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Protokol der 9. Gemeindevertretungssitzung

Verhandlungsschrift

über die 9. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag,
den 30.06.2011, im Gemeindehaus (Sitzungsraum 3).

Beginn der Sitzung: 20.00 Uhr

Sitzungsteilnehmer

Vorsitzender Partei
Bgm. Mag.(FH) Peter Neier TNP/VP

Gemeindevertreter Ersatzmitglieder
GR Dr. Christoph Schneider Brigitte Burtscher (Sonnenbergstr.) TNP/VP
GR Ewald Frei Mag. Patrick Piccolruaz TNP/VP
Monika Moll Christian Lutz TNP/VP
Bernhard Perzl TNP/VP
Wolfgang Bickel TNP/VP
Ing. Hans Peter Vratar TNP/VP
Angelika Kurzemann TNP/VP
Norbert Frei TNP/VP
Günter Steckel TNP/VP
Roland Bitsche TNP/VP
Mag. (FH) Peter Spalt TNP/VP
Vzbgm. Eva Nicolussi Erich Stecher SPÖ/PF
Elke Capelli Werner Steiner SPÖ/PF
DI Karl Schmid SPÖ/PF
Bruno Walter SPÖ/PF
Josef Paterno SPÖ/PF
Hubert Hrach Markus Berchtold FPÖ/PF

Entschuldigt
GR DI Wolfgang Burtscher TNP/VP
Ing. Peter Mahner TNP/VP
Julius Tschann TNP/VP
DI Hansjörg Wolf SPÖ/PF
Reiner Tschenett SPÖ/PF
Josef Suitner FPÖ/PF

Schriftführerin
Mag. Alexandra Durics

Auskunftspersonen
Manfred Walser (zu Tagesordnungspunkt 2)
Katrin Löning und DI Georg Rauch (zu Tagesordnungspunkt 3)

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgte und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Verlauf der Sitzung wird auf Minidisc aufgezeichnet.

Soweit in der Verhandlungsschrift nichts anderes vermerkt ist, liegt die Beschluss-
fähigkeit zum Zeitpunkt jeder Abstimmung vor.

Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Tagesordnung einhellig wie folgt ergänzt:

10. EKZ Zimbapark Bürs – Stellungnahme zur Änderung des Landesraumplanes

Die zu behandelnde Tagesordnung lautet daher wie folgt:

Tagesordnung

1. Berichte
2. Verein “Regio Im Walgau” – Statuten
3. Spiel- und Freiraumkonzept der Gemeinde Nüziders
4. Rechnungsabschluss 2010
5. Änderung des Flächenwidmungsplanes (GST-NRn 292/1 und 912/2)
6. Änderung des Gesamtbebauungsplanes (GST-NRn 292/1 und 912/2)
7. Gemeinde Nüziders Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG –
Erweiterung der Haftungsübernahme
8. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 8. Sitzung vom 14.04.2011
9. Allfälliges
10. EKZ Zimbapark Bürs – Stellungnahme zur Änderung des Landesraum-
planes

1. Berichte

Der Vorsitzende berichtet, dass die im Ortsplanungs- und Bauausschuss bera-tenen Themen auf der heutigen Tagesordnung sind.

 Da eine Änderung der Öffnungszeiten des Grünmüllplatzes angedacht war, wurde in Zusammenarbeit von Verwaltung und Umweltausschuss eine Befragung betreffend die Zufriedenheit mit den Öffnungszeiten des Grünmüllplatzes durchgeführt. An vier Wochenenden vom 22. April bis 14. Mai 2011 wurden 321 Personen befragt. 268 Personen gaben an, dass sie mit den aktuellen Öffnungszeiten (Freitag, 13.00 bis 17.00 Uhr und Samstag 10.00 bis 14.00 Uhr) zufrieden sind. Es wird daher kein Handlungsbedarf gesehen, die Öffnungszeiten zu ändern.

 Der Vorsitzende informiert, dass die Mountainbike-Verbindung über Steinle – Gampladienst nach Ludescherberg fertiggestellt ist und im Sommer die offizielle Eröffnung der Route sein wird. In diesem Zusam-menhang wird die Errichtung eines Zaunes im Bereich Gampladienst vorgeschlagen, zumal die Mountainbiker nach wie vor über die Wiese fahren und nicht die neu errichtete Wegverbindung nutzen.

