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Polizist verleumdet: 4200 Euro Geldstrafe

as strenge Urteil ist nicht rechtskräftig
as strenge Urteil ist nicht rechtskräftig ©APA
Feldkirch - Festgenommener behauptete wahrheitswidrig, Beamter habe ihn mit einem Schlagstock geschlagen.

Von Seff Dünser (NEUE)

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Teuer zu stehen kommt einen 26-jährigen Deutschen die Verleumdung eines Bregenzer Polizisten. Dafür wurde der mit zwei Vorstrafen belastete Arbeiter am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 4200 Euro (420 Tagessätze zu je zehn Euro) verurteilt. Das strenge Urteil ist nicht rechtskräftig; Angeklagter und Staatsanwalt nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Der geständige Angeklagte hatte bei seiner Anzeige vor der Polizei wahrheitswidrig angegeben, nach seiner Festnahme im Dezember 2016 habe ihm ein Polizist mit einem Schlagstock auf den Unterarm geschlagen.

Der Schuldspruch erfolgte wegen des Verbrechens der Verleumdung, weil er jemanden zu Unrecht einer Gewalttat mit einer ein Jahr übersteigenden Strafdrohung bezichtigte, und des Vergehens der falschen Beweisaussage als Zeuge vor der Polizei. Dafür betrug der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte Geldstrafe entspricht umgerechnet sieben Monaten Haft.

Der Richter hielt die Verhängung einer Freiheitsstrafe nicht für notwendig. Allerdings sei die Geldstrafe für die Verleumdung eines Polizisten aus spezial- und generalpräventiven Gründen zur Abschreckung des vorbestraften Angeklagten und der Allgemeinheit zur Gänze zu bezahlen.

Mildernd wurden das Geständnis und die verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten wegen seiner Alkoholisierung zur Tatzeit sowie die mehr als ein Jahr zurückliegende Tat gewertet.

Aussage geändert

Nach einem Vorfall in einem Gasthaus war der 26-Jährige bei einer Fahndung festgenommen worden. Danach gab er der Polizei zu Protokoll, er sei im Polizeiauto mit einem Schlagstock geschlagen worden. Wenige Tage danach änderte er seine Aussage und gab zu, gar nicht geschlagen worden zu sein. Damit konnte er aber ein Strafverfahren gegen ihn selbst nicht mehr verhindern.

(NEUE)

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