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Probleme mit ungarischer Vignetten häufen sich aktuell

Augen auf beim Kauf einer ungarischen Vignette.
Augen auf beim Kauf einer ungarischen Vignette. ©APA/AFP/JEAN-PIERRE CLATOT
Derzeit häufen sich Probleme mit der ungarischen Vignette. Diese wird oft falsch ausgestellt.

Aktuell häufen sich wieder Probleme mit ungarischen Vignetten. "Beim Kauf der E-Vignette für Ungarn treten immer wieder Fehler auf - mit dem Resultat teils hoher Mautnachforderungen", so ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

Diese Strafen drohen beim Fahren mit ungültiger Vignette

Für Pkw bis 3,5 Tonnen werden im Zuge einer Nachforderung 14.875 Forint fällig (rund 46 Euro), bei verspäteter Zahlung oder "unbemerkter" mehrmaliger Nutzung der Autobahn mit ungültiger Vignette steigt der Betrag um ein Vielfaches. "Am häufigsten wird das Kennzeichen oder das Länderkürzel beim Kauf falsch eingegeben", sagt Proneber. Sie rät: "Der Käufer der E-Vignette ist für die richtige Eintragung des Kennzeichens verantwortlich und sollte die Schreibweise vor dem Bezahlen daher - am besten zweimal - kontrollieren." Für eine Korrektur der Daten nach Kaufabschluss wird eine Gebühr von fünf Euro erhoben.

Auf diese Details solle man achten

Auch bei der Auswahl der jeweiligen Fahrzeugkategorie schleichen sich ab und zu Fehler ein. Kategorie D1 gilt für Motorräder sowie Pkw mit maximal 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und zugelassen für bis zu 7 Personen inklusive deren Anhänger. "Vor Auswahl der richtigen Vignettenkategorie schadet es nicht, einen Blick in den Typenschein zu werfen", sagt Pronebner. Außerdem sollte der Kaufbeleg zwei Jahre lang lichtgeschützt aufbewahrt werden, falls Berichtigungen oder Beweise innerhalb der Verjährungsfrist nötig werden. "Noch besser ist es, ihn abzufotografieren, denn der Beleg bleicht schnell aus und ist nach wenigen Monaten kaum oder gar nicht mehr lesbar", so Pronebner.

Direkt nach der österreichischen Grenze sind alle ungarischen Autobahnabschnitte mautpflichtig. Das wird auch elektronisch kontrolliert. Die E-Vignette kann auch bereits in Österreich besorgt werden, z. B. an der ÖAMTC-Grenzstation Nickelsdorf. Fährt man irrtümlich ohne E-Vignette auf eine gebührenpflichtige Straße, hat man 60 Minuten Zeit, die Straßengebühr an einer der ungarischen Verkaufsstellen bzw. Tankstellen oder online unter ematrica.nemzetiutdij.hu nachzuzahlen.

Einreise nach Ungarn aufgrund (zahn-)ärztlicher Behandlunge

Bis voraussichtlich 7. April 2021 darf man nur in begründeten Ausnahmefällen bzw. aus triftigen Gründen und unter Einhaltung der Quarantäne-/Testpflichten nach Ungarn einreisen. Touristische Reisen sind nicht erlaubt. Ausgenommen vom Einreiseverbot sind österreichische Staatsbürger - sie dürfen für die Dauer von max. 24 Stunden nach Ungarn in eine 30 km von der Staatsgrenze entfernte Zone einreisen, egal zu welchem Zweck. Beim Grenzübertritt ist jedenfalls ein Nachweis der Staatsbürgerschaft (z. B. Reisepass) vorzuweisen. Bei einem Arztbesuch außerhalb des 30 km-Radius ist zusätzlich eine Terminbestätigung des Arztes und eine Sondergenehmigung der ungarischen Polizei erforderlich.

Die Wiedereinreise nach Österreich nach Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen, wie beispielsweise eine unaufschiebbare (zahn-)ärztliche Behandlung, ist ohne Test- und Quarantänepflicht, jedoch mit Registrierung und dem ausgefüllten Formular "Anlage G bzw. H" möglich. Für eine mögliche Begleitperson ist noch zusätzlich ein negativer Corona-Test vorgeschrieben. Bei der medizinischen Leistung im Ausland muss es sich aber um eine Notwendigkeit handeln, d. h. es muss ein dringender und unaufschiebbarer Grund vorliegen. Eine Mundhygiene fällt beispielsweise nicht darunter.

(Red)

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