wurde die Vergabe von Holzschlägerungen im Kessiloch und Valkentil beraten und beschlossen.
2. Präsentation Kindergarten-Konzeption
Die Stellvertreterin der Kindergartenleiterin Frau Cornelia Spalt informiert, dass im Laufe des vergangenen Kindergartenjahres 2010/11 die Konzeption im Rahmen einer Arbeitsgruppe erstellt wurde. Die vorliegende Konzeption soll der Öffentlichkeit, insbesondere den Eltern, Einblicke in den Kindergartenalltag, die pädagogische Arbeit und das Bildungsverständnis des Kindergartens ermöglichen. Eine jährliche Aktualisierung ist geplant.
Gemäß dem pädagogischen Leitbild des Kindergartens „Kinder sind Gäste, die nach dem Weg fragen“, werden die Kinder im Kindergarten der Gemein-de Nüziders auf ihrem Weg begleitet und vielfältig gefördert.
In der Konzeption werden sowohl vorgegebene Ziele (Träger, Gesetze,…) als auch Zielsetzungen und Schwerpunkte der Mitarbeiter beschrieben und kon-kretisiert. Neben den Fakten betreffend Lage, Räumlichkeiten udgl. werden vor allem die Aufgaben und Ziele der pädagogischen Arbeit, die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und die Elternarbeit erörtert. Die Konzeption enthält außerdem Informationen über den Bildungs- und Erziehungsplan sowie das Leitbild des Kindergartens. Neben der Sprachförderung, Integration und Zusatzangeboten (z.B. Mototherapie) werden auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Qualitätssicherung thematisiert. In diesem Zusammenhang verweist Cornelia Spalt auf die neugestaltete Homepage des Kindergartens, auf welcher künftig auch die Konzeption als Download zu finden sein wird.
Im Rahmen der Konzeption werden außerdem die einzelnen Gruppen sowie das Kindergartenteam vorgestellt. Neben aktuellen Informationen verfügt die Konzeption auch über eine sehr interessante Chronik, die bis zu den Anfängen des Kindergartens in Nüziders zurückreicht.
Auf Anfrage informiert Frau Spalt, dass das Angebot Sommerkindergarten 2011 gut angenommen wurde. Insgesamt wurden 24 verschiedene Kinder während der fünf Wochen Sommerkindergarten betreut.
Der Vorsitzende bedankt sich beim gesamten Kindergartenteam für die hervorragende Arbeitet und das Engagement. Insbesondere gilt sein Dank der Arbeitsgruppe, welche für die Erstellung des Konzeptes verantwortlich zeichnet.
3. Beratung über Umwidmungsantrag Zollgasse
Von den Grundbesitzern der Liegenschaften GST-NR 1098 und 1104 mit insgesamt 7.220,00 m² liegt ein konkreter Umwidmungsantrag von Freifläche-Freihaltegebiet in Baufläche-Wohngebiet vor. Es soll im Zuge eines Verlassenschaftsverfahrens die Neueinteilung von Baugrundstücken erfolgen.
Aufgrund dieses Antrages ist es zielführend, die Gesamtsituation des Quartiers zu betrachten.
Westlich davon befinden sich die als Freifläche-Freihaltegebiet gewid-meten Liegenschaften GST-NR 1096, 1108, 1106, 1107 und 1105 mit einem Gesamtausmaß von 8.510,00 m².
Auch die Eigentümer der im südwestlichen Bereich bereits gewidmeten, jedoch noch nicht erschlossenen Bauflächen für die Liegenschaften GST-NR 1160, 1161 und 1159 im Gesamtausmaß von 5.580,00 m² haben ein konkretes Interesse zur Neueinteilung der Grundstücke.
DI Georg Rauch wurde daher als Raumplaner von der Gemeinde beauftragt, für den gesamten Bereich Im Rost – Zollgasse grundsätzliche Überlegungen zur Siedlungsentwicklung auszuarbeiten.
Im Bau- und Ortsplanungsausschuss wurde die Gesamtsituation am 13.10.2011 ausführlich beraten und das mögliche Gesamtentwicklungs-konzept von DI Georg Rauch vorgestellt.
