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Polizist deckte faule Kollegen - Geldstrafe

Polizist wollte helfen und sagte falsch aus: 2.400 Euro Geldstrafe - statt sofort auf Notruf zu reagieren, verlängerten seine Kollegen die Kaffepause.

Wegen falsch verstandener Kameraderie wurde am Freitag ein 52-jähriger Wiener Polizist im Straflandesgericht zu einer unbedingten Geldstrafe von 2.400 Euro (120 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt. Um Kollegen zu decken, die in den Verdacht des Amtsmissbrauchs geraten waren, hatte er vor dem Büro für besondere Ermittlungen die Unwahrheit gesagt. Seine Begründung: Sein Wachkommandant habe ihn in seiner Ansicht bestärkt, dieses wäre keine eigenständige Behörde. Daher könne man dort sagen, was man wolle, ohne Sanktionen befürchten zu müssen.

Der Beamte hatte Telefondienst, als am 7. Juli 2002 ein Notruf einging. Eine Frau war in ihrer Wohnung zu Sturz gekommen, eine Funkstreife sollte die näheren Umstände klären. Als die Uniformierten an der Adresse eintrafen, hatte die Rettung die Verletzte schon längst ins Spital gebracht. Weit und breit war keine Menschenseele mehr zu sehen. Die Polizisten mussten erst mühsam recherchieren, in welches Krankenhaus sie eingeliefert worden war.

Kaffeepause verlängert

Das hätten sie sich ersparen können, wären sie gleich nach der Notruf-Verständigung aufgebrochen. Doch die Funkstreifen-Besatzung unterhielt sich blendend bei einer verlängerten Kaffeepause, und man wollte das gemütliche Beisammensein noch ein bisschen genießen. Daher ging man es gemächlich an und kam prompt zu spät.

Als der Vorfall intern untersucht wurde, wandten sich die betroffenen Beamten Hilfe suchend an den Kollegen, der den Anruf entgegen genommen und an sie weiter geleitet hatte. Dieser ließ sie nicht im Stich: Als er vom Büro für besondere Ermittlungen zu dem Sachverhalt förmlich einvernommen wurde, beteuerte er, er habe die Kollegen noch gebeten, ein wichtiges Schriftstück an einer Adresse zu hinterlegen, ehe er sie zu der Frau schickte. Eine Aussage, die einer näheren Prüfung nicht stand hielt.

Nicht zur Wahrheit verpflichtet?

„Ich war einfach gekränkt, wie man mit Kollegen umgeht, die verdient sind. Und die nur auf einen Kaffee gehen“, verantwortete sich der hilfsbereite Polizist in seinem Strafverfahren. Schuldig bekannte er sich trotzdem nicht: Er sei nicht zur Wahrheit verpflichtet gewesen, da er es mit keiner Behörde zu tun hatte. Sein Vorgesetzter teile übrigens nach wie vor dieselbe Ansicht.

Tatsächlich betonte der Wachkommandant im Zeugenstand, das Büro für Besondere Ermittlungen stelle lediglich ein „polizeiliches Hilfsorgan“ dar und keine Verwaltungsbehörde. „Sie glauben also, man kann dort vor der Polizei lügen, dass sich die Balken biegen?“, fragte Richterin Brigitte Zeilinger den Zeugen. „Ja. Das stimmt“, entgegnete der Wachkommandant.

Wegen Falschaussage verurteilt

„Es handelt sich sehr wohl um eine Behörde“, stellte dessen ungeachtet die Richterin fest. Daher wurde der Polizeibeamte wegen falscher Beweisaussage verurteilt. Demgegenüber kamen seine „faulen“ Kollegen ungeschoren davon: Sie hatten sich im Gegensatz zu ihm klugerweise jedweder Aussage entschlagen. Der Fall wurde intern disziplinarrechtlich bereinigt und hatte für sie keine gerichtlichen Konsequenzen.

„Es ist unbefriedigend, dass die Hauptschuldigen keine Sanktion bekommen haben und Sie schon“, räumte die Richterin ein. Daher sei die Strafe – theoretisch wäre bis zu einem Jahr Haft möglich gewesen – „bewusst gering“ ausgefallen. Der Beamte meldete volle Berufung an, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Redaktion: Bernhard Degen

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