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Polizei mit Schüssen im Corona-Einsatz

Die Schüsse seien senkrecht in die Luft abgegeben worden
Die Schüsse seien senkrecht in die Luft abgegeben worden ©APA | Vorarlberg von Oben
Nenzing - Spaziergänger beschweren sich vor Gericht über Warnschüsse in Nenzing. Polizei sagt, mit Signalschüssen sei Verstärkung für Fahndung nach Covid-Übertretern angefordert worden.

Von Seff Dünser (NEUE)

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Im Corona-Einsatz hat ein Polizist am 20. März in Nenzing nahe der Ruine Ramschwag drei Schüsse aus seiner Dienstpistole abgefeuert.

Drei Spaziergänger deuteten die Polizeischüsse als Warnschüsse, die auch ihnen gegolten hätten. Ihr Anwalt Patrick Beichl hat für die drei Oberländer ges­tern am Vorarlberger Landesverwaltungsgericht schriftlich eine Maßnahmenbeschwerde eingebracht. Damit sollen, so die Beschwerdeführer, der Waffengebrauch für rechtswidrig erklärt und die Anwaltskosten ersetzt werden. Die Abgabe von drei gefährlichen Warnschüssen „grenzt an Wahnsinn, war absurd und vor allem absolut unzulässig“, schreibt der Feldkircher Rechtsanwalt in der Beschwerde.

Interne Warnschüsse

Die Schüsse seien keine Warnschüsse, sondern lediglich interne Signalschüsse gewesen, hielt Rainer Fitz dem am Freitag entgegen. Der Sprecher der Vorarlberger Landespolizeidirektion in Bregenz sagte, mit den Schüssen habe ein Polizist mit Erfolg Verstärkung bei der Fahndung nach im Wald flüchtenden mutmaßlichen Übertretern von Covid-Verhaltensregeln angefordert. Die Polizei sei zuvor informiert worden, dass sich bei der Ruine Gruppen von Spaziergängern und ohne Einhaltung des Mindestabstands aufhalten würden.

Batterie im Funkgerät leer

Die Schüsse seien senkrecht in die Luft abgegeben worden, berichtete der Polizeisprecher. Die Beschwerdeführer seien davon 300 bis 400 Meter weit entfernt gewesen und dadurch nicht gefährdet worden. Der Polizist habe mit Signalschüssen um Unterstützung durch weitere Beamte gebeten, weil sein Funkgerät nicht funktioniert habe. Die Batterie sei leer gewesen.

Zur Maßnahmenbeschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt merkte Fitz nur an, darüber werde das Landesverwaltungsgericht entscheiden.

Schüsse nicht kommentiert

Seine Mandanten seien zwei Lebensgefährten und die Schwester der Frau, gab Beichl bekannt. Sie hätten den Mindestabstand eingehalten, untereinander und während des Fußwegs zur Ruine auch zu einer anderen, vierköpfigen Gruppe. Auf einer Bank hätten sie pausiert, als die Schüsse gefallen seien.

In einer Stellungnahme auf Facebook widerspricht Rechtsanwalt Beichl den Äußerungen von Polizeisprecher Fitz:

Vier Polizisten seien dann auf sie zugekommen und hätten sie verwarnt: Beim nächsten Mal werde eine Strafe von jeweils zumindest 1400 Euro fällig, wenn der Sicherheitsabstand zur anderen Fußgängergruppe nicht gewahrt werde. Die abgefeuerten Schüsse hätten die Polizisten nicht kommentiert, so der Anwalt.

(Quelle: NEUE)

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