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Polizisten beim Schlepper-Prozess in Wiener Neustadt vorgeladen

Beim Schlepperprozess werden am Donnerstag Polizisten befragt.
Beim Schlepperprozess werden am Donnerstag Polizisten befragt. ©APA
Acht Asylwerber aus Pakistan, Afghanistan und Indien, darunter ehemalige Servitenkloster-Flüchtlinge, müssen sich in Wiener Neustadt wegen des Verdachts auf Schlepperei vor Gericht verantworten. Am Donnerstag hat Richterin Petra Harbich damals ermittelnde Polizeibeamte geladen. Sie sollen schildern, wie die Überwachung der Verdächtigen abgelaufen ist.
Dolmetscher erneut befragt
Verhandlung zieht sich

Um 9.05 Uhr, als noch einer der Beschuldigten fehlte, wurde als erster Zeuge ein Bezirksinspektor aufgerufen, der bereits seit langem mit Schlepperkriminalität zu tun hatte. Er beschrieb, dass er einen in Wiener Neustadt anhängigen Akt im Zusammenhang mit einer pakistanischen Tätergruppe bearbeitet hatte, wobei sich Fakten mit Ermittlungen in Wien überschnitten, weshalb der Akt dann zusammengeführt wurde.

 Zunächst ging es um die Telefonüberwachung. Er wechsle nach 1.000 Minuten die Simcard, weil eine neue um zehn Euro billiger sei als Guthaben aufzuladen, erklärte ein Beschuldigter, warum er mehrere Nummern gehabt hatte. Dem Beamten zufolge wurden “nur relevante Gespräche” schriftlich aufgezeichnet, familiäre oder belanglose nicht. Was relevant war, entschied die Polizei, sagte der Zeuge auf die Frage der Richterin.

Mehrere Überwachungen wurden durchgeführt

Durchgeführt wurden im Juni und Juli 2013 auch fünf Observationen, dokumentiert durch Berichte und Fotos, darunter eine Beobachtung in Traiskirchen und von zwei Schleppungen von Wien-Hütteldorf nach Italien, wo dann eine Festnahme am Brenner in Tirol erfolgte. Seine im Abschlussbericht festgehaltenen Erkenntnisse über die “Reiseroute” der Pakistani via Türkei und Griechenland, Mazedonien, Serbien und Ungarn nach Österreich hatte der Polizist von befragten Flüchtlingen – “extrem viele” seien es 2013 gewesen. Wer die “Zelle” hierzulande leitete, habe er aus der Telefonüberwachung geschlossen – so wie auch die Summe von 120 Euro als Schlepperlohn für den Weg von Ungarn nach Österreich. Die Richterin versuchte penibel herauszuarbeiten, wie es zu den Erkenntnissen im Abschlussbericht bzw. der Faktenzuordnung an die Angeklagten gekommen war und wo dies im Einzelnen dokumentiert wurde.

Schlepperprozess dauert bis zum 26. Juni

Das Mitte März begonnene Verfahren geht bis zum 26. Juni weiter. Die Anklage basiert großteils auf der Telefonüberwachung. Die Linie der Verteidigung: Es handle sich nicht um Schlepperei und Gewerbsmäßigkeit, sondern “Hilfe von Landsleuten” – etwa dadurch, dass man den damals vor der Wiener Votivkirche campierenden Asyl-Aktivisten Essen brachte. (APA)

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