Am 7. März 2019 kam es gegen 18:25 in der Lohwaggasse in Wien-Donaustadt im Zuge eines Abbiegemanövers eines PKW zu einem Zusammenstoß mit einem Radfahrer. Beide Lenker befuhren die Kreuzung bei grünem Ampel-Licht.
Beim Unfall wurde der 27-jährige Radfahrer leicht verletzt. “Der 27-Jährige erlitt eine Ellbogenprellung und Abschürfungen am Unterschenkel”, sagte Polizeisprecher Paul Eidenberger. Der Autofahrer (63) blieb stehen, nach einem kurzen Wortwechsel fuhr er davon. Er wurde von der Polizei ca. 45 Minuten nach dem Vorfall an seiner Wohnadresse angetroffen und angezeigt.
Folgen bei Fahrerflucht
Generell gilt, dass nach einem Unfall mit Personenschaden sofort die Polizei verständigt werden muss. Ist nach einem Unfall mit reinem Sachschaden ein Datenaustausch nicht möglich, ist ebenfalls, unabhängig vom Verschulden, ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeiinspektion zu verständigen.
Wer Fahrerflucht nach einem Unfall mit Personenschaden begeht, muss mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro rechnen. Ist der Straftatbestand des Imstichlassens eines Verletzten erfüllt, droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Bei einer schweren Körperverletzung sind es zwei Jahre, beim Tod des Verletzten sogar drei Jahre Haft.
(APA7Red)