2. Verein “Regio Im Walgau” – Statuten

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14. April 2011 den Grundsatz-beschluss zum Beitritt zum neu zu bildenden Verein “Regio Im Walgau” gefasst. Nunmehr gilt es die Statuten der Regio Im Walgau in der Fassung vom 25. Mai 2011 zu beschließen. Diese beinhalten zusammengefasst folgen-de Punkte:

Name, Sitz und Zweck
Die Regio Im Walgau ist ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes mit Sitz in Nenzing. Zweck des Vereins ist die Förderung und Koordinierung der überge-meindlichen Zusammenarbeit und der zwischengemeindlichen Interessensabstimmung in allen Belangen sowie die Pflege und Weiterentwicklung von regionaler Identität. Ferner geht es dem Verein um die Pflege und Weiterentwicklung von wirtschaftlichen, naturräumlichen, sozialen und kulturellen Gegebenheiten der Region sowie deren Erforschung und Darstellung in einem inhaltlichen Entwicklungskonzept “Zukunft Im Walgau” sowie einem räumlichen Entwicklungskonzept.

Mitgliedschaft, Beitritt und Austritt
Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, den sogenannten Kern-Gemeinden und außerordentlichen Mitgliedern (z.B. Abt. Raumplanung und Baurecht beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Bezirkshauptleute von Bludenz und Feldkirch). Mitglieder des Vereins können die Gemeinden der Region Walgau und an die Region angrenzende Gemeinden durch Beitrittsbeschluss ihrer zuständigen Organe werden.

Die ordentliche Mitgliedschaft endet durch Austrittsbeschluss der zuständigen Gemeindeorgane.

Die Mitglieder (derzeit 12 Gemeinden) sind berechtigt, an der Verwaltung des Vereines nach den Bestimmungen dieser Satzung mitzuwirken. Sie haben Anspruch auf die Leistungen und auf Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereines und sind berechtigt, sich in den Einzelprojekten zur Erreichung des Vereinszweckes einzubringen.

Aufbringung der Mittel
Der Vereinszweck soll durch ideelle Mittel wie zum Beispiel durch die Weiter-entwicklung der Gemeinde-Kooperationen in der Region, die Planung und Umsetzung regionaler Projekte sowie materielle Mittel (Beiträge der Kern-Gemeinden, Förderungen und sonstige Einnahmen usw.) erreicht werden.

Organe und deren Aufgaben
Die Organe des Vereines werden auf die Dauer der Funktionsperiode der Gemeindevertretungen bestellt. Organe des Vereines sind die Mitgliederver-sammlung, der Vorstand, der Obmann und der Kontrollausschuss.

Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den Delegierten der ordentlichen Mitglieder, welche stimmberechtigt sind, und den außerordentlichen Mitglie-dern zusammen und wird einmal jährlich vom Obmann einberufen. Die Auf-gaben der Mitgliederversammlung sind unter § 8 der Statuten taxativ aufge-zählt. Die Anzahl der stimmberechtigten Delegierten bestimmt sich nach der höchstmöglichen Anzahl der Gemeindevorstände in den jeweiligen Gemein-den. Dementsprechend kann die Gemeinde Nüziders 6 Delegierte entsen-den.

Der Vorstand ist mit der Besorgung aller, nicht ausdrücklich anderen Organen vorbehaltenen Angelegenheiten betraut und setzt sich aus dem Obmann, den beiden Stellvertretern, den Bürgermeistern der Kerngemeinden sowie beratenden Mitgliedern zusammen. Insbesondere fallen in seinen Wirkungsbereich die Umsetzung des Vereinszweckes, die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Erstellung des Jahresvoranschlages sowie des Rechnungsabschlusses.

Der Vorstand kann außerdem zur Unterstützung der einzelnen Organe und zur Besorgung der administrativen Geschäfte eine Geschäftsführung bestellen. Aufgaben und Befugnisse der Geschäftsführung werden mittels einer vom Vorstand zu erstellenden Geschäftsordnung geregelt.

