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Polizeispitze wieder vor Gericht: Frühwirth gegen Geiger, 2. Runde

Vizepolizeipräsidentin Michaela Pfeifenberger und Rotlichtgröße Harald H. werden als Zeugen einvernommen.

Die Wiener Polizei hat heute, Montag, wieder einmal das Gericht beschäftigt: In der Fortsetzung des Prozesses um eine Privatklage des Leiters der Kriminaldirektion (KD) 1, Oberst Roland Frühwirth, gegen den suspendierten Leiter der kriminalpolizeilichen Abteilung, Ernst Geiger, wurden unter anderen Vizepolizeipräsidentin Michaela Pfeifenberger und Rotlichtgröße Harald H. als Zeugen einvernommen. Es wurde erwartet, dass die Verhandlung erneut vertagt wird.

Frühwirth hatte die Klage wegen übler Nachrede nach Aussagen Geigers eingebracht, in denen dieser unter anderem behauptet haben soll, dass Frühwirth seine Stellung als KD 1-Leiter missbraucht haben soll, „freundschaftlich“ in einem Wiener Rotlichtlokal „ermittelt“ habe und im Zuge der „Sauna“-Affäre widerrechtlich gegen ihn vorgegangen sei. Das Verfahren dürfte aber nicht zuletzt auch auf dem nicht gerade freundschaftlichen Verhältnis von Geiger und Frühwirth beruhen. Die Vizepräsidentin räumte auch ein, dass der Oberst seitens der Polizei nicht zu der Klage ermächtigt worden ist, da man nach einer internen Prüfung nicht genug Substanz dafür gefunden hatte.

In den einzelnen Punkten konnte Pfeifenberger nur die bekannten Anschuldigungen gegen Frühwirth bestätigen. So wird dem Oberst etwa vorgeworfen, dass Beamte seiner KD 1 Ende September 2005 ein Geburtstagsfest einer Rotlichtgröße besucht haben sollen. Der Antrag, dass es sich dabei um eine „Observation“ gehandelt habe, wurde von Frühwirth allerdings erst nach dem von intern ermittelnden Polizisten beobachteten Fest eingereicht.

Auch die Art und Weise, wie Frühwirth die Observation von Geiger im Zuge der sogenannten „Sauna-Affäre“ gehandhabt hat, war der Vizepräsidentin zufolge „nicht ganz korrekt“. Zwar hätte der Oberst das Recht, eine Observierung anzuordnen, doch hätte er das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) einschalten müssen, sobald mit Geiger ein Polizeibeamter in die Amtshandlung involviert gewesen ist.

Bei der Verhandlung präsentierte Geigers Anwalt Manfred Ainedter die ominöse „Sperrliste“, auf der sich rund 300 Lokale und Wohnungen in Wien befinden, die von der Polizei nicht kontrolliert wurden. Frühwirth begründete diese Liste damit, dass man verhindern wollte, dass sich verschiedenen Abteilungen der Exekutive bei ihren Ermittlungen in die Quere kommen. Laut der Vizepräsidentin, die nach einer Beschwerde im Juli 2005 davon erfahren hatte, gibt es diese Liste inzwischen nicht mehr.

Wenig auskunftsfreudig gab sich Gürtelgröße Harald H. Er habe nichts zu sagen und sei zu dem Zeitpunkt der Geburtstagsfeier auch im Gefängnis gesessen. „Völlig unschuldig“, wie er betonte. Was ihm zu Ohren gekommen ist, könne das Gericht in den Akten des BIA nachlesen.

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