Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Rechtsmittel des 31-jährigen Bogdan N. (31) alias “Cretu” gegen seine erstinstanzliche Verurteilung wegen versuchten Mordes zurückgewiesen. Dies gab OGH-Sprecher Kurt Kirchbacher bekannt.
20 Jahre Haft bestätigt
Der in der Rotlicht-Szene für seine gewalttätigen Aktionen gefürchtete “Cretu” hatte von Prostituierten, die im Bereich der Linzer Straße ihrem Geschäft nachgingen, regelmäßig sogenanntes “Standgeld” kassiert. Eine 36-jährige Rumänin weigerte sich jedoch beharrlich, ihrem Landsmann Geld abzuliefern. Sie ließ sich auch nicht einschüchtern, als sie “Cretu” zufällig in der Disco traf und dieser zunächst handgreiflich wurde, um seine Forderung zu untermauern.
Nachdem der Zuhälter seinen Cousin, der ihn stets als eine Art Leibwächter begleitet haben soll, aufgefordert hatte, mit einem Feuerzeug das Haar der Frau anzuzünden, schickte er seinen Chauffeur zum Auto, um Benzin zu holen. Dieser kam mit einer Flasche zurück. Nachdem sie mit der Flüssigkeit übergossen worden war, setzte “Cretu” die Frau mit einem Feuerzeug in Flammen.
Prostituierte war auf der Intensivstation
Die Tat war an Brutalität kaum zu überbieten: Die Frau dürfte 30 bis 60 Sekunden in Flammen gestanden sein, ehe es ihr gelang, diese einzudämmen, indem sie sich ihre Jacke über den Kopf warf, sich hinfallen ließ und am Boden wälzte. 13 Prozent ihrer Körperoberfläche verbrannten. Zweieinhalb Wochen musste die Frau auf der Intensivstation behandelt werden.
(apa)