Dem Obmann obliegt die Durchführung und Leitung der laufenden Geschäf-te, die Vollziehung der Beschlüsse von Vorstand und Mitgliederversammlung, die Leitung dieser Sitzungen, die Vertretung des Vereines nach außen sowie die Unterfertigung aller wesentlichen Schriftstücke. Der Obmann kann über Rechtsgeschäfte entscheiden, deren Wert im Einzelfall EUR 5.000,00 nicht übersteigt.

Der Kontrollausschuss besteht aus zwei Rechnungsprüfern und wird auf die Dauer der Funktionsperiode der Gemeindevertretung von der Mitgliederver-sammlung gewählt. Dem Kontrollausschuss obliegen die laufende Geschäfts-kontrolle sowie die Prüfung der Finanzgebarung.

Schiedsgericht
Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkei-ten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Dieses setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen.

Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden.

Projektleiter Manfred Walser präsentiert im Rahmen der Sitzung anhand der
“Erfolgslogik” die erarbeiteten regionalen Ziele der “Regio Im Walgau” und steht für Fragen zur Verfügung.

Auf Antrag des Vorsitzenden werden die Statuten der Regio Im Walgau in der Fassung vom 25.05.2011 einstimmig beschlossen. Ferner werden auf Vor-schlag des Vorsitzenden die 6 Delegiertenstimmen der Gemeinde Nüziders einhellig wie folgt fraktionsmäßig aufgeteilt: 3 Delegierte TNP/VP, 2 Delegierte SPÖ/PF und 1 Delegierter FPÖ/PF

Gemäß Vorschlag der einzelnen Fraktionen werden folgende Delegierte ein-hellig in die Mitgliederversammlung der Regio “Im Walgau” entsendet:

TNP/VP: Bgm. Mag. (FH) Peter Neier, Dr. Christoph Schneider und
Ewald Frei
SPÖ/PF: Vzbgm. Eva Nicolussi und Elke Capelli
FPÖ/PF: Hubert Hrach

3. Spiel- und Freiraumkonzept der Gemeinde Nüziders

Das Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze und naturnahe Freiräume (Spielraumgesetz) verpflichtet die Gemeinden zur Errichtung und Erhaltung von öffentlich zugänglichen Kinderspielplätzen. Weiters sind auch öffentlich zugängliche Freiräume mit Grünflächen zu schaffen. Gemäß diesen Zielset-zungen hat die Gemeinde Nüziders ein sogenanntes Spielraumkonzept erar-beitet.

DI Georg Rauch hat in Zusammenarbeit mit Katrin Löning vom Ökologie-Institut die Ausarbeitung des Spielraumkonzeptes fachlich begleitet. Im Rahmen der Sitzung werden Methode, Vorgehensweise, das erarbeitete Konzept sowie die entsprechenden Maßnahmen präsentiert:

A – Bestandserhebung mit Grundlagendokumentation, Bildung
einer Arbeitsgruppe
B – Bewertung, Analyse, Erstellung eines Leitbildes mit Qualitätszielen
C – Umsetzung, Ausarbeitung eines Nutzungskonzeptes, Diskussion mit
Gremien/Arbeitsgruppe, fertiges Spielraumkonzept

Es wurden insgesamt drei Sitzungen der Arbeitsgruppe, ein separater Work-shop mit Jugendlichen sowie eine Begehung durchgeführt. In den Beteiligungsprozess wurden auch die Volks- und Mittelschule durch Befragung der Schüler mit einbezogen. Überdies war die letzte Arbeitsgruppensitzung öffentlich und wurden zusätzlich sämtliche Mitglieder der Gemeindevertretung zur Teilnahme eingeladen.

Die Abstimmung mit der Nachbargemeinde Bludenz hat durch Teilnahme des Stadtplaners DI Torsten Diekmann bei der letzten Arbeitsgruppensitzung stattgefunden und wurden die betreffenden Randbereiche im Konzept berücksichtigt. Nicht berücksichtigt im Konzept ist die Frage des Jugendraumes, zumal sich das Konzept ausschließlich auf Spiel- und Freiräume bezieht. Eine Beschäftigung mit Räumen im Sinne von Gebäuden ist gemäß Spielraumgesetz nicht vorgesehen.

