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Polizist klagt seine Gemeinde wegen Mobbing

Der Mobbingfall landete vor Gericht
Der Mobbingfall landete vor Gericht ©Bilderbox
Ein Polizist aus Niederösterreich hat seine Gemeinde auf 40.000 Euro Schmerzensgeld wegen Mobbing verklagt. Der Prozess geht jetzt in die nächste Runde.
Polizist klagte wegen Mobbing

Die einleitende Frage des Richters, ob es inzwischen einen Einigungsversuch gegeben habe, wurde verneint – und ein Ende des Verfahrens ist auch nach dem heutigen Verhandlungstag nicht in Sicht: Es wurde bis zur Erledigung eines vom Kläger angestrengten Strafverfahrens wegen Amtsmissbrauchs unterbrochen. Dazu kamen weitere Beweisanträge von beiden Seiten.

Polizist wirft Vorgesetzten Mobbing vor

Der 49-Jährige fühlte sich von seinen Vorgesetzten schlecht bzw. ungerecht behandelt, seit er nach einem bei einem Dienstunfall erlittenen Knallschuss-Trauma bereits vor ein paar Jahren einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand gestellt hatte. Dieses Verfahren laufe seit 2007, zwischen zwei Untersuchungen seien zwei Jahre gelegen, glaubte er heute, dass die Gemeinde Interesse an einer Verschleppung habe. Seit 2006 war der Kläger nahezu durchgehend im Krankenstand, ging aber einer Nebentätigkeit als Versicherungsmakler nach. Seit 2010 ist der Polizist auch als Gemeinderat tätig.

Von Mobbing könne man jedoch laut dem Vorgesetzten sicher nicht reden: “Überhaupt nicht, in keinster Weise. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das irgendeiner meiner Mitarbeiter behaupten könnte.” Er wüsste “ehrlich” nicht, in welchem Punkt er hätte rücksichtsvoller sein können, verwies er darauf, dass er mit dem Kläger unter Berücksichtigung dessen Tinnitus mit Einteilung im Innendienst und Arbeitsplatz eine Lösung gesucht habe. Mittlerweile fühle er sich von dem 49-Jährigen persönlich angegriffen, verwies der Beamte darauf, dass ihn dieser bei der Anti-Korruptionsbehörde angezeigt hätte.

Keine Gesprächsverweigerung

Auch der Stadtamtsdirektor stritt eine vom Kläger behauptete Gesprächsverweigerung ab. Er räumte ein, dass es Fehler gegeben haben könnte – so sei auf eine Heiratszulage vergessen worden -, aber es habe keine Strategie gegeben, den 49-Jährigen wegen dessen Nebentätigkeit zum Ausscheiden aus dem Dienst zu drängen. Das Verhältnis sei “korrekt” gewesen – und jetzt wohl “reserviert”: Mit dessen Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwalt bezüglich des Vorwurfs eines Amtsmissbrauchs habe der Kläger nun eine Grenze überschritten, meinte der Mann.

Nach der Auflistung des Gemeindebeamten gab es in dem jahrelangen Disput mittlerweile 17 Verfahren – u.a. bei der Gleichbehandlungskommission und dem Verwaltungsgerichtshof. 13 davon habe der Kläger initiiert, vier die Gemeinde. Der materielle Ausgang: zwei Verfahren seien für den 49-Jährigen entschieden worden, zehn für die Gemeinde, und fünf seien offen oder nicht zuordenbar. Nach der Unterbrechung des Verfahrens sollen nun weitere Personen in der Causa Mobbing befragt werden.

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