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Prüfbericht zum "Energieinstitut Vorarlberg" vorgestellt

Bregenz - Der Landes-Rechnungshof prüfte von Mai 2010 bis September 2010 die Einrichtung des Energieinstituts Vorarlberg. Am Freitag wurden die Ergebnisse in Bregenz präsentiert.

Prüfungsschwerpunkte lagen in der strategischen Ausrichtung, im Leistungsangebot des Energieinstituts, weiters im Bereich der Organisation und Steuerung sowie der Finanzierung durch das Land. Um ein möglichst umfassendes Bild zu erhalten, wurden Gespräche mit den betroffenen Verantwortlichen des Energieinstituts sowie den Abteilungen Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa) und Wohnbauförderung (IIId) im Amt der Vorarlberger Landesregierung geführt. Darüber hinaus wurden weitere Systempartner befragt. Die Prüfungsergebnisse wurden dem Geschäftsführer des Energieinstituts zur Kenntnis gebracht.

Das Energieinstitut gab am 27. Oktober 2010 eine Stellungnahme ab, die vom Landes-Rechnungshof in den Prüfbericht eingearbeitet wurde. Da einzelne Themen auch das Amt der Vorarlberger Landesregierung betreffen, wurde dieses ebenfalls zu einer Stellungnahme eingeladen.

Zusammenfassung der Ergebnisse

Das Energieinstitut Vorarlberg (EIV) ist ein gemeinnütziger Verein. Es nimmt Aufgaben wahr, die den sinnvollen und effizienten Einsatz von Energie sowie das ökologische Bauen in allen Sektoren der Vorarlberger Volkswirtschaft fördern. Zudem unterstützt es die Nutzung erneuerbarer Energie und den Einsatz neuer Technologien.

Die Landespolitik strebt als langfristiges Ziel die Energieautonomie in Vorarlberg an. Energie- und klimapolitische Themen gewinnen dadurch weiter an Bedeutung. Derzeit werden Maßnahmenpläne im Rahmen des Projekts „Energiezukunft Vorarlberg“ erarbeitet. Konkrete Ergebnisse sollen Anfang 2011 vorliegen. Die Illwerke/VKW Gruppe plant, ein Energieeffizienzzentrum zu gründen und einen Stiftungslehrstuhl an der Fachhochschule Vorarlberg zu finanzieren. Diese Entwicklungen erfordern für das EIV eine klare Positionierung im Kerngeschäft. Eine landesweite Abstimmung der Aktivitäten ist notwendig, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden.

Das EIV hat sich positiv entwickelt. Das Geschäftsvolumen ist in den letzten fünf Jahren um 63 Prozent gestiegen und die Personalkapazität hat sich seit dem Jahr 2004 nahezu verdoppelt. In den einzelnen Geschäftsfeldern wurden wichtige Aufbauarbeiten geleistet. Um Ressourcen für neue Schwerpunkte frei zu setzen, bedarf es der Konsolidierung einzelner Leistungsbereiche. Dauerhafte Koordinationsfunktionen, wie z.B. in der Energieberatung sind ebenso zu hinterfragen, wie die Intensität der Gemeindebetreuung nach Erreichen der höchsten Auszeichnung.

Das EIV hat eine sehr gute Gemeindebetreuung im Rahmen des e5-Landesprogramms entwickelt und etabliert. Vorarlberg ist mit diesem Engagement österreichweit führend. Ähnlich positioniert sich das EIV im Bereich Bauen, Wohnen und Sanieren mit der Solararchitektur. Beide Bereiche gehören ebenso zum Kerngeschäft des EIV wie die Auseinandersetzung mit Fachthemen. Das EIV bietet zu den meisten Leistungsbereichen auch ein Bildungsangebot an. Insbesondere beim universitären Angebot sollte das EIV stärker mit der Fachhochschule Vorarlberg kooperieren.