Zum ausgearbeiteten Spiel- u. Freiraumkonzept sind noch das Amt der Vorarl-berger Landesregierung, Heiko Moosbrugger sowie der Kinder- und Jugend-anwalt DSA Michael Rauch zu hören.

Das Spiel- und Freiraumkonzept ist gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über öffentliche Kinderspielplätze und naturnahe Freiräume durch die Ge-meindevertretung zu beschließen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach der vorliegenden Prioritätenreihung. Entsprechend dem Vorschlag der Gemeindevertretung soll die Arbeitsgruppe auch weiterhin bestehen bleiben und bei der Umsetzung und Realisierung der Maßnahmen mitwirken.

Auf Antrag des Vorsitzenden wird das erarbeitete Spiel- und Freiraumkonzept der Gemeinde Nüziders gemäß § 3 des Gesetzes über öffentliche Kinderspiel-plätze und naturnahe Freiräume in der vorliegenden Fassung vom Juni 2011 einhellig beschlossen.

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der noch ausständigen zustimmen-den Stellungnahmen des Amtes der Vlbg. Landesregierung sowie des Kinder- und Jugendanwaltes.

4. Rechnungsabschluss 2010

Der Vorsitzende führt aus, dass der Rechnungsabschluss 2010 samt Prüfbericht den Mitgliedern der Gemeindevertretung zeitgerecht zugestellt wurde. In weiterer Folge erläutert er die Eckdaten.

Der Rechnungsabschluss der Gemeinde Nüziders für das Jahr 2010 schließt mit

Einnahmen EUR 9.353.744,45
Ausgaben EUR 9.353.744,45

Entnahme aus der Haushaltsausgleichsrücklage
(Budgetausgleich) EUR 468.379,01
Stand Haushaltsausgleichsrücklage per 31.12.2010 EUR 393.310,20

Personalaufwand EUR 2.038.010,96

Schuldenstand per 01.01.2010 EUR 5.118.778,23
Schuldenstand per 31.12.2010 EUR 4.828.966,48
Schuldenstand per 31.12.2010
(ohne Zwischenfinanzierung) EUR 3.625.106,63

Stand Haftung GIG per 01.01.2010 EUR 2.768.625,00
Stand Haftung GIG per 31.12.2010 EUR 4.483.718,04

Der Obmann des Prüfungsausschusses DI Karl Schmid bringt sodann den Prüf-bericht zur Kenntnis. In vier Sitzungen wurde der Rechnungsabschluss 2010 geprüft. Eine unangemeldete Kassaprüfung wurde in einer gesonderten Sitzung durchgeführt.

Bei der Prüfung des Rechnungsabschlusses 2010 wurden folgende Bereiche geprüft:

• Voranschlagsabweichungen
• Zahlungsrückstände
• Krankenanstaltenbeiträge
• Sozialfonds des Landes
• Grünmüllkosten
• Abrechnung der Müllentsorgung
• Kosten für die Entsorgung des Gelben Sackes
• Kosten des Bauhofes
• Energiefördernde Maßnahmen
• Abrechnung der Hochwasserentlastung
• Stichproben in der Gruppe 4 – Soziale Wohlfahrt (Sozialzentrum, Essen auf Rädern und soziale Wohlfahrt)
• Stichprobenartige Belegprüfungen: Die Belegführung und Verbuchung ist generell ordnungsgemäß. Alle Belege sind digital verfügbar und auch ordnungsgemäß verbucht.
• Kassaprüfung: Eine unangemeldete Kassaprüfung wurde durchgeführt, die für gesamthaft in Ordnung und sehr sauber geführt befunden wurde.

Sämtliche für die Prüfung erforderlichen Unterlagen standen dem Prüfungsausschuss zur Verfügung. Das Ausheben von Unterlagen war immer sofort möglich. Die Gemeindebediensteten konnten bei allen Prüfungsthemen klare Auskünfte erteilen.

Der Obmann des Prüfungsausschuss hat nach Abschluss der Prüfungen einvernehmlich beschlossen der Gemeindevertretung die Annahme des Rechnungsabschlusses in der vorgelegten Form zu empfehlen.

