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Polizist soll Drogen "untergeschoben" haben: Freispruch

Ein 37-jähriger Sicherheitswachebeamter hatte sich wegen Missbrauch der Amtsgewalt im Wiener Straflandesgericht zu verantworten. Er soll am 8. März 2005 einem Afrikaner Drogen "untergeschoben" haben.

“Ich sehe mich missbraucht vom Landespolizeikommando! Wir sind da wirklich missbraucht worden”, gab der Beamte zu Protokoll, der an sich als Diensthundeführer bei der Bundespolizeidirektion Wien tätig ist. Gemeinsam mit einem Kollegen sei er dessen ungeachtet zu einer Razzia gegen Straßenverkäufer im als Drogenumschlagplatz bekannten Gelände um die U4-Station Längenfeldgasse eingeteilt worden. “Wir haben nicht ein Mal einen Schnellsiedekurs gehabt”, beschwerte sich der Beamte.

Folglich sei er ungenügend ausgerüstet gewesen, als er einen Afrikaner beobachten konnte, der Drogengeschäfte angebahnt bzw. abgewickelt haben soll. Er habe sich an dessen Fersen geheftet, “Schluckbewegungen” gesehen und daraus geschlossen, dass dieser auf diesem Weg zum Verkauf bestimmte Kokain- oder Heroinkugeln vernichten wollte. Da habe er den Mann überwältigt, mit einem Spezialgriff an der Kehle erfasst und ihn so zum Ausspucken von zwei Kugeln gezwungen, berichtete der Polizist.

Weil er im Kampf gegen Drogenkriminalität keinerlei Erfahrungen habe, habe er jedoch keine Handschuhe dabei gehabt, um die Kugeln sicherzustellen, schilderte der Polizist. Er habe sich mit einem Feuchttuch beholfen, die mit Speichel und Schmutz versehenen Plastikkugeln aufgehoben, in ein Papiertaschentuch gewickelt und eingesteckt.

Allerdings fanden sich im weiteren Ermittlungsverlauf auf den Behältnissen keine DNA-Spuren des verdächtigen Afrikaners. Auf den Kugeln war überhaupt kein verwendbares DNA-Profil feststellbar. “Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, dass eine Verfehlung des Angeklagten vorliegt. Es bleibt der einzige Schluss über, dass er dem Schwarzafrikaner die Kugeln untergeschoben hat”, stellte daher Staatsanwalt Christian Mayer fest.

“Die Kugeln stammen aus dem Mund des Mannes!”, beteuerte demgegenüber der Polizist. Er habe diese allerdings im Kommissariat unter fließendes Wasser gehalten und abgewaschen, bevor er sie den Spezialisten zur Analyse übergab. Seine Begründung: “Mir hat gegraust.” Er habe auch Angst vor einer möglichen HIV-Infektion gehabt. Sein Schwager sei Arzt und habe ihn mehrfach vor den Folgen von Kontakt mit fremdem Speichel und Sekreten gewarnt.

“Wir sind keine Profis! Wir sind Hundeführer!”, machte der Angeklagte geltend. Mit dem Asservieren von Beweismaterial habe er keine Erfahrungen, worauf Richter Thomas Kreuter konterte: “Bei einem Mord können Sie aber auch nicht mit Silk Balsam (einem Flüssigwaschmittel, Anm.) über das Blut gehen!”

Er habe wochenlang schlaflose Nächte verbracht, beteuerte der Polizist seine Schuldlosigkeit: “Ich hab’ an mir selbst gezweifelt. Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass das intensive Waschen der Grund war, warum die DNA vernichtet worden ist.”

Freispruch

Der Polizist wurde schließlich vom Vorwurf des Amtsmissbauchs freigesprochen. Nach eingehender Beratung kam der Senat zum Schluss, dass “gewisse Restzweifel” an der von der Anklagebehörde vertretenen Version bestünden. “Es kann sein, dass die DNA durch intensives Waschen entfernt worden ist”, stellte Richter Thomas Kreuter fest, was mit der vom Polizisten dargelegten Schilderung der Abläufe in Einklang zu bringen wäre.

Der Beamte nahm den Freispruch mit äußerster Erleichterung zur Kenntnis. Staatsanwalt Christian mayer gab vorerst keine Erklärung ab, die Entscheidung ist daher nicht rechtskräftig.

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