Postleitzahlenänderung
Aufgrund der Änderung der Postleitzahl in 6781
möchten wir Sie darauf hinweisen, dass auch die KFZ-Zulassung
auf die neue Postleitzahl geändert werden
muss. Wenden Sie sich dazu an ihre Versicherungsstelle,
welche dies gegen einen Unkostenbeitrag von 1 Euro
unbürokratisch veranlasst. Ansonsten wird bei
Fahrzeugkontrollen dies als Verwaltungsübertretung
behandelt und dementsprechend bestraft.