Einstimmig wird der vorliegende Bericht des Prüfungsausschusses zur Kenntnis genommen und der Rechnungsabschluss 2010 mit folgenden Summen be-schlossen:

Einnahmen der Erfolgsgebarung EUR 8.052.204,13
Einnahmen der Vermögensgebarung EUR 1.301.540,32

Gesamteinnahmen EUR 9.353.744,45

Ausgaben der Erfolgsgebarung EUR 7.495.867,51
Ausgaben der Vermögensgebarung EUR 1.857.876,94

Gesamtausgaben EUR 9.353.744,45

5. Änderung des Flächenwidmungsplanes (GST-NRn 292/1 und 912/2)

a) Der Grundeigentümer der GST-NR 912/2 hat die Umwidmung der Liegen-schaft GST-NR 912/2 von FF in BM beantragt. Gleichzeitig wird von Amts we-gen die restliche Teilfläche der GST-NR 908/2 von FF in BM umgewidmet.

Durch die Umwidmung soll infolge Wohnbedarf eine Bebauung ermöglicht werden.

Es ist daher die nachstehende Umwidmung beabsichtigt:

• GST-NR 912/2, GB Nüziders
Umwidmung einer Fläche mit 2.423,00 m² von FF in BM
• GST-NR 908/2 GB Nüziders
Umwidmung einer Teilfläche mit 82,00 m² von FF in BM

Diese generelle Widmungsänderung mit der beabsichtigten Nutzungsände-rung stellt einen wichtigen Grund für die Änderung des Flächenwidmungspla-nes gemäß § 23 Abs. 1 lit. a und b dar.

Im vereinfachten Anhörungsverfahren gemäß § 23 Abs. 3 wurden die betroffenen Grundeigentümer und die umliegenden Nachbarn mit der Mög-lichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme verständigt. Von den Eigentümern bzw. Nachbarn wurden in der angemessenen Anhörungsfrist keine Stellungnahmen abgegeben.

Die ÖBB Infrastruktur AG hat per Email mitgeteilt, dass gegen die geplante Umwidmung kein Einwand erhoben wird. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei Baumaßnahmen im Bauverbotsbereich der Eisenbahnanlage (12 m von der Mitte des äußersten Gleises) vor Inangriffnahme von Baumaßnahmen der Bauwerber eine schriftliche Vereinbarung nach § 42 (3) EisbG 1957 in der geltenden Fassung mit der ÖBB-Infrastruktur AG abzu-schließen hat.

Der Ortsplanungs- und Bauausschuss empfiehlt daher der Gemeindevertre-tung, die beantragte Umwidmung der obengenannten Flächen mit insge-samt 2.505,00 m² der Liegenschaften GST-NR 912/2 und 908/2 zu beschließen.

Auf Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig folgender Beschluss gefasst:

Gemäß § 23 in Verbindung mit § 21 des Raumplanungsgesetzes,
LGBl Nr.39/1996 idgF. wird verordnet:

Die nachstehenden Flächen/Teilflächen der Grundstücke

Grundstück GST-NR 912/2 – Fläche mit 2.423,00 m²
Grundstück GST-NR 908/2 – Teilfläche mit 82,00 m²
von Freifläche-Freihaltegebiet – FF
in Baufläche-Mischgebiet – BM

werden nach Maßgabe der in den angeschlossenen Lageplänen umrande-ten Grenzen umgewidmet.

Begründung der Änderung gemäß RPG:
§ 2 Abs. 1: eine dem allgemeinen Besten dienende Gesamtgestaltung
§ 2 Abs. 2 lit.a: nachhaltige Sicherung der räumlichen Existenzgrundlagen be-sonders für Wohnen und Arbeiten
§ 2 Abs. 3 lit. e: keine Ausdehnung der äußeren Siedlungsränder

Durch die beantragte Umwidmung wird infolge Wohnbedarf die räumliche Existenzgrundlage besonders für das Wohnen langfristig abgesichert. Es wird auch eine einheitliche zusammenhängende Widmungsfläche Baumischge-biet im großteils bereits bebauten Siedlungsgebiet geschaffen. Nutzungskonflikte sind nicht zu erwarten, da die bestehende Flächenwidmung arrondiert wird und großteils auch der Umgebungswidmung entspricht. Der haushälterische Umgang mit Grund und Boden wird gewährleistet. Der äußere Siedlungsrand wird nicht ausgedehnt.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass die beabsichtigte Umwidmung den Bestimmungen des RPG und der Raumverträglichkeit sowie den Zielsetzungen des REK entspricht.

