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Polit-Überläufer Akkilic: NEOS mit Anzeige abgeblitzt

Die Anzeige der NEOS wurde abgewiesen.
Die Anzeige der NEOS wurde abgewiesen. ©APA
Nachdem Senol Akkilic Ende März von den Grünen zur SPÖ gewechselt war schickten die NEOS eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft. Diese hat die Anzeige nun abgeschmettert.
Reaktionen auf Akkilic-Wechsel
Akkilic wechselt zur SPÖ

Nach seinem Wechsel von den Grünen zur SPÖ im Zuge des rot-grünen Wiener Wahlrechtsstreits haben die NEOS Senol Akkilic angezeigt. Die Pinken vermuteten Bestechlichkeit und Vorteilsannahme. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sieht das anders und hat das Ermittlungsverfahren nun eingestellt, wie aus einer veröffentlichten WKStA-Begründung hervorgeht.

Kurz zum Hintergrund: Akkilic hatte Ende März – und zwar just eine Stunde vor Beginn der entscheidenden Wahlrechts-Landtagssitzung – seinen Wechsel zur SPÖ bekannt gegeben. Damit vereitelte er den letzten Versuch der Grünen, eine Wahlrechtsreform mithilfe der Opposition doch noch durchzuboxen. Gleichzeitig wurde Akkilic, dem die grüne Basis kein Mandat mehr für die Zeit nach der Wien-Wahl zugestanden hatte, von den Roten ein fixer Sitz im Gemeinderat bzw. Landtag in Aussicht gestellt. Die NEOS schickten im Namen von Wien-Wahl-Spitzenkandidatin Beate Meinl-Reisiniger daraufhin eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft, da sie Unrechtmäßigkeiten orteten.

WKStA begründet ihre Entscheidung

Die WKStA sieht diese allerdings nicht gegeben und stellte das Ermittlungsverfahren ein. Denn es könne die “bloße Zusage eines vermeintlich ‘sicheren’ Listenplatzes, der eine mit einem bestimmten Verdienst ‘dotierte’ Stelle als Abgeordneter/Gemeinderat gewährleisten soll, nicht als Vorteil (im inkriminierten Sinn, Anm.) bewertet werden und als solcher gedacht sein, würde dadurch im Ergebnis doch die (partei-)politische Realität der ‘Besetzung’ des Nationalrates, der Landtage etc. zum großen Teil strafrechtlich pönalisiert werden”, so die Begründung. Sprich: Würde man der NEOS-Logik folgen, müsste die Mehrheit der Mandatsentsendungen rechtlich sanktioniert werden.

Eine “wenn auch kurzfristige Änderung der persönlichen Meinung / des Stimmverhaltens” müsse jederzeit möglich und zulässig sein. Außerdem “würde eine strafrechtliche Verantwortlichkeit eines die Partei ‘wechselnden’ Abgeordneten/Gemeinderats auf ein Tätigkeits- bzw. Berufsverbot hinauslaufen”. Damit wiederum würde ein Mandatar an jene Partei gebunden werden können, für die er bereits ein Mandat innehätte, befand die WKStA.

(APA, Red.)

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