Es wird auf Basis der bisherigen Besprechungen/Sitzungen von der Ver-waltung, dem Fachplaner DI Georg Rauch und dem Ortsplanungs- und Bauausschuss nachstehender Beratungsvorschlag zur Diskussion gestellt:
Grundsätzlich steht die mögliche Umwidmung der GST-NR 1098 und 1104 sowie der westlich davon gelegenen GST-NR 1096, 1108, 1107, 1106 und 1105 im Einklang mit den räumlichen Entwicklungszielen der Gemeinde Nüziders, da diese innerhalb des Siedlungsgebietes liegen. Der vorliegende Umwidmungsantrag kann jedoch nicht isoliert behan-delt werden. Vielmehr ist eine Gesamtbetrachtung des Quartiers erfor-derlich.
Für eine Umsetzung sind nachstehende Voraussetzungen zu erfüllen:
o Für die langfristige Siedlungsentwicklung ist ein verbindliches und funktionierendes Erschließungskonzept für den gesamten Bereich mit mehreren Anschlüssen erforderlich.
o Die Realisierung sollte im Rahmen eines Umlegungsverfahrens über Antrag möglichst aller Eigentümer mit folgenden Eckpunkten erfol-gen:
Es ist eine Vernetzung der Verkehrsflächen zwischen den Ge-meindestraßen Zollgasse und Im Hag zur Herstellung der Durchlässigkeit notwendig. Reine Sackgassen erfüllen diese Funktion nicht!
Die aliquoten Grundflächen für die Erschließung und weitere öffentliche Flächen (z.B. öffentliche Grünflächen…) sind von den Grundeigentümern kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Die Verkehrsflächen sind vollständig von den Grundeigentü-mern auf ihre Kosten zu erstellen und, bis zu einer allfälligen Übernahme durch die Gemeinde, zu erhalten. Anmerkung: In der Praxis kann für die Verkehrsflächen auch eine Straßengenossenschaft nach den Bestimmungen des Straßengesetzes errichtet werden, sodass es sich dann um öffentliche Privatstraßen handelt.
Die Gemeinde kann (muss aber nicht) Verkehrsflächen ins öffentliche Gut übernehmen. (siehe bestehende Richtlinien zur Übernahme von Straßen ins Öffentliche Gut)
Die weiteren Infrastrukturmaßnahmen sind bei Umsetzung dieses Siedlungsentwicklungskonzeptes von der Gemeinde nach Bedarf zu planen und zu finanzieren (Wasser- und Kanalerschließung, eventuell Straßenbeleuchtung).
Die Gemeinde ist bereit, den Entwicklungsprozess fachlich und organisatorisch zu begleiten.
Nach eingehender Diskussion wird festgehalten, dass der zuvor erwähnten Vorgehensweise zugestimmt werden kann. Das Beratungsergebnis wird ein-stimmig angenommen.
4. Änderung des Flächenwidmungsplanes
Die Grundeigentümer der GST-NR 2473/1 haben die Umwidmung der Liegen-schaft von FF in BW beantragt.
Durch die Umwidmung soll eine Bebauung mit einem Nebengebäude ermöglicht werden.
Es ist daher die nachstehende Umwidmung beabsichtigt:
Umwidmung einer Teilfläche der GST-NR 2473/1 mit 203,00 m² von FF in BW
Diese generelle Widmungsänderung mit der beabsichtigten Nutzungsände-rung stellt einen wichtigen Grund für die Änderung des Flächenwidmungsplanes gemäß § 23 Abs. 1 lit. a und b dar.
Im vereinfachten Anhörungsverfahren gemäß § 23 Abs. 3 wurden die be-troffenen Grundeigentümer und die umliegenden Nachbarn mit der Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme verständigt. Von den Eigentümern bzw. Nachbarn wurden in der angemessenen Anhörungsfrist keine Stellungnahmen abgegeben.
Die Abteilung Wasserwirtschaft hat mit Schreiben vom 13.09.2011 mitgeteilt, dass die beabsichtigte kleinräumige Umwidmung zur Kenntnis genommen werden kann.
Die Vorarlberger Illwerke AG hat mit Mail vom 19.09.2011 mitgeteilt, dass ge-gen die geplante Umwidmung kein Einwand erhoben wird. Auf der Liegen-schaft besteht jedoch ein dienstbarkeitsrechtlich abgesichertes Bau- und Bestockungsverbot.
