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Polizist bei Einsatz in NÖ angeschossen: Viereinhalb Jahre Haft

Der 25--Jährige zeigte sich in St. Pölten geständig.
Der 25--Jährige zeigte sich in St. Pölten geständig. ©APA/CHRISTOPHER ECKL
Am Freitag wurde ein 25-Jähriger am Landesgericht St. Pölten zu vierheinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er im November 2022 bei einer Polizeikontrolle mit dem Auto auf Polizisten zugefahren sein soll.
Prozess nach Schüssen bei Polizeikontrolle in St. Pölten
Schüsse auf Polizist in St. Pölten: Pkw sichergestellt
Polizist in St. Pölten angeschossen und verletzt

Ein Polizist hatte bei dem Vorfall Schüsse abgegeben, ein Kollege wurde verletzt. Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte u.a. wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt.

Bei Polizeieinsatz in St. Pölten angeschossen: Urteil verkündet

Der mehrfach einschlägig vorbestrafte österreichische Staatsbürger, der laut eigenen Angaben auf einer Art Botenfahrt "ein halbes Kilo Marihuana " bei sich hatte, soll am 25. November 2022 mit einem Pkw Straßensperren der Polizei durchbrochen und mehrere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. Aufgrund der im Wagen mitgeführten Drogen sei er in "Panik und Angst" geraten, sagte der Beschuldigte am Freitag auf die Frage, warum er nicht einfach angehalten habe.

Der Lenker soll gegen 17.00 Uhr auf einen Beamten zugefahren sein, sodass dieser Schüsse aus seiner Dienstwaffe auf das Auto abgab. Der Gruppeninspektor war am Freitag krank und deshalb nicht persönlich beim Prozess anwesend. "Er ist frontal auf mich zugekommen", sagte der Polizist in einem Video der Tatrekonstruktion, das im Rahmen der Verhandlung gezeigt wurde. Er habe sich gedacht "jetzt wird's wirklich ganz ganz eng für mich". Daraufhin habe er die Waffe gezogen und vier Schüsse aus seitlicher Position abgegeben.

Angeklagter fuhr auf Polizisten in NÖ zu

Nach dem Aufprall eines Geschosses dürfte es zu einer Zersplitterung gekommen sein, wodurch ein Polizist am linken Unterschenkel verletzt wurde. Ein Ermittlungsverfahren gegen den Beamten rund um die Schussabgabe wurde eingestellt, weil laut Staatsanwaltschaft keine Fahrlässigkeit vorlag. Der Mann verantwortete sich mit Notwehr.

Der 25-Jährige ohne Führerschein soll den nicht zum Verkehr zugelassenen Pkw mit gestohlenen tschechischen Kennzeichen in der Landhausgarage abgestellt und danach versucht haben, mit einer 28-jährigen Rumänin im Zug zu flüchten. Das Duo wurde am 26. November 2022 am Bahnhof St. Pölten in Gewahrsam genommen.

Viereinhalbt Jahre Haft für Angeklagten in St. Pölten

In Summe angelastet wurden dem österreichischen Staatsbürger im Rahmen der Einzelrichterverhandlung eine ganze Reihe an Delikten. Neben Gefährdung der körperlichen Sicherheit, versuchter schwerer Körperverletzung von Beamten und Widerstand gegen die Staatsgewalt war das - in Bezug auf die gestohlenen Kennzeichen, die der 25-Jährige aus Geldnot verwendet haben will - Urkundenunterdrückung. Hinzu kamen Sachbeschädigung und fahrlässige Körperverletzung.

Ebenfalls verantworten musste sich der junge Mann wegen unbefugten Besitzes einer Waffe, konkret eines Wurfmessers. Dieser Vorwurf wurde vom Richter aber verworfen.

25-Jährige bekannte sich teilweise schuldig

Der 25-Jährige war grundsätzlich tatsachengeständig und bekannte sich teilweise schuldig. Im Nachhinein ist der österreichische Staatsbürger nicht stolz auf den Vorfall. "Ich wollte nie, dass es so passiert. Überhaupt so extrem, wie es war." Zu zahlreichen vorangegangenen strafrechtlichen Verurteilungen sagte der Mann: "Ich will selber, dass es irgendwann ein Ende hat." Er wolle eine "intensive Therapie" machen.

Urteil kombiniert mit teilbedingter Strafnachsicht

Das Urteil ist kombiniert mit dem Widerruf einer teilbedingten Strafnachsicht von neun Monaten. Der Einzelrichter verwies auf eine "minutenlange Verfolgungsfahrt", die der 25-Jährige "sehr gekonnt" und auch erfolgreich durchgeführt habe. Die Verantwortung des Angeklagten, dass er die Polizisten, auf die er zugefahren sein soll, nicht wahrgenommen habe, hielt der Richter in dem Zusammenhang für unrealistisch bzw. für "eine Schutzbehauptung".

Mildernd habe sich das teilweise Geständnis ausgewirkt. Hinzu gekommen sei, dass "es bei den wichtigsten Fakten beim Versuch geblieben ist". Erschwerend wertete der Einzelrichter laut eigenen Angaben die acht einschlägigen Vorstrafen sowie einen "wirklich sehr raschen Rückfall".

(APA/Red)

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