“Fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen” warf der Vertreter der Anklagebehörde, Philipp Hofmann, dem Pensionisten vor. Dem Lawinenlagebericht zufolge habe an diesem 17. März Lawinenwarnstufe drei geherrscht. Ab 35 Grad steile, eingewehte Nordosthänge wie die “Sichelwand”, wo es zu dem tragischen Unglück gekommen war, “hätten nicht mehr befahren werden sollen”.
Warum weder die Frau, die als Erste unterhalb der Kesselspitze abfuhr, noch der Angeklagte selbst den Lawinenpiepser aktiviert hätten, fragte der Staatsanwalt. “Wir dachten, wir fahren die sichere Route hinunter. Wir waren sicher, dass wir das nicht brauchen. Meine Frau hat mir auch immer vertraut”, antwortete der Beschuldigte. Er brach noch während der Einvernahme in Tränen aus. Nach “42 Jahren wunderschöner Ehe” könne er den Verlust nicht verkraften, er habe bereits Selbstmordgedanken gehegt und nehme jetzt psychologische Betreuung in Anspruch.
Auch wenn man im Nachhinein klüger sei, so habe er sich damals nicht gedacht, dass eine Lawine abgehen könnte, schilderte der Pensionist. Seit 1983 unternehme er regelmäßig Skitouren. “In diesem Winter waren es 69”, davon sechs Mal auf die Kesselspitze. Im Februar noch sei er bei gleichen Verhältnissen auf dieser Route abgefahren. Einen Lawinenlagebericht hätten sie deshalb nicht gelesen, “weil wir das Gelände gut kannten. Wir haben auf unsere Erfahrung vertraut”. An dem Unglückstag seien sie zeitig in der Früh aufgebrochen, er habe dann mehrmals ein Schneeprofil gegraben, um die Schneeverhältnisse zu prüfen. “Beim Aufstieg habe ich erkannt, dass es gefährlich ist und wir uns auf dem sicheren Teil des Hanges aufhalten müssen.”
Bei der Abfahrt ließ er seine Frau vorfahren – “um ihr schneller helfen zu können, falls sie stürzt”. Als er losfuhr, “ist bei der Abstoßbewegung der Hang nach links gerissen. Ich rief ihr noch zu: schnell raus. Sie hat versucht, mit starkem Stockschieben zu entkommen. Nach fünf Metern wäre sie draußen gewesen”. Doch das 80 Meter breite und 250 Meter lange Schneebrett riss die Skifahrerin mit. Nach eineinhalb Stunden wurde sie in einem Meter Tiefe tot geborgen.
Verteidiger Peter Schartner beantragte zum Beweis der Unschuld seines Mandanten die Erstellung eines Sachverständigengutachtens und die Einvernahme von zwei Skitourengehern, darunter der Bezirksstellenleiter der Lungauer Bergrettung. Einzelrichter Manfred Seiss stellte den von der persönlichen Tragödie gezeichneten Mann zur Wahl: Entweder er bekenne sich der Fahrlässigkeit für schuldig oder er müsse ein längeres, möglicherweise persönlich belastendes Verfahren in Kauf nehmen. Der Angeklagte entschied sich für letzteres. Er erhofft sich einen Freispruch.