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Plagiate: ÖH verlangt klare Regelung

Eine klare gesetzliche Regelung über Plagiate verlangt die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH). Denn nur einige wenige Zeilen würden noch kein Plagiat darstellen.

So solle etwa festgeschrieben werden, dass eine Arbeit, bei der mehr als ein Viertel unzitiert aus einer anderen Quelle verwendet wird, als Plagiat gilt. Im Moment seien die Regelungen und deren Handhabung unterschiedlich und unklar, hieß es in einer Aussendung. Keinesfalls dürften alle Studenten kriminalisiert werden.

Eine klare Regelung soll etwa verhindern, dass ein Plagiat bereits vorliegt, wenn nur wenige Zeilen vergessen werden zu zitieren bzw. wenn in letzter Sekunde eine Quelle hinzukommt, die der Student dann nicht mehr angibt. Außerdem solle in allen Studienrichtungen bereits in den ersten Semestern flächendeckend die Technik wissenschaftlichen Arbeitens vermittelt werden. Derzeit gebe es nicht überall Lehrveranstaltungen dazu: „Wer Studierenden nicht beibringt, wie sie zitieren müssen, braucht sich nicht wundern, dass sie es nicht tun.“

Eine weitere Ursache für Plagiate sehen die Studentenvertreter in der schlechten Betreuung in der letzten Phase des Studiums. Viele Diplomarbeitsschreiber seien „völlig alleine“, weil ihr Professor noch zwanzig andere Arbeiten betreue – und alle davon nicht allzu intensiv. Eine automatische Überprüfung von Diplomarbeiten löse das Problem daher nicht, „sondern institutionalisiert lediglich die schlechte Betreuung“. Stattdessen würde eine intensivere Betreuung Plagiate verhindern und die Qualität wissenschaftlicher Arbeiten erhöhen.

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