Der Bau- und Ortsplanungsausschuss empfiehlt daher der Gemeindevertre-tung, die beantragte Umwidmung der obengenannten Fläche mit 203,00 m² der Liegenschaften GST-NR 2473/1 zu beschließen.
Auf Antrag des Vorsitzenden wird folgender Beschluss einstimmig gefasst:
Gemäß § 23 in Verbindung mit § 21 des Raumplanungsgesetzes, LGBl Nr.39/1996 idgF. wird verordnet:
Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Nüziders wird wie folgt geändert:
Die nachstehende Fläche des Grundstückes
Grundstück GST-NR 2473/1 – Fläche mit 203,00 m²
von Freifläche-Freihaltegebiet – FF
in Baufläche-Wohngebiet – BW
wird nach Maßgabe der in den angeschlossenen Lageplänen umrandeten Grenzen umgewidmet.
Begründung der Änderung gemäß RPG:
§ 2 Abs. 2 lit.a: nachhaltige Sicherung der räumlichen Existenzgrundlagen be-sonders für Wohnen und Arbeiten
§ 2 Abs. 3 lit. a: haushälterischer Umgang mit Grund und Boden
§ 2 Abs. 3 lit. g: keine Ausdehnung der äußeren Siedlungsränder
Durch die beantragte Umwidmung soll die vorhandene Liegenschaft im überspannten Leitungsbereich als Baufläche ausgewiesen werden. Es wird eine
zusätzliche einheitliche Widmungsfläche im Siedlungsraum geschaffen, wel-che auch der nachhaltigen und langfristigen Absicherung der räumlichen Existenzgrundlagen, insbesondere für das Wohnen dient. Nutzungskonflikte sind nicht zu erwarten, da die bestehende Flächenwidmung großteils auch der Umgebungswidmung entspricht. Der haushälterische Umgang mit Grund und Boden wird gewährleistet. Der äußere Siedlungsrand wird nicht ausgedehnt, da angrenzend im Siedlungsgebiet bereits überwiegend bebaute Flächen vorhanden sind.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass die beabsichtigte Umwidmung den Bestimmungen des RPG und der Raumverträglichkeit sowie den Ziel-setzungen des REK entspricht.
Die Interessensabwägung und Beschlussfassung der Gemeindevertretung stützt sich auf die vorliegenden Unterlagen aus dem Umwidmungsverfahren.
5. Änderung des Gesamtbebauungsplanes
Die Grundeigentümer der GST-NR 2473/1 haben die Umwidmung der Liegen-schaft von FF in BW beantragt.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass die beabsichtigte Umwidmung den Bestimmungen des RPG sowie den Zielsetzungen des REK entspricht.
Gemäß Gesamtbebauungsplan wird die Fläche der Liegenschaft GST-NR 2473/1 der Zone BW 4 zugeordnet.
Der Bau- und Ortsplanungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Widmungsfläche im Gesamtausmaß von 203,00 m² der Zone BW 4 des Ge-samtbebauungsplanes zuzuordnen.
Auf Antrag des Vorsitzenden wird einhellig folgender Beschluss gefasst:
Gemäß § 28 des Raumplanungsgesetzes, LGBl Nr.39/1996 idgF. wird verord-net:
Der Gesamtbebauungsplan der Gemeinde Nüziders wird wie folgt geändert:
Die nachstehende Fläche des Grundstückes
GST-NR 2473/1 GB Nüziders – Fläche mit 203,00 m²
wird der Zonierung BW 4 (Gesamtbebauungsplan) nach Maßgabe der in den angeschlossenen Lageplänen Zl. 031-2-1 rot umrandeten Grenzen zugeordnet.