Die Interessensabwägung und Beschlussfassung der Gemeindevertretung stützt sich auf die vorliegenden Unterlagen aus dem Umwidmungsverfahren.

b) Die Grundeigentümerin der GST-NR 292/1 hat die Umwidmung der Liegen-schaft GST-NR 292/1 von (BW) in BW beantragt. Gleichzeitig wird von Amts wegen die restliche Teilfläche der GST-NR 292/4 von (BW) in BW umgewid-met.

Durch die Umwidmung soll infolge Wohnbedarf eine Bebauung ermöglicht werden.

Es ist daher die nachstehende Umwidmung beabsichtigt:

• GST-NR 292/1, GB Nüziders
Umwidmung einer Fläche mit 652,00 m² von (BW) in BW
• GST-NR 292/4 GB Nüziders
Umwidmung einer Teilfläche mit 133,00 m² von (BW) in BW

Diese generelle Widmungsänderung mit der beabsichtigten Nutzungsände-rung stellt einen wichtigen Grund für die Änderung des Flächenwidmungspla-nes gemäß § 23 Abs. 1 lit. a und b dar.

Im vereinfachten Anhörungsverfahren gemäß § 23 Abs. 3 wurden die betroffenen Grundeigentümer und die umliegenden Nachbarn mit der Mög-lichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme verständigt. Von den Eigentümern bzw. Nachbarn wurden in der angemessenen Anhörungsfrist keine Stellungnahmen abgegeben.

Die Abt. Wasserwirtschaft hat mit Schreiben vom 31.05.2011 mitgeteilt, dass Schutzmaßnahmen zur Abwendung der Hochwassergefahr technisch mög-lich sind und auch wirtschaftlich für vertretbar gehalten werden.

Der Ortsplanungs- u. Bauausschuss empfiehlt daher der Gemeindevertretung, die beantragte Umwidmung der obengenannten Flächen mit insgesamt 785,00 m² der Liegenschaften GST-NR 292/1 und 292/4 zu beschließen.

Auf Antrag des Vorsitzenden wird folgender Beschluss einstimmig gefasst:

Gemäß § 23 in Verbindung mit § 21 des Raumplanungsgesetzes,
LGBl Nr.39/1996 idgF. wird verordnet:

Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Nüziders wird wie folgt geändert:

Die nachstehenden Flächen/Teilflächen der Grundstücke

Grundstück GST-NR 292/1 – Fläche mit 652,00 m²
Grundstück GST-NR 292/4 – Teilfläche mit 133,00 m²
von Bauerwartungsfläche – (BW)
in Baufläche-Wohngebiet – BW

werden nach Maßgabe der in den angeschlossenen Lageplänen umrande-ten Grenzen umgewidmet.

Begründung der Änderung gemäß RPG:
§ 2 Abs. 1: eine dem allgemeinen Besten dienende Gesamtgestaltung
§ 2 Abs. 2 lit.a: nachhaltige Sicherung der räumlichen Existenzgrundlagen be-sonders für Wohnen und Arbeiten
§ 2 Abs. 3 lit. e: keine Ausdehnung der äußeren Siedlungsränder

Durch die beantragte Umwidmung wird infolge Wohnbedarf die räumliche Existenzgrundlage besonders für das Wohnen langfristig abgesichert. Es wird auch eine einheitliche zusammenhängende Widmungsfläche Bauwohnge-biet im großteils bereits bebauten Siedlungsgebiet geschaffen.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass die beabsichtigte Umwidmung den Bestimmungen des RPG und der Raumverträglichkeit sowie den Zielsetzungen des REK entspricht.

Die Interessensabwägung und Beschlussfassung der Gemeindevertretung stützt sich auf die vorliegenden Unterlagen aus dem Umwidmungsverfahren.

