Polizeiübergriff in Wien: Neuerlicher Prozess vertagt

Aufgrund eines fehlenden Zeugen wurde der Prozess gegen den 29-jährigen Polizisten auf den 3. Juni vertagt. Die Anklage warf ihm vor, einem Mann, der mit einer Psychose in ein Spital gebracht werden sollte, einen Tritt ins Gesicht verpasst und damit wissentlich seine Befugnisse missbraucht zu haben.
Amtsmissbrauch und Körperverletzung: Polizist bereits verurteilt
Obwohl der Angeklagte die Anschuldigungen zurückwies und beteuerte, es sei "nichts Unrechtmäßiges passiert", wurde er Ende September 2021 wegen Amtsmissbrauchs und Körperverletzung zu acht Monaten bedingt verurteilt. Dagegen legte er Rechtsmittel ein. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte den Schuldspruch wegen Körperverletzung, hob jedoch das Ersturteil hinsichtlich des Amtsmissbrauchs wegen Feststellungsmängeln und in Verbindung damit auch den Strafausspruch auf.
Polizeiübergriff: Geschah Fußtritt gegen Obdachlosen vorsätzlich?
Am Wiener Landesgericht wurde nun erneut gegen den rechtskräftig wegen Körperverletzung verurteilten Beamten verhandelt, wobei geklärt werden sollte, ob der Fußtritt mit dem Vorsatz gesetzt wurde, den Obdachlosen an seinen Rechten zu schädigen, was der Angeklagte wieder vehement bestritt. Nur dann wäre der Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllt. In jedem Fall sollte das Gericht eine neue Strafe festsetzen. Diese Entscheidung wurde nun auf den 3. Juni verschoben.
(APA/Red)