Zumindest hinsichtlich der Zahl von Insolvenzen betroffener Arbeitnehmer verbesserte sich gar nichts, im Erstquartal waren in Vorarlberg schon 277 DienstnehmerInnen Betroffene von Firmenpleiten. Das betonte gestern im VN-Gespräch der Leiter der Abteilung Insolvenzrecht in der AK, Dr. Michael Simma. Die aufgrund von Firmenzusammenbrüchen verloren gegangenen 169 Jobs entsprächen 61,01 Prozent der insgesamt betroffenen und bei der AK angemeldeten Beschäftigten. Einziger positiver Aspekt, sofern beim Crash von Arbeitgeberbetrieben davon überhaupt eine Rede sein kann, sei die zügige Abwicklung der Befriedigung der Ansprüche der Insolvenzopfer durch Landesgericht, Bezirksgerichte und IAF-Service GmbH (die den Insolvenzausfallgeldfonds vertritt). Freilich, so Simma, können Betroffene von Fall zu Fall dennoch um Ansprüche umfallen. So bestreitet der Insolvenzfonds für maximal sechs Monate rückwirkend die laufenden Entgelte bzw. höchstens die doppelte Summe der Höchstbemessungsgrundlage (brutto) bei laufenden Entgelten und Sonderzahlungen (13./14.).
Achtung bei Verzug
Auch bei der Abfertigung springt er höchstens mit dem Eineinhalbfachen der Höchstbemessungsgrundlage ein. Wie kommt man zu den darüber hinausreichenden Ansprüchen? Simma: Die restliche Summe ist ganz normale Gläubigerforderung, für sie gibts eben die Quote wie für andere Gläubiger auch. Der AK-Jurist appellierte gestern an ArbeitnehmerInnen, sich sofort bei der AK zu melden, sollte es bei der Auszahlung von Löhnen/Gehältern zu Verzögerungen kommen. Das ist der erste untrügliche Hinweis, dass sich eine Firmeninsolvenz abzeichnen könnte. Mit ,Das wird schon wieder werden schadeten sich die Beschäftigten erfahrungsgemäß nur selbst.