6. Änderung des Gesamtbebauungsplanes (GST-NRn 292/1 und 912/2)

Aufgrund der Beschlussfassung unter Tagesordnungspunkt 5 ist eine Zuord-nung zum Gesamtbebauungsplan wie folgt notwendig:

a) Gemäß Gesamtbebauungsplan wird die Fläche der Widmungsarrondie-rung der Liegenschaften GST-NR 912/2 und 908/2 der Zone BM 3 zugeordnet.

Der Ortsplanungs- u. Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Widmungsarrondierung im Gesamtausmaß von insgesamt 2.505,00 m² der Zo-ne BM 3 des Gesamtbebauungsplanes zuzuordnen.

Auf Antrag des Vorsitzenden wird folgender Beschluss einstimmig gefasst:

Gemäß § 28 des Raumplanungsgesetzes, LGBl Nr.39/1996 idgF. wird verord-net:

Der Gesamtbebauungsplan der Gemeinde Nüziders wird wie folgt geändert:

Die nachstehenden Flächen/Teilflächen der Grundstücke

Grundstück GST-NR 912/2 GB Nüziders – Fläche mit 2.423,00 m²
Grundstück GST-NR 908/2 GB Nüziders – Fläche mit 82,00 m²

wird der Zonierung BM 3 (Gesamtbebauungsplan)

nach Maßgabe der in den angeschlossenen Lageplänen Zl. 031-2-1 rot um-randeten Grenzen zugeordnet.

b) Gemäß Gesamtbebauungsplan wird die Fläche der Widmungsarrondie-rung der Liegenschaften GST-NR 292/1 und 292/4 der Zone BW 1 b zugeord-net.

Der Ortsplanungs- u. Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Widmungsarrondierung im Gesamtausmaß von 785 m² der Zone BW 1 b des Gesamtbebauungsplanes zuzuordnen.

Auf Antrag des Vorsitzenden wird folgender Beschluss einstimmig gefasst:

Gemäß § 28 des Raumplanungsgesetzes, LGBl Nr.39/1996 idgF. wird verord-net:

Der Gesamtbebauungsplan der Gemeinde Nüziders wird wie folgt geändert:

Die nachstehenden Flächen/Teilflächen der Grundstücke

Grundstück GST-NR 292/1 GB Nüziders – Fläche mit 652,00 m²
Grundstück GST-NR 292/4 GB Nüziders – Fläche mit 133,00 m²

wird der Zonierung BW 1 b (Gesamtbebauungsplan)

nach Maßgabe der in den angeschlossenen Lageplänen Zl. 031-2-1 rot um-randeten Grenzen zugeordnet.

7. Gemeinde Nüziders Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG – Erweiterung der Haftungsübernahme

In der 4. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am 1.7.2010 wurde ei-ne Haftungsübernahme der Gemeinde für die GIG in der Höhe von
EUR 5.000.000,– beschlossen.

Aufgrund der Änderung der Förderungsmodalitäten des Amtes der Vorarlberger Landesregierung in Bezug auf die Änderung der Auszahlungstermine der Bedarfszuweisungen, sowie einer Kostenerhöhung durch eine Erweiterung des Projektes hinsichtlich der Außenanlagen, erhöht sich der Finanzierungsbedarf der Zwischenfinanzierung über das Baukonto bei der Bank Austria um
EUR 3.000.000,–.

Die bestehende Garantie in Höhe von EUR 5.000.000,– behält weiterhin ihre Gültigkeit. Der Gesamtrahmen des Baukontos beläuft sich somit auf
EUR 8.000.000,–.

Der GIG Beirat hat diesbezüglich in der Sitzung am 29.6.2011 beraten.

Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Übernahme einer weiteren Garantie durch die Gemeinde Nüziders für die Darlehensaufnahme (Baukonto) der Gemeinde Nüziders Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG im Gesamtbe-trag von ca. EUR 3.000.000,– bei der Bank Austria Creditanstalt AG für die Generalsanierung der Mittel- und Sportmittelschule Nüziders einhellig be-schlossen.

8. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 8. Sitzung vom 14.04.2011

Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen die Verhandlungsschrift der 8. Sitzung vom 14.04.2011 keine Einwendungen erhoben werden und die Verhandlungsschrift unter Berücksichtigung der vorangeführten Änderung gemäß § 47 Abs. 5 GG als genehmigt gilt.

