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Pickerl gegen Gatterjagd: Ermittlungen wegen Sachbeschädigung

Der Verein gegen Tierfabriken setzt sich für ein Verbot der Gatterjagd ein.
Der Verein gegen Tierfabriken setzt sich für ein Verbot der Gatterjagd ein. ©FMT-Pictures/TA/Archivbild
Eine Plakataktion im Mai und Juni 2016 in Salzburg gegen Gatterjagden des Unternehmers Maximilian Mayr-Melnhof hat nun die Staatsanwaltschaft Salzburg auf den Plan gerufen. Es sei ein Ermittlungsverfahren gegen mehrere Personen und bisher unbekannte Täter wegen des Verdachtes der schweren Sachbeschädigung eingeleitet worden, sagte Mediensprecher Robert Holzleitner zur APA.
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Die Protestpickerl beziehungsweise DIN-A4 großen Plakate wurden unter anderem auf Mistkübel, Poller, Straßenlaternen, Regenrinnen und Verkehrszeichen aufgeklebt. “Von Mitte Mai bis Ende Juni sind im Stadtgebiet von Salzburg und in Bergheim (Flachgau) durch eine Vielzahl von Plakatierungen zum Thema Gatterjagd fremde Sachen beschädigt worden”, erklärte der Staatsanwalt am Dienstag. Es sei von einem Sachschaden von über 5.000 Euro auszugehen, deshalb werde wegen schwerer Sachbeschädigung ermittelt. “Die genaue Schadenssumme ist nicht bekannt.”

Kein öffentliches Ermittlungsverfahren

Namen von beschuldigten Personen nannte der Mediensprecher gegenüber der APA nicht. Es handle sich um ein nicht öffentliches Ermittlungsverfahren, deshalb könne er dazu nichts sagen, erklärte Holzleitner. Zudem seien die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.

Sticker gegen Gatterjagd

Die Botschaft auf den Stickern samt Konterfei von Mayr-Melnhof (Überschrift: “Wanted”) war unmissverständlich: “Der Verdächtige betreibt im Norden von Salzburg ein Jagdgatter, in dem er Hunderte Wildschweine züchtet. Etwa 400 dieser handzahmen Tiere werden jährlich im umzäunten Gelände von Jagdhunden gehetzt und von Jagdgästen beschossen.” Ein Spektakel – so der Text am Aufkleber weiter – das lediglich der Lustbefriedigung einiger Perverser diene.

VgT fordert Verbot von Gatterjagd

Ein Name einer Organisation fand sich auf den Pickerln nicht. Tierschützer vom Verein gegen Tierfabriken (VgT) haben heuer mehrmals gegen Gatterjagden demonstriert, mitunter vor dem Jagdgatter Mayr-Melnhofs bei Anthering (Flachgau), vor dem Amt der Salzburger Landesregierung, in der Salzburger Innenstadt und auch vor dem Wohnsitz von Mayr-Melnhof in Grödig (Flachgau). Der VgT bezeichnet die Gatterjagd als Tierquälerei und fordert deshalb ein Gatterjagdverbot.

Protest: Zwei Frauen von Polizei einvernommen

Nachdem in der Nacht auf 23. Juni zwei Frauen in der Stadt Salzburg wegen der Pickerl-Aktion von der Polizei aufgegriffen und einvernommen wurden, nahm VGT-Obmann Martin Balluch tags darauf in einer Aussendung dazu Stellung. “Es ist unfassbar, wie uns die Polizei ständig zu kriminalisieren versucht.” Es gehe hier um Pickerl mit einer Tierschutzbotschaft, die offenbar an Straßenlampen befestigt wurden. “Selbst die Polizei gibt zu, dass diese leicht und ohne Rückstände abzuziehen sind, also keinerlei Sachschaden verursacht haben.” Dennoch seien diese beiden jungen Frauen wie Schwerverbrecherinnen festgenommen und sechs Stunden lang festgehalten worden, kritisierte Balluch.

Ermittlungen gegen Tierschützer

Den zwei Frauen sei suggeriert worden, dass es im VgT eine kriminelle Vereinigung unter seiner Führung gebe, diese Vorwürfe seien falsch, so Balluch. Er stellte die Frage, ob nun mit einer Neuauflage des Tierschutzprozesses zu rechnen sei. Gegen Balluch und andere Tierschützer waren wegen ihrer Aktivitäten im Jahr 2006 Ermittlungen aufgenommen worden, im Mai 2008 kamen zehn Tierschutzaktivisten vorübergehend in U-Haft. Im März 2010 begann der Prozess in Wiener Neustadt, der für die 13 Angeklagten im Mai 2011 mit Freisprüchen vom Vorwurf der Beteiligung an einer kriminellen Organisation nach Paragraf 278 StGB endete. 2013 hob das OLG fünf Freisprüche in Bezug auf Nötigung, Sachbeschädigung, Tierquälerei und Widerstand gegen die Staatsgewalt auf, im zweiten Rechtsgang wurden die fünf Beschuldigten auch von diesen Vorwürfen rechtskräftig freigesprochen.

Streit um privates Jagdgatter

Zurück zum Schauplatz Salzburg: Eine Wildschweinjagd in dem privaten Gatter von Mayr-Melnhof am 15. Dezember 2015 hatte zu einer Reihe gegenseitiger Anzeigen geführt. Die Tierschützer hatten drei Anzeigen wegen Tierquälerei, Sachbeschädigung und Nötigung eingebracht. Auch der Unternehmer setzte sich juristisch zur Wehr und brachte Anzeigen wegen Verleumdung, Rufschädigung und Besitzstörung ein. Wie der Sprecher der Salzburger Staatsanwaltschaft im Juni gegenüber der APA erklärte, haben diese Anzeigen zu keinem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Maximilian Mayr-Melnhof oder VGT-Obmann Balluch geführt. Am Zivilrechtsweg sind die juristischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Kontrahenten aber noch nicht beendet.

(APA)

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