AA

Philipp Kanjo aus Höchst überzeugt die DSDS-Jury

Xavier Naidoo fand den Auftritt von Philipp Kanjo super.
Xavier Naidoo fand den Auftritt von Philipp Kanjo super. ©Steurer/RTL
Am Samstagabend stellte sich Philipp Kanjo aus Höchst der DSDS-Jury. Doch konnte er sie auch überzeugen?
DSDS-Casting in Lochau
DSDS-Casting in Lochau II
Dieter Bohlen in Lochau bei der Arbeit
DSDS in Lochau

Philipp Kanjo hat sich für das Lied “Ein Stern (der deinen Namen trägt)” von DJ Ötzi und Nik P. entschieden. Die richtige Songauswahl wie sich bald herausstellt.

“Absolut professionell”

“Ich nehm dir das ab, du hast Spaß. Von mir kriegst du ein Ja”, sagt Juror Xavier Naidoo. Auch Dieter Bohlen ist von Philipp begeistert: “Du haust mit einer absoluten Sicherheit die Töne raus”, lobt Dieter Bohlen. “Absolut professionell. Das muss man erstmal so hinkriegen.” Und auch von den beiden anderen Juroren Oana Nechiti und Pietro Lombardi erhält der 28-Jährige ein Ja und ist somit in der nächsten Runde.

“Das war eine tolle Erfahrung. Ich freu mich”, sagt Philipp nach seinem Auftritt.

Spontan zum Casting gekommen

Gemeinsam mit seiner Freundin wohnt Philipp in der Nähe von Bregenz. Und so ist er ganz spontan zum Casting an den Bodensee gekommen: „Da dachte ich, ich schaue einfach mal vorbei.“ Das Herz des Österreichers schlägt für die Musik: vor allem der Schlager ist seine Stärke, wobei ihm auch poppige und rockige Songs liegen. Mittlerweile ist er hauptberuflich Sänger und Entertainer und hat Auftritte in der Schweiz, in Österreich und Deutschland.

“Bin sehr gläubig”

Die größte Unterstützung bekommt er von seiner Familie. „Ich bin sehr gläubig und hoffe, dass meine Oma von oben zusieht und mir die Daumen drückt“, so Philipp. Das wichtigste Feedback für den Schlagersänger ist das von Dieter Bohlen: „Er ist der Inbegriff des Schlagergeschäfts.“ Dadurch, dass Philipp ein sehr selbstkritischer Mensch ist, freut er sich über Rat von Außenstehenden.

(RTL/Red.)

  • VIENNA.AT
  • Vorarlberg
  • Philipp Kanjo aus Höchst überzeugt die DSDS-Jury
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen