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Prozess nach Schüssen bei Polizeikontrolle in St. Pölten

Ein Mann steht vor Gericht, weil er mit seinem Auto bei einer Polizeikontrolle in St. Pölten auf die Beamten zugefahren war.
Ein Mann steht vor Gericht, weil er mit seinem Auto bei einer Polizeikontrolle in St. Pölten auf die Beamten zugefahren war. ©APA/HERBERT PFARRHOFER (Symbolbild)
Im November 2022 soll ein Mann bei einer Polizeikontrolle in St. Pölten mit dem Auto auf Uniformierte zugefahren sein. Am 27. Jänner steht er daher vor Gericht. Ein Polizist hatte bei dem Vorfall Schüsse abgegeben.
Zeugen und Opfer nach Flucht vor Polizei gesucht

Dem 24-Jährigen wird Gefährdung der körperlichen Sicherheit, schwere Sachbeschädigung, versuchte schwere Körperverletzung von Beamten, Widerstand gegen die Staatsgewalt, fahrlässige Körperverletzung und Urkundenunterdrückung angelastet. Ein Polizist hatte bei dem Vorfall Schüsse abgegeben, ein Kollege wurde verletzt.

Prozess im Jänner nach Schüssen bei Polizeikontrolle in St. Pölten

Der Mann, der eine geringe Menge Cannabis bei sich hatte, soll am 25. November des Vorjahres Straßensperren der Polizei durchbrochen und mehrere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. Der Lenker soll gegen 17.00 Uhr auf einen Beamten zugefahren sein, sodass dieser Schüsse aus seiner Dienstwaffe auf die Reifen des Autos abgab. Nach dem Aufprall eines Geschosses dürfte es zu einer Zersplitterung gekommen sein, wodurch ein Polizist am linken Unterschenkel verletzt wurde. Der Beamte wurde ambulant im Universitätsklinikum St. Pölten behandelt. Ein Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten rund um die Schussabgabe wurde eingestellt, weil laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft keine Fahrlässigkeit vorlag. Der Mann soll in Notwehr gehandelt haben.

24-Jährige lenkte ein Auto ohne Zulassung und ohne Führerschein

Der 24-Jährige ohne Führerschein soll den nicht zum Verkehr zugelassenen Pkw mit gestohlenen tschechischen Kennzeichen in der Landhausgarage abgestellt und danach versucht haben, mit seiner 28-jährigen rumänischen Begleiterin im Zug zu flüchten. Das Duo wurde am 26. November am Bahnhof St. Pölten festgenommen. Der österreichische Staatsbürger muss sich nach Angaben des Landesgerichts St. Pölten in der Einzelrichterverhandlung in Bezug auf die gestohlenen Kennzeichen wegen Urkundenunterdrückung sowie wegen unbefugten Besitzes einer Waffe - konkret eines Wurfmessers - verantworten. Der Suchtmittelbesitz ist aufgrund der geringen Menge nicht Teil der Anklage, hieß es von der Staatsanwaltschaft auf Anfrage.

(APA/Red)

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