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Prozess in Wiener Neustadt: Polizist klagte wegen Mobbing

Der Polizist gab beim Prozess in Wiener Neustadt an, von Kollegen gemobbt worden zu sein
Der Polizist gab beim Prozess in Wiener Neustadt an, von Kollegen gemobbt worden zu sein ©APA/GERT EGGENBERGER (Symbolbild)
Ein 49-jähriger Polizist reichte gegen seine Vorgesetzten Klage wegen Mobbing ein. Der Mann forderte beim Prozess in Wiener Neustadt 40.000 Euro Schmerzensgeld.

Der Polizist gab an, sich von seinen Vorgesetzten schlecht bzw. ungerecht behandelt zu fühlen. Deshalb hat der 49-jährige Niederösterreicher am Landesgericht Wiener Neustadt die Mobbing-Klage eingebracht. Er fordert etwas mehr als 40.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen der seiner Meinung nach erlittenen Schmach an seiner ehemaligen Dienststelle.

Polizist wurde von Kollegen ignoriert

“Es gab vom Chef kein Händereichen mehr, kein ‘Grüß Gott'”, beklagte sich der Polizist vor dem Richter. Über “Kontaktverweigerung durch abwertende Blicke und Gesten” beschwerte er sich beim Prozess in Wiener Neustadt ebenso wie darüber, dass man ihn “wie Luft behandelt” und einen Arbeitsplatz “weitab von den anderen Kollegen” zugewiesen habe.

“Das Zimmer war kalt und leer, es gab nur alte Literatur darin.” “Man hat mir quasi die Tür zugeschlagen.” “Dabei habe ich meinen Dienst 30 Jahre ohne Tadel versehen. Ich habe nicht verstanden, dass man plötzlich mit mir so umgeht.”

Feindliche Behandlung wegen Pensionswunsch?

Ausschlaggebend für die “feindliche Behandlung” könnte für den Beamten nur die Tatsache sein, dass er nach einem erlittenen Knallschuss-Trauma bereits vor ein paar Jahren einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand gestellt habe. “Dadurch hat sich die Behörde auf den Fuß getreten gefühlt”, glaubt der 49-Jährige.

Mittlerweile habe sich sein Zustand verschlechtert, vor allem leide er auch an Depressionen, welche er jedoch auf seine “Gesamtsituation” zurückführt. Deshalb sei er auch seit dem Jahr 2006 – nahezu durchgehend – im Krankenstand.

Ungereimtheiten beim Prozess in Wiener Neustadt

Dass er trotz seiner zahlreichen behaupteten Krankheitssymptome in der Lage war, auch in diesen Zeiträumen in seiner Versicherungsmaklergesellschaft aktiv zu sein, gehört ebenso zu den Ungereimtheiten dieses arbeitsgerichtlichen Prozesses wie der Umstand, dass Mobbing gegen einen jahrelang vom Dienst abwesenden Mitarbeiter nur schwer denkbar ist. Der Dienstgeber jedenfalls beteuerte, seinen Fürsorgepflichten voll nachgekommen zu sein. Das Verfahren von Wiener Neustadt wird erst 2012 fortgesetzt.

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