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Plus 5,5 Prozent: Alte Kategoriemieten steigen ab Juni

Alte Kategoriemieten steigen ab Juni.
Alte Kategoriemieten steigen ab Juni. ©APA/Barbara Gindl (Symbolbild)
Die Wohnkosten gehen für Altbaumieter, deren Vertrag schon seit über 28 Jahren besteht, per 1. Juni ein weiteres Mal in diesem Jahr um 5,5 Prozent nach oben. Der Kategoriemietzins und damit auch die Betriebskosten erhöhen sich automatisch, wenn die Inflation ab der letzten Anpassung die nächste 5%-Schwelle übersteigt.
Richtwertmieten: Erhöhung mit 1.4.
Richtwertmieten steigen

Der Zins gilt für Verträge, die vor dem 1. März 1994 abgeschlossen wurden. Seither gelten die Richtwerte. Diese werden heuer nicht erneut erhöht.

Basismietzins in Kategoriewohnungen

Der Basismietzins in den Kategoriewohnungen legt nun in der Kategorie A von 3,80 auf 4,01 Euro je Quadratmeter zu (vor 1. April 2022 waren es zuletzt 3,60 Euro gewesen). Die Kategorie B wird von 2,85 Euro auf 3,01 Euro (nach davor 2,70 Euro) erhöht, C bzw. D brauchbar von 1,90 auf 2,00 (davor: 1,80) sowie D von 0,95 auf 1,00 Euro (davor 0,90 Euro).

Direkt von dieser Erhöhung betroffen sind laut Mietervereinigung rund 250.000 Mieterinnen und Mieter. Über den Umweg der Betriebskosten würden aber rund 2 Millionen Menschen zur Kasse gebeten, denn für die Berechnung der Verwaltungskosten würden die Kategoriebeträge der Kategorie A herangezogen.

Richtwertmieten und Kategoriemieten: Plus im April

Im April stiegen sowohl die Richtwertmieten (plus 5,85 Prozent) als auch die Kategoriemieten (plus 5,47 Prozent). Erstere können alle zwei Jahre - jeweils per 1. April - um die Durchschnittsinflation in diesem Zeitraum angehoben werden. Wirksam kann eine Erhöhung bei laufenden Verträgen nur werden, wenn darin eine Wertsicherungsklausel enthalten ist, ansonsten gilt sie nur für Neuverträge.

Wegen der Pandemie wurde die 2021 fällige Richtwerterhöhung ausnahmsweise erst heuer vorgenommen. Dafür wird nächstes Jahr gleich wieder angehoben - um die heuer stark steigende Inflation. Danach soll wieder der normale Zweijahresrhythmus gelten. Die nächste Erhöhung ist für den 1. April 2023 vorgesehen.

Kategoriemieten: Verschiebung von Anhebung

Auch bei den Kategoriemieten kam es zu einer coronabedingten Verschiebung der routinemäßigen 5-Prozent-Schwellen-Anhebung und daher auch zu der aktuellen Doppelerhöhung innerhalb weniger Monate. Obwohl die Veränderung des Verbraucherpreisindex 2000 schon mit der im Februar 2021 für Dezember 2020 verlautbarten Indexzahl die Schwelle von 5 Prozent über stiegen hatte, wurde die Valorisierung der Kategoriemieten mit dem mietzinsrechtlichen Pandemiefolgenlinderungsgesetz (MPFLG) auf den 1. April 2022 verschoben und am 31. März 2022 im Bundesgesetzblatt verlautbart.

Das Richtwertgesetz regelt Altbaumietverträge, die ab 1. März 1994 abgeschlossen wurden, gilt aber auch in Wiener Gemeindewohnungen mit Mietverträgen ab 2004. In Summe sind davon Schätzungen zufolge rund 500.000 Altbau- und Gemeindebauwohnungen betroffen. Zu den Richtwerten hinzu kommen Zu- oder Abschläge etwa Ausstattungsmerkmale und Lage. Die Richtwerte sind je nach Bundesland unterschiedlich hoch.

Einteilung von Altbauwohnungen

Vor 1994 waren Altbauwohnungen je nach Ausstattung in die Kategorien A (sehr gut) bis D (WC am Gang) eingeteilt worden, um die Mieten auf Basis des Mietrechtsgesetzes (MRG) in der Höhe entsprechend anzupassen. Die Kategoriemieten gelten für Altbaumietverträge, die zwischen 1. Jänner 1982 und 28. Februar 1994 abgeschlossen wurden.

(APA/Red)

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