Mangels Informationen zu Lebenszykluskosten werden für Beurteilungen von Bauweisen, wie z.B. der Passivhausbauweise, Investitions- und Betriebskosten herangezogen. Für Kostenvergleiche ist derzeit eine noch unzureichende Datenbasis vorhanden. Diese sollte durch ein Monitoring samt Kostenauswertungen für unterschiedliche Baustandards und Gebäudetypen verbessert werden. Das EIV betreibt die Energieausweiszentrale des Landes und nimmt Kontrollfunktionen für die Wohnbauförderung des Landes wahr. Die hier gesammelten Daten aller Energieausweise sollten langfristig dazu dienen, den Energieverbrauch von Gebäuden zu lenken. Eine valide Kosten-Nutzenbetrachtung dieser Gebäudeklassifikation könnte dies sinnvoll unterstützen.

Der Geschäftsführer hat seine Funktionen bisher erfolgreich und mit beachtlichem Engagement wahrgenommen. Dennoch sollte der Vorstand entscheiden, ob die vereinbarte Kapazität des Geschäftsführers für die künftige Aufgabenstellung ausreichend und die Doppelfunktion noch praktikabel ist. Kostenrechnung, Projektberichte und das Interne Kontrollsystem sollten weiter entwickelt werden.

Die Mitglieder des Vorstands und der Generalversammlung sind nahezu ident. Dadurch sind die Leitungs- und Kontrollfunktionen nicht klar getrennt. Da kleine Gremien erfahrungsgemäß auch handlungsfähiger sind, wäre eine Verkleinerung des Vorstands zweckmäßig. Auch sollten künftig mindestens vier Vorstandssitzungen stattfinden. Teilbereiche der Statuten und der Geschäftsordnung des Vereins bedürfen einer Überarbeitung.

Das Geschäftsvolumen des EIV ist in den letzten Jahren kontinuierlich auf € 3,79 Mio. im Jahr 2009 gewachsen. Obwohl der Anteil der Eigenerträge deutlich gestiegen ist, wird das EIV überwiegend durch Förderungen finanziert. Größter Finanzier ist das Land mit einem Beitrag von € 1,62 Mio. im Jahr 2009. Die Grundförderung des Landes in Höhe von € 780.000 sollte mit einem konkreten Leistungsauftrag verbunden sein. Im Jahresabschluss 2009 werden kumulierte Ergebnisüberschüsse in Höhe von € 1,17 Mio. ausgewiesen. Der Vorstand hat noch keinen Beschluss über die Zweckbindung dieser Rücklagen gefasst.

Das EIV ist mit 50 Prozent an der Baubook GmbH beteiligt. Diese stellt auch Produktwissen für die Erstellung von Energieausweisen zur Verfügung. Bis Juni des Jahres 2010 bestand eine indirekte Verpflichtung zur Nutzung des baubook. Die finanzielle Situation der Baubook GmbH ist angespannt. Trotz des hohen Einsatzes öffentlicher Mittel kann baubook mittelfristig in der derzeitigen Konstellation nicht profitabel betrieben werden. Alternativen wie weitere Kooperationen, ein Contracting Out oder der Verkauf sind zu prüfen. Der Vorstand hat zu entscheiden, ob baubook künftig noch zum Kerngeschäft des EIV gehören soll.

Mit der Entwicklung der Wohnbauförderung zu einem wichtigen energieund klimapolitischen Steuerungsinstrument des Landes wurden technische Richtwerte und komplexe Berechnungsmethoden eingeführt. Eine Vereinfachung der Regelungen wäre mit mehr Klarheit für den Förderwerber verbunden. Eindeutige Haftungsregelungen und Stichprobenkontrollen durch Experten sind für die technische Qualitätssicherung ausreichend. Mit den strengeren Richtwerten sind auch die Gesamtbaukosten im privaten, aber vor allem im öffentlichen Wohnbau deutlich gestiegen. Der Finanzierungsbedarf des Landes hat sich dort in den letzten fünf Jahren um 80 Prozent auf € 1.068/m2 erhöht. Die Wohnbeihilfe ist im selben Zeitraum von € 1.920 auf € 2.469 je Fall gestiegen. Die Grenzen der Finanzierbarkeit dürften auch in der Wohnbauförderung erreicht sein.

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