Über dieses Formular können anfallende Kosten beim Physiotherapeuten mit den Kassen verrechnet beziehungsweise anteilig rückerstattet werden. Dieses Überweisungsformular bürgt aber noch für eine weitere wichtige Sache. Der Gesetzgeber hat hierfür im MTD Gesetz (medizinisch technische Dienste) klare Richtlinien getroffen. Somit erkennen die Krankenkassen nur Physiotherapeuten an, die über eine fundierte staatlich anerkannte Ausbildung verfügen. Für den Patienten bedeutet dies also, dass für die Überweisung nur jene Therapeuten in Frage kommen, die über eine hochqualifizierte Ausbildung verfügen.
Gerade in den letzen Jahren hat sich ein Wildwuchs um den Begriff „Therapeut“ gebildet. Leider ist dieser Bergriff nicht gesetzlich geschützt, wohl aber der Titel „Physiotherapeut“. Immer neue Wortspiele als Zusätze zu „Physio“ und „Therapeut“ werden erfunden und verwirren den Patienten nur noch mehr. Es lohnt sich hier genauer nachzufragen, wer hinter diesen Wortspielen steckt – denn schließlich geht es ja um Ihre Gesundheit.
Physiotherapie wirkt! Sie haben einen Recht darauf!
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Autor : Physiotherapeut Martin Steiner (Vertreter freiberuflicher Physiotherapeuten Vorarlberg)