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Promi-Sohn in U-Bahnstation Karlsplatz attackiert und schwer verletzt: Urteile

Zwei 19-Jährige mussten sich vor Gericht verantworten.
Zwei 19-Jährige mussten sich vor Gericht verantworten. ©APA (Sujet)
Am Mittwoch mussten sich jene 19-Jährige vor Gericht verantworten, die einen Promi-Sohn nach einer rassistischen Beschimpfung in der U-Bahnstation Karlsplatz attackiert und krankenhausreif geprügelt haben. Sie fassten dafür Bewährungsstrafen von mehreren Monaten aus.
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Weil sie den Sohn eines aus Funk und Fernsehen bekannten Prominenten krankenhausreif geprügelt haben, sind am Mittwoch zwei 19-jährige Burschen am Landesgericht zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die jungen Männer mit afrikanischen Wurzeln bekannten sich schuldig und gaben an, sie wären aufgrund einer vorangegangenen rassistischen Beschimpfung “ausgerastet”.

“Nicht das erste Mal als Neger beschimpft”

Der Sohn des Prominenten – ein 28 Jahre alter Golflehrer – durchquerte in der Nacht auf den 7. Jänner 2018 nach einem Casino-Besuch mit Freunden die Karlsplatz-Passage. Im U-Bahn-Bereich stieß die vierköpfige Gruppe auf die dunkelhäutigen, in Österreich geborenen 19-Jährigen. Der Golflehrer habe sie beschimpft und obendrein mit Essen beworfen, schilderten die zwei Burschen Einzelrichter Norbert Gerstberger.

“Ich wurde nicht das erste Mal als Neger beschimpft, und es wird nicht das letzte Mal gewesen sein”, sagte einer der Angeklagten, dessen Eltern aus Nigeria stammen. Mit Speiseresten sei er bisher noch nicht beschmissen worden, gab der im Einzelhandel tätige Lehrling zu bedenken. Das habe er als besondere Demütigung empfunden, weshalb er und sein Freund “ausgerastet” seien: “Wir haben falsch gehandelt. Wir haben uns drauf eingelassen.” “Hätten Sie ‘Scheiß Weißer’ zurückgerufen. Das wär’ gescheiter gewesen”, bemerkte der Richter. “Wir wissen beide, dass das ein großer Fehler war”, erwiderte der 19-Jährige.

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Die Burschen – die Eltern des zweiten Angeklagten, der derzeit seinen Zivildienst absolviert und danach Wirtschaft studieren möchte, stammen aus dem Sudan – versetzten dem Golflehrer Faustschläge ins Gesicht, sodass dieser zu Sturz kam und das Bewusstsein verlor. Der 28-Jährige landete mit einem offenen Nasenbeinbruch, einer Schädelprellung und einer Gehirnerschütterung auf der Intensivstation des AKH.

Einen gleichaltrigen Begleiter des Golflehrers, der diesem zu Hilfe kam, prügelten die 19-Jährigen auch noch zu Boden. Der Mann musste mit Prellungen und einer Gehirnerschütterung ebenfalls in einem Spital behandelt werden.

Zeugen waren für Richter “nicht glaubhaft”

Die beiden 28-Jährigen stellten als Zeugen die behauptete rassistische Beschimpfung entschieden in Abrede. Es habe sich um einen völlig unmotivierten Angriff gehandelt, insistierten sie. Für den Richter war diese Darstellung “nicht glaubhaft”, wie er am Ende feststellte.

Die beiden Angeklagten hätten einen sehr guten Eindruck hinterlassen, es sei nicht nachvollziehbar, weshalb diese grundlos zuschlagen hätten sollen. Der Richter ging folglich “von einer gewissen Verbalprovokation” aus, wie er in der Urteilsbegründung anmerkte, und verhängte wegen schwerer Körperverletzung sechs bzw. zehn Monate bedingt. Die 19-Jährigen nahmen ihre Strafen an, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Die Urteile sind damit nicht rechtskräftig.

Die Verletzten hatten sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Ihr Rechtsvertreter Werner Tomanek machte jeweils 5.000 Euro für ihre erlittenen Schmerzen geltend. Je 250 Euro erkannten die Angeklagten an, wobei sie die Banknoten dem Privatbeteiligtenvertreter noch im Verhandlungssaal übergaben.

(APA/Red)

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