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Physiotherapie auf Krankenschein: Abrechnung in der Kritik

Behandlungsdauer bei Physiotherapien oft viel zu kurz.
Behandlungsdauer bei Physiotherapien oft viel zu kurz. ©BilderBox
Schwarzach - In Vorarlberg wurden vom Magazin "Konsument" zehn Wahl-Physiotherapeuten getestet. Schwerpunkt des Tests im Ländle war die Einhaltung der Behandlungsdauer.

Physiotherapie kann Patienten nach Unfällen schneller fit machen und durch chronische oder neurologische Erkrankungen verursachtes Leiden lindern. Die Kosten für vom Arzt verordnete, wissenschaftlich anerkannte Anwendungen übernimmt daher die Krankenkasse. Die Therapeuten müssen sich aber an die ärztliche Verordnung halten, Rechnungen korrekt ausgestellt sein. “Die Praxis sieht häufig anders aus”, kritisieren die Tester des Magazins “Konsument”.

Zehn Vorarlberg Therapeuten geprüft

Geprüft wurden fünf Grazer und zehn Vorarlberger Wahltherapeuten. Bei ihnen muss der Patient zunächst privat zahlen und kann die Rechnung dann zur Rückerstattung bei seiner Krankenkasse einreichen. Refundiert werden 80 Prozent der Kosten, die ein Kassen-Vertragstherapeut für die verordnete Leistung in Rechnung stellen kann. Die Wahltherapeuten sind in ihrer Preisgestaltung frei.

Es habe der Verdacht bestanden, dass mitunter “anstatt vom Arzt verschriebener Massagen, Fangopackungen und Heilgymnastik häufig andere Methoden wie Klangtherapie, Osteopathie oder Magnetfeldbehandlungen” angewendet werden, so die Konsumentenschützer. “Nicht selten soll dies gar mit der Aufforderung an die Patientinnen und Patienten geschehen, für diese ‘besseren Leistungen’ eine Zuzahlung zu leisten. Den Krankenkassen würden dann allerdings die verordneten (aber nicht geleisteten) Therapien in Rechnung gestellt.”

Die Ergebnisse der Untersuchung würden solche Vermutungen bestätigen, so der “Konsument”: Bei der Testreihe in der Steiermark hielten die Physiotherapeuten nur in knapp 23 Prozent aller Fälle die ärztliche Verordnung ein. Sechsmal erfolgte eine nicht mit dem Arzt abgesprochene Therapieänderung, bei der jedoch medizinisch anerkannte Verfahren zur Anwendung kamen, bzw. wurde die vorgegebene Dauer deutlich unterschritten. “In 57 Prozent der Fälle setzten sich die Therapeuten über die ärztliche Anordnung hinweg, wendeten eine nicht anerkannte Methode an oder stellten für die Einreichung bei der Krankenkasse eine unkorrekte Rechnung aus.”

Testsieger ohne Tadel wurde das physikalische Zentrum Graz-Nord, ein Institut erhielt noch die Note “durchschnittlich”, die anderen Anbieter waren “weniger zufriedenstellend”. Sie brachten teilweise nicht verordnete Methoden wie “Meridline”- oder Fußreflexzonen-Massage, “Extension” (Streckung der Wirbelsäule) oder Shiatsu zum Einsatz. Einer Patientin wurden laut “Konsument” kleine “Körner” in beide Ohren gesteckt, die gegen Schmerzen wirken sollten.

Behandlungsdauer nur einmal eingehalten

Ein Schwerpunkt der Bewertung in Vorarlberg war, ob die ärztlich verordnete Behandlungsdauer eingehalten wurde. Bei der Einzelheilgymnastik (EHG, 30 Minuten) war das laut “Konsument” nur ein einziges Mal der Fall. In einem Fall wurde 20 Minuten lang behandelt, sonst dauerte die Therapie nur eine Viertelstunde oder kürzer. “Dreimal nahmen sich die Therapeuten gar nur fünf Minuten Zeit, einmal fiel die verordnete EHG ganz aus”, so die Tester. Das Erstgespräch sowie das An- und Ausziehen zählen nicht als Behandlungszeit.Wien. Bei der Massage hingegen wurden die angeordneten 15 Minuten in acht Ordinationen eingehalten oder sogar überschritten. Wenig scheinen die Physiotherapeuten von einer Interferenzstrombehandlung zu halten, diese Verordnung wurde von sechs Anbietern ignoriert. Zweimal erfolgte “ohne Rücksprache mit dem Arzt anstatt der verordneten Therapie eine sogenannte Craniosakraltherapie, für die kein Nachweis einer therapeutischen Wirksamkeit vorliegt”.

Nur bei einem Vorarlberger Anbieter – der Testsieger Ordination Halbeisen in Dornbirn – habe die Rechnung der erbrachten Leistung entsprochen. In drei Fällen waren zwar die ausgeführten Therapien korrekt wiedergegeben, die Dauer stimmte aber nicht. In zwei Praxen sei eine Rechnung ausgestellt worden, “die anstelle der tatsächlich geleisteten, von der Krankenkasse nicht anerkannten Anwendungen erstattungsfähige Positionen aufweist”. Zudem fielen die Honorare sehr unterschiedlich aus, mit einer Differenz von mehr als 50 Prozent zwischen günstigstem und teuerstem Anbieter.

Patienten mache sich sogar strafbar

Die Konsumentenschützer weisen darauf hin, dass sich Patienten “sogar strafbar machen, wenn sie wissentlich eine falsche Rechnung bei der Krankenkasse zur Kostenerstattung einreichen”. Der Physiotherapeut selbst werde zum Mittäter. Natürlich steht es jedem frei, eine ärztlich nicht verordnete Heilmethode zu wählen. Die Kosten dafür muss man aber selbst tragen.

Zwei der “nicht zufriedenstellend” beurteilten Anbieter nahmen zur Kritik Stellung. “Als Physiotherapeutin ist es mir wichtig, in der Therapie individuelle Maßnahmen zu setzen, die zu einer Besserung der Beschwerden führen”, lautete eine Aussage. “Wenn ich die ärztliche Verordnung nicht exakt eingehalten habe, so betrifft dies mein Verhältnis zum zuständigen Sozialversicherungsträger”, schrieb eine Kollegin.

(APA)

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