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Polizei verstärkt den Streifendienst um Spitäler

Die Polizei verstärkt ihre Streifentätigkeit rund um Österreichs Spitäler.
Die Polizei verstärkt ihre Streifentätigkeit rund um Österreichs Spitäler. ©APA/ERWIN SCHERIAU
Seit der Ankündigung des Lockdowns und der Impfpflicht sei es laut Innenministerium in Österreich immer wieder in sozialen Medien zum Aufruf zu Aktionen vor Spitälern gekommen.
Impfgegner riefen zum Eindringen in Spitäler auf
Demo gegen Impfpflicht störte Spitalsbetrieb nicht
Proteste angekündigt

Demonstrationen vor Spitälern von Gegnern der Corona-Verordnungen haben die österreichische Polizei auf den Plan gerufen. Seit der Ankündigung des Lockdowns und der Impfpflicht sei es laut Innenministerium immer wieder in sozialen Medien zum Aufruf zu Aktionismus vor Krankenhäusern gekommen. Bisher gab es keine "nennenswerten diesbezüglichen Vorfälle", jedoch gebe es eine "verstärkte Überwachung von Krankenanstalten" im Rahmen des Streifendienstes, hieß es auf APA-Anfrage.

Polizei verstärkt Streifendienst vor

"Es dürfte sich also um die übliche Kampfrhetorik handeln, die in derartigen Gruppen gerne bemüht wird", sagte ein Sprecher. Die Sicherheitsbehörden nehmen allerdings "die Sache natürlich ernst". Neben der Überwachung beim Streifendienst wurden schon bei Bekanntwerden der Chats - meist über den Instant-Messaging-Dienst Telegram - alle Krankenhausbetreiber von den örtlich zuständigen Polizeiinspektionen verständigt und sensibilisiert.

Corona-Gegner pfiffen Personal um Uniklinikum Salzburg aus

So haben am vergangenen Wochenende Gegner von Corona-Maßnahmen vor den Eingängen des Uniklinikums in Salzburg das Ärzte- und Pflegepersonal ausgepfiffen und "Widerstand" skandiert. Dabei wurde der Ruf einer Kundgebungs-Bannmeile rund um das Spital laut, die allerdings eine Änderung des Versammlungsgesetz voraussetzen würde. Alternativ könnten laut Innenministerium bei konkretem Verdacht entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen Platzverbote gemäß Paragraf 36 Sicherheitspolizeigesetz infrage kommen, die anlassbezogen von den Sicherheitsbehörden erster Instanz - in vielen Fällen sind das die Landespolizeidirektionen - ausgesprochen werden können.

(APA/Red)

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