6. Vorlage und Kenntnisnahme GIG-Bilanz 2010
Gemäß Gesellschaftsvertrag der Gemeinde Nüziders Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG Punkt V. ist den Gesellschaftern (Gemeinde Nüziders) der Jah-resabschluss der GIG zur Kenntnis zu bringen. Dieser Bestimmung wird durch Vorlage bei der Gemeindevertretungssitzung wie folgt entsprochen:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Allgäuer & Sturm erstellt. Die Aktiva und Passiva betragen jeweils EUR 9.101.256,13. Der Bilanzverlust beläuft sich auf EUR 52.872,28 und begründet sich in der planmäßigen Abschreibung (EUR 126.016,22) sowie den Finanzierungszinsen (EUR 31.973,11). An Einnahmen sind EUR 116.724,52 als Mieterträge der Mittel- und Volksschule sowie des FC-Clubheimes ausgewiesen.
Das Anlagevermögen erhöhte sich durch die in Bau befindliche Mittelschule. In Bau befindliche Anlagen wurde mit EUR 2.319.921,99 in der Aktiva ausge-wiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber den Kreditinstituten erhöhte sich um EUR 1.715.093,04 auf EUR 4.483.718,04 und ist auf die Mittelschulsanierung zurückzuführen.
Auf Antrag des Vorsitzenden wird folgender Beschluss einhellig gefasst:
Die Bilanz der Gemeinde Nüziders Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG
zum 31.12.2010 wird von der Gemeindevertretung einstimmig zur Kenntnis ge-nommen.
7. Novellierung der Friedhofsordnung
Die derzeit geltende Friedhofsordnung für den Gemeindefriedhof Nüziders stammt aus dem Jahr 1975 und basiert auf dem Bestattungsgesetz 1969. Die in Kraft befindlichen Regelungen der Friedhofsordnung stehen demnach bereits seit mehr als 35 Jahren unverändert in Geltung. Seither haben sich die Bedürfnisse der Gesellschaft im Umgang mit Verstorbenen gewandelt bzw. sind vielfältiger geworden. Mit der Novelle des Bestattungsgesetzes aus dem Jahr 2009 wurde diesen Bedürfnissen (neue Formen der Bestattungen, Zunahme der Urnenbeisetzungen usw.) Rechnung getragen.
Dementsprechend dürfen seit 2009 neben Gemeinden und gesetzlich aner-kannten Kirchen oder Religionsgesellschaften auch private Rechtspersonen sogenannte „Urnenstätten“ errichten. Gerade in Hinblick auf neue Formen der Bestattung sind aber auch die Gemeinden als Rechtsträger von Friedhöfen gefordert. Wie dem Jahresbericht 2010 des Krematoriums Hohenems zu entnehmen ist, betrug 2000 der Anteil der Urnenbeisetzungen in Vorarlberg 42 %. 2010 konnte bereits ein Anstieg auf 75 % verzeichnet werden. Auch in Nüziders wächst der Anteil der Urnenbeisetzungen, so wurden 2009 54 % und 2010 36 % Urnenbeisetzungen vorgenommen.
Zum einen ist die Friedhofsordnung der Gemeinde Nüziders daher den gesetzlichen Bestimmungen anzupassen, zum anderen ist den Bedürfnissen der Gesellschaft Rechnung zu tragen.
Im Wesentlichen handelt es sich bei der Novellierung der Friedhofsordnung um gesetzliche Anpassung. Neben diesen soll die Novellierung aber auch der Vornahme von Klarstellungen, Konkretisierungen und Bereinigungen dienen, sowohl in Hinblick auf Struktur und Sprache. Lediglich einige wenige Änderungen betreffen die Gestaltung des Friedhofes bzw. der Gräber an sich.
Dementsprechend wurde die bestehende Friedhofsordnung dem § 31 Bestattungsgesetz wie folgt strukturell angepasst:
a) Verwaltung des Friedhofes (§ 1)
b) Kreis der Verstorbenen, für deren Bestattung der Friedhof bestimmt ist (§ 2)
c) Einrichtungen des Friedhofes (§ 3)
d) die Grabstättenarten (§ 4), die Beschaffenheit der Grabstätten (§ 5) und die Dauer der Benützungsrechte an den Grabstätten (§ 8),
e) den bis zur Wiederbelegung einer Grabstätte abzuwartenden Zeitraum (Mindestruhezeit – § 6)
f) die Rechte (§ 7 bis 11) und Pflichten (§ 12 bis 14) der Benützungsberechtigten
g) das von den Benützern und Besuchern zu beachtende Verhalten
(Ordnungsvorschriften – § 19)
Neben den in § 31 Bestattungsgesetz festgehaltenen „Mindesterfor-dernissen“ werden im vorliegenden Entwurf weitere Bedingungen zur Benützung des Friedhofes normiert:
a) Bestattungs- und Beisetzungszeit (§ 15)
b) Särge (§ 16)
c) Urnen (§ 17)
d) Öffnungszeiten (§ 18
e) Friedhofsgebühren (§ 20)
f) Schadenshaftung (§ 21)
g) Straf- und Schlussbestimmungen
Außerdem soll der Verordnungsentwurf zur Vereinfachung der Bestim-mungen über die Ausgestaltung der Grabmäler sowie der Bestimmungen zu Grabschmuck und Bepflanzung beitragen. Die Ausmaße der Grabmale bleiben wie gehabt bestehen.