9. Allfälliges

Der Vorsitzende berichtet über:
• Gemeinde Nüziders GmbH & Co KG Immobilienverwaltung – Jahresabschluss 2010
• Änderung des Gemeindegesetzes – Begutachtung des Gesetzes-entwurfes
• Gewerbeverständigungen
• Rückmeldungen vom Bundeskanzleramt sowie vom Sekretariat des Petitionsausschusses beim Europäischen Parlament betreffend die von der Gemeindevertretung beschlossene Resolution “Ausstieg aus der Atomenergie”
• UNESCO-Kommission: Aufnahme der Vorarlberger Flurnamen (Vogt) in das nationale Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Österreich
• Kundmachungen eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindeangestelltengesetzes 2005 und des Landesbedienstetengesetzes 2005
• 2. Juli 2011: Easy-Cheesy-Sommertime
(Dämmerschoppen der Harmoniemusik)

Anhand einer Bildpräsentation berichtet der Vorsitzende wie folgt:
• Sanierung der Sportmittel- und Mittelschule Nüziders (Vergabe der Au-ßenanlagen)
• Wilfried Sieß – neuer Gebäudewart im Bereich Kindergarten, Schulare-al und Sonnenbergsaal
• Eröffnung Kinderspielplatz in der Burggasse
• Konzert anlässlich 25 Jahre Männerchor Nüziders
• Scheckübergabe anlässlich Benefizkonzert 30 Jahre Effata
• Förderung für E-Bike und KIKI
• Ausstellung Kunst & Krempl des Kindergartens im Gemeindehaus
• 90. Geburtstag von Alt-Vzbgm. Otto Zech
• 97. Geburtstag von Frau Margarethe Giesinger
• Sommerprogramm 2011
• Programmvorschau KULTPUR

10. EKZ Zimbapark Bürs – Stellungnahme zur Änderung des Landesraumplanes

Bei der vorliegenden Änderung des Landesraumplanes handelt es sich um bestehende Flächen im EKZ Zimbapark (ehemals Cosmos Elektrohandels GmbH & Co KG), welche der Nachfolgepächterin (Fa. Media Markt) den Verkauf von “sonstigen Waren” ermöglichen soll. Um die notwendige Flexibilität des ständig wachsenden Warenangebots, insbesondere im Bereich Elektronik zu erzielen, wird eine Erhöhung der Verkaufsfläche für sonstige Waren um 1.164,25 m² beantragt. Sowohl das zulässige Höchstausmaß der Verkaufsfläche für Lebensmittel mit 2.968 m² als auch die Gesamtverkaufsfläche von 11.946 m² bleiben unverändert. Beantragt ist somit eine Änderung der Warengruppenzuordnung, die Gebäudekubatur bleibt unverändert.

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 15.09.2010 die Widmungsän-derung zur Kenntnis genommen und keine Einwände erhoben. Dies wurde der Gemeinde Bürs mit Schreiben vom 22.09.2010 mitgeteilt.

Nunmehr erfolgt die Auflage des Verordnungsentwurfes mit angeschlosse-nem Erläuterungsbericht gemäß § 6 Abs. 6 Raumplanungsgesetz in der Zeit vom
27. Juni bis einschließlich 27. Juli 2011 zur allgemeinen Einsicht im Gemeinde-haus. Mit Schreiben vom 10. Juni 2011 wird die Gemeinde zur Abgabe einer Stellungnahme eingeladen.

Analog den Beratungen im Gemeindevorstand soll die Stellungnahme der Gemeindevertretung erfolgen.

Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Änderung des Landesraumplanes betreffend das EKZ Zimbapark in Bürs einhellig zur Kenntnis genommen und keine Einwände erhoben.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung verbunden mit einem Dank für die konstruktive Zusammenarbeit und dem Hinweis, dass die nächste Gemeindevertretungssitzung Ende September/Anfang Oktober stattfinden wird.

Ende der Sitzung: 22.30 Uhr

Die Schriftführerin Der Vorsitzende

Mag. Alexandra Durics Bgm. Mag. (FH) Peter Neier

Nüziders,Nüziders, Austria

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