Die Art der Grabstätten hingegen wird zum einen angepasst, zum anderen ergänzt. Da es in Nüziders keine Reihengräber gibt, werden diese aus der Verordnung genommen. Ergänzt werden die Grabstätten einerseits in Hinblick auf die tatsächliche Verwendung (Ehrengräber) und andererseits in Hinblick auf die Bedürfnisse der Gesellschaft (Urnengemeinschaftsgrab).
Der Bau- und Ortsplanungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 13.10.2011 mit den gestalterischen Aspekten der Novellierung befasst. Diese werden zur Kenntnis genommen.
Auf Antrag des Vorsitzenden wird die vorliegende Friedhofsordnung, die einen integrierenden Bestandteil der Niederschrift bildet, einhellig beschlossen.
8. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 9. Sitzung vom 30.06.2011
Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen die Verhandlungsschrift der 9. Sitzung vom 30.06.2011 keine Einwendungen erhoben werden und die Verhandlungsschrift unter Berücksichtigung der vorangeführten Änderung gemäß § 47 Abs. 5 GG als genehmigt gilt.
9. Allfälliges
Der Vorsitzende berichtet über:
• Diverse Kundmachungen von Landtagsbeschlüssen betreffend Geset-zesänderungen
• Gewerbemitteilungen
• Termine:
28.10. Jungbürgerfeier
01.12. Gemeindevertretungssitzung
Anhand einer Bildpräsentation berichtet der Vorsitzende wie folgt:
• Fertigstellung der Generalsanierung der Sportmittelschule
• Regio Im Walgau – Gründungsversammlung
• Altenausflug 2011
• Führungswechsel beim e5-Team
• Christian Burtscher beim Race Around Austria
• Kanaluntersuchungen, Erhebung des Kanalzustandes und Reinigung der Kanalstränge
• Errichtung eines neuen Schutzweges in der Kirchstraße, Kreuzung St. Vinerstraße/Quadraweg
• Ferien Aktiv 2011 – Malworkshop mit Julie Neyer
• Ausstellungs-Vernissage der Bilder der Ferienaktion
• Ferien Aktiv 2011 – Pferdetag
• Volksschule – Flussprojekt
• Jubiläen – Goldene und Diamantene Hochzeiten, Geburtstagsbesuche
• Veranstaltungen von kultpur
Auf Anfrage von Josef Paterno informiert der Vorsitzende, dass in der Kelten-gasse im Bereich des Grundstückes der Fa. Tomaselli und Gabriel ein Projekt geplant ist.
Monika Moll informiert, dass sich auf der L 91 (Waldburgstraße) im Bereich der Kreuzung Hasensprung/Zollgasse Höhe Bushaltestelle die Straße gesenkt hat und dies dazu führt, dass sich in diesem Bereich Wasser sammelt und Fußgän-ger von vorbeifahrenden Fahrzeugen angespritzt werden. Dementsprechend habe sie sich mit dem Landesstraßenbauamt in Verbindung gesetzt.
Außerdem weist sie darauf hin, dass auch die Straße Richtung Hasensprung im Kreuzungsbereich desolat ist. Seitens der Gemeinde Nüziders wird ebenfalls Kontakt mit dem Landesstraßenbauamt gesucht.
Ende der Sitzung: 22.00 Uhr
Die Schriftführerin Der Vorsitzende
Mag. Alexandra Durics Bgm. Mag. (